Pressemitteilung Nr. 31/2022 vom 14. April 2022
Aktenzeichen: 2 BvE 3/15, 2 BvE 7/15
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Dienstag, 14. Juni 2022, 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über zwei Organstreitverfahren zur Frage der Reichweite des parlamentarischen Unterrichtungsrechts aus Art. 23 Abs. 2 GG.
Hintergrund:
Nach Art. 23 Abs. 2 GG wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
Die Antragstellerinnen – die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Deutschen Bundestag und die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag – rügen, die Bundesregierung habe durch die Nichtweitergabe des Entwurfs für das Krisenmanagementkonzept für eine Operation im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser im Mittelmeer (Operation Sophia – EUNAVFOR MED) vor der Beschlussfassung des Rates der Europäischen Union am 18. Mai 2015 die Rechte des Deutschen Bundestages aus Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt. Die Fraktion DIE LINKE wendet sich darüber hinaus dagegen, dass ihr ein an die Bundeskanzlerin gerichtetes Schreiben des türkischen Ministerpräsidenten vor und auch nach dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU mit Repräsentanten der Türkei am 29. November 2015 nicht zugänglich gemacht wurde.
In dem Organstreitverfahren wird insbesondere zu klären sein, ob Art. 23 Abs. 2 GG in Angelegenheiten der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Anwendung findet und welchen Grenzen die Unterrichtungspflicht im Einzelfall unterliegen kann.
Die Verhandlungsgliederung finden Sie
hier.
Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung teilnehmen wollen, wenden sich bitte an
Herrn Oberamtsrat Stadtler
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 9101-400
Telefax: +49 (721) 9101-461
E-Mail: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon, Telefax oder E-Mail) anzugeben. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen der Besucheranmeldung können der
Datenschutzerklärung des Bundesverfassungsgerichts entnommen werden, die auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts unter „Datenschutz“ abrufbar ist. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform übersandt werden.
Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.
Akkreditierungsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten
Akkreditierung
Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und
endet am Donnerstag, 9. Juni 2022, um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich.
Für Akkreditierungsgesuche ist das bereitgestellte
Formular zu benutzen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen; dies ist bei den folgenden Akkreditierungen während der Laufzeit des Presseausweises nicht mehr erforderlich. Das Akkreditierungsgesuch kann
per E-Mail an die Adresse
presse@bundesverfassungsgericht.de übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt.
Die Mitglieder der Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V. können ihr Akkreditierungsgesuch formlos an die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts übermitteln.
Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet das Bundesverfassungsgericht eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.
Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens können der
Datenschutzerklärung des Bundesverfassungsgerichts entnommen werden, die auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts unter „Datenschutz“ abrufbar ist. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform übersandt werden.
Verfügbare Sitzplätze und Sitzplatzvergabe
Für Medienvertreter steht ein noch nicht festgelegtes Kontingent an Sitzplätzen im Sitzungssaal zur Verfügung.
Weitere Angaben zu verfügbaren Sitzplätzen und einer etwaigen Tonübertragung sowie ergänzende Informationen zur Sitzplatzvergabe werden gesondert bekannt gegeben.
Ergänzende Regelungen für den Sitzungssaal
Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertretern kann die Nutzung von Computern im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.
Foto- und Fernsehaufnahmen; Pool-Bildung
1. Foto-, Film-, und Tonaufnahmen sind zulässig bis zum Abschluss der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Vorsitzende des Senats. Danach haben Fotografen und Kamerateams den Sitzungssaal zu verlassen. Urteilsverkündungen können vollständig in Bild und Ton übertragen werden.
2. Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen). Die Poolführer verpflichten sich, gefertigte Foto- und Filmaufnahmen anderen Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Fotoagenturen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Die Bereitschaft zur Übernahme einer Poolführerschaft ist mit dem Akkreditierungsgesuch ausdrücklich zu erklären. Die Vergabe der Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Die Bestimmung der konkret mitwirkenden Personen bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst überlassen.
3. Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf das freie Blickfeld des Senats nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden Anweisungen der Amtsmeister ist Folge zu leisten. Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuscharmen Apparaten ohne Blitzlicht gestattet.
4. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung sowie in der Mittagspause sind Interviews sowie Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen lediglich in besonders zugewiesenen Flächen zugelassen.
Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker
Für SNG -, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte Anzahl von
Standplätzen zur Verfügung. Falls Standplätze benötigt werden, ist dies bereits
mit dem Akkreditierungsgesuch im bereitgestellten Formular anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des Antrags vergeben. Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt: Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht und evtl. Bedarf an Strom, der über das Bundesverfassungsgericht bezogen werden soll.
Nachgereicht werden können die Namen, Geburtsdaten und Personalausweisnummern der begleitenden Techniker sowie die Fahrzeugdaten. Hierfür ist – auch für Medien, die durch Mitglieder der Justizpressekonferenz vertreten sind – ausschließlich das bereitgestellte
Formular zu benutzen. Das
Formular kann innerhalb der festgesetzten Frist
per E-Mail an die Adresse
presse@bundesverfassungsgericht.de übermittelt werden,
spätestens bis Montag, 13. Juni 2022, um 12:00 Uhr.
Anfahrt und Aufbau sind am Vortag der mündlichen Verhandlung von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie am Tag der mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung zwischen 7:00 und 9:00 Uhr möglich.
Aufbau von Studios
Der Aufbau von Studios ist vorab mit der Pressestelle abzustimmen.
Diese Hinweise finden ihre Grundlage in § 17a BVerfGG in Verbindung mit den ergänzenden Regelungen des Ersten und Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.
Hinweis zu Auflagen
Abhängig von der Entwicklung der pandemischen Lage wird der Termin gegebenenfalls unter Einhaltung von Auflagen zum Infektionsschutzgesetz stattfinden. Sollte dies eintreten, werden Sie darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
Es gilt die am Tag der mündlichen Verhandlung aktuelle
Anordnung des Präsidenten zum Betreten des Gebäudes durch gerichtsfremde Personen.