Pressemitteilung Nr. 55/2022 vom 24. Juni 2022
Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Karin Graßhof wird am 25. Juni 2022 ihr 85. Lebensjahr vollenden.
Sie gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats vom 6. Oktober 1986 bis zum 15. Oktober 1998 an.
Karin Graßhof wurde am 25. Juni 1937 in Kiel geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften in Kiel und Lausanne. Nach anschließender Promotion und Ablegung des Zweiten Staatsexamens begann sie ihre juristische Laufbahn als Richterin am Landgericht, zunächst in Kiel und sodann – nach einer zweijährigen Tätigkeit im Bundesministerium der Justiz – am Landgericht in Bonn. Von 1975 bis 1977 war sie hauptamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Anschließend war sie als Richterin am Oberlandesgericht Köln tätig, bis sie 1984 zur Richterin am Bundesgerichtshof gewählt wurde, wo sie einem Zivilsenat angehörte.
Während ihrer Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht war Karin Graßhof unter anderem zuständig für Wahlrecht/Wahlprüfungsverfahren, Staatsangehörigkeitsrecht und Auslieferungsrecht.Sie wirkte als Berichterstatterin an zahlreichen wegweisenden Urteilen und Beschlüssen des Zweiten Senats mit. Zu den bekanntesten zählen etwa die Entscheidungen über die erste gesamtdeutsche Wahl des Deutschen Bundestags (BVerfGE 82, 322), die Grundmandatsklausel nach dem Bundeswahlgesetz (BVerfGE 95, 408), Überhangmandate nach dem Bundeswahlgesetz (BVerfGE 95, 335) und die Nachfolge bei Überhangmandaten (BVerfGE 97, 317).
Karin Graßhof war zudem Mitglied der im Juli 1996 vom Bundesminister der Justiz eingesetzten Kommission „Entlastung des Bundesverfassungsgerichts“. Am 25. Februar 1999 wurde sie von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zur Honorarprofessorin ernannt. Seit 2000 betreut sie das Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Heute lebt Frau Prof. Dr. Karin Graßhof in Bonn.