Beschluss des BPatG München 29. Senat vom 09.06.2021, AZ 29 W (pat) 559/18
Beschluss vom 09.06.2021, AZ 29 W (pat) 559/18, ECLI:DE:BPatG:2021:090621B29Wpat559.18.0
Beschluss vom 09.06.2021, AZ 29 W (pat) 559/18, ECLI:DE:BPatG:2021:090621B29Wpat559.18.0
Beschluss vom 09.06.2021, AZ 5 PB 8/20, 5 PB 8/20 (5 P 13/21), ECLI:DE:BVerwG:2021:090621B5PB8.20.0
Beschluss vom 09.06.2021, AZ 2 B 22/20, ECLI:DE:BVerwG:2021:090621B2B22.20.0
Beschluss vom 09.06.2021, AZ 29 W (pat) 540/19, ECLI:DE:BPatG:2021:090621B29Wpat540.19.0
Nichtannahmebeschluss vom 09.06.2021, AZ 1 BvR 2879/17, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210609.1bvr287917Art 20 Abs 3 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 20 Abs 5 S 1 KAG BW 2005
Kammerbeschluss vom 09.06.2021, AZ 2 BvL 2/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:lk20210609.2bvl000221
Nachdem sich die Rechtspolitiker der Koalition bereits in der letzten Woche in Sachen großer BRAO-Reform geeinigt hatten, folgt nun morgen die Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag. Einige Forderungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) haben Gehör gefunden und wurden in die finale Fassung übernommen. Hinter den Erwartungen der BRAK blieb der Entwurf jedoch zurück. Dies ist umso bedauerlicher, als die BRAK mit einer Stellungnahme im Jahr 2018 konkrete Formulierungsvorschläge für eine Änderung der BRAO unterbreitet hatte.
Beschluss vom 2. Juni 2021 – 6 StR 172/21
Beschluss vom 26. Mai 2021 – 3 StR 140/21
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob eine Verwertungsgesellschaft den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung von Digitalisaten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet davon abhängig machen darf, dass der Nutzer wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes „Framing“ ergreift, also gegen das Einbetten der auf dem Server dieses Nutzers gespeicherten und auf seiner Internetseite eingestellten Inhalte auf der Internetseite eines Dritten.
Beschluss vom 27. Mai 2021 – 2 StR 405/20