Ja zur Digitalisierung, aber keine Abstriche bei rechtsstaatlichen Grundsätzen
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt anlässlich der anstehenden JuMiKo die Diskussionen zur Digitalisierung der Justiz und die Bereitschaft aller Beteiligten, die in Deutschland bereits umgesetzten Digitalisierungsschritte weiter voranzutreiben. Die BRAK hat mit der Einrichtung und dem Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) bereits einen entscheidenden Anteil zu diesem Prozess beigetragen. Ab dem 1. Januar 2022 ist die Nutzung des beA für alle Anwälte verpflichtend. Die Anwaltschaft ist damit als größte Berufsgruppe in der Rechtspflege zugleich Vorreiter und Garant für das Funktionieren einer „Digitalen Justiz“.
„Das mit der Digitalisierung verbundene Potenzial muss dafür genutzt werden, den Zugang zum Recht für alle gleichermaßen zu sichern und zu stärken. Die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen durch digitale Lösungen fördert nicht nur Bürokratieabbau, sondern erleichtert Rechtsuchenden zugleich den Zugang zu den Gerichten. Ein Angebot digitaler Konzepte für Bürger setzt allerdings zwingend voraus, dass der elektronische Rechtsverkehr flächendeckend funktioniert“, so BRAK-Präsident RAuN Dr. Ulrich Wessels, Präsident der BRAK.
Um die Vorteile digitaler Technologien für die rechtsuchenden Bürger tatsächlich nutzbar zu machen, bedarf es damit also zunächst einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur. Es muss ebenfalls gewährleistet sein, dass alle Bürger die Angebote der Justiz sicher und datenschutzkonform nutzen können. Unverzichtbar ist zudem, dass Rechtsuchende in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt hinzuziehen können, so sie dies wünschen und digitale Lösungen auch durch die Anwaltschaft für ihre Mandanten nutzbar sind. Es sind freie und unabhängige Anwälte, die den Zugang zum Recht sichern! Jeder Ausschluss der Anwaltschaft aus digitalen Verfahren gefährdet diesen Zugang.
Die BRAK hat daher einen umfangreichen Forderungskatalog nebst konkreten Vorschlägen verfasst.
„Es ist nicht ausreichend, zu kritisieren und zu fordern. Man muss sich mit konkreten Vorschlägen einbringen. Das hat die BRAK getan und ihren Beitrag geleistet“, so Wessels.
Mit ihrem umfangreichen Papier stellt die BRAK nicht nur Forderungen hinsichtlich der Ausstattung der Gerichte auf, sondern unterbreitet konkrete Vorschläge zur Ausstattung von Gerichten und zur Ausgestaltung von Onlineverfahren und Justizportalen.
Hintergrundinformation:
Die Bundesrechtsanwaltskammer ist die Dachorganisation der anwaltlichen Selbstverwaltung. Sie vertritt die Interessen der 28 Rechtsanwaltskammern und damit der gesamten Anwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland mit rund 166.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gegenüber Behörden, Gerichten und Organisationen – auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
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