Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Rehabilitierung des Beschwerdeführers wegen einer Heimunterbringung in der ehemaligen DDR (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Landgericht Schwerin und das Oberlandesgericht Rostock die Rehabilitierung des Beschwerdeführers wegen einer 14-monatigen Heimunterbringung in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (im Folgenden: DDR) im Anschluss an einen Republikfluchtversuch mit seiner Mutter in verfassungswidriger Weise abgelehnt haben. Die Gerichte haben die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Pflicht zur gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung grob verkannt; der Beschluss des Oberlandesgerichts verletzt zudem das Willkürverbot. Die Beschlüsse werden aufgehoben und die Sache wird an das Landgericht zurückverwiesen.