Richter am Bundesgerichtshof Bender im Ruhestand (Pressemeldung des BGH)

Richter am Bundesgerichtshof Bender im Ruhestand

Ausgabejahr2022
Erscheinungsdatum29.04.2022

Nr. 051/2022

Richter am Bundesgerichtshof Martin Bender wird mit Ablauf des 30. April 2022 auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt werden.

Herr Bender wurde am 29. April 1959 in Mannheim geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im September 1988 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. In der Proberichterzeit war er bei dem Amtsgericht Ettlingen, dem Landgericht Karlsruhe und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe tätig. Im September 1991 wurde er bei dem Landgericht Karlsruhe zum Richter am Landgericht ernannt und zugleich bis Ende des Jahres 1995 mit einem Teil seiner Arbeitskraft zunächst an das Bezirksgericht und später an das Landgericht Dresden abgeordnet. In der Zeit von Mai 1998 bis Juni 2001 war Herr Bender als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Hieran schloss sich eine weitere Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe an, die bis zu seiner Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht am 17. Juni 2002 andauerte.

Am 5. Oktober 2009 wurde Herr Bender zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte zunächst dem für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat an, bevor er zum 1. Juni 2010 in den 4. Strafsenat wechselte, dem neben der Spezialzuständigkeit für die Verkehrsstrafsachen die Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Hamm und Zweibrücken zugewiesen sind. In der Zeit vom 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2014 nahm er zudem die Aufgaben des Ermittlungsrichters II wahr. Für den 4. Strafsenat war Herr Bender seit Januar 2013 als zweites stellvertretendes Mitglied, von Mitte November 2018 bis Ende Juni 2020 als ordentliches Mitglied und seither als erstes stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt. Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes gehörte er für den 4. Strafsenat seit dem 12. November 2018 als stellvertretendes Mitglied an. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit wurde Herr Bender für die Zeit vom 14. März 2012 bis zum 10. Oktober 2018 zum Stellvertreter der Vertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof gewählt. Zudem war er vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2020 Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs.

In der über zwölfjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Bender vor allem die Rechtsprechung des 4. Strafsenats maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 29. April 2022

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