Ab dem 1. Juni verfolgt die neu gegründete Strafverfolgungsbehörde Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts
Ab dem 1. Juni 2021 beginnt die Europäische Staatsanwaltschaft erstmals mit der Aufnahme eigener Ermittlungsverfahren. Die neue EU-Strafverfolgungsbehörde ist die weltweit erste supranationale Staatsanwaltschaft, die unmittelbar grenzüberschreitend ermitteln kann. Sie ist unabhängig und wird Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union wie beispielsweise bestimmte Formen des Subventionsbetrugs, der Korruption und des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs verfolgen und vor Gericht bringen. 22 EU-Staaten beteiligen sich bislang
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:
„Mit dem Start der Ermittlungstätigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft beginnt ein neues Kapitel im Kampf gegen Betrug und Korruption zu Lasten der EU. Das ist ein großer Schritt zur effektiveren Bekämpfung von grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität und ein klares Signal gegen den Missbrauch von EU-Geldern.
Die Europäische Union stellt ein gigantisches Hilfspaket für die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Pandemie zur Verfügung. Es wird nicht ausbleiben, dass Kriminelle versuchen, Hilfsgelder durch Betrug und Korruption zu erlangen. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass die Europäische Staatsanwaltschaft nun eigene Ermittlungen aufnimmt – auch um die Glaubwürdigkeit und Integrität der EU zu schützen.
Deutschland hat sich im gesamten Gründungs- und Aufbauprozess sehr intensiv für die Europäische Staatsanwaltschaft eingesetzt. Ich freue mich, dass mit dem stellvertretenden Europäischen Generalstaatsanwalt Andrés Ritter und elf Delegierten Europäischen Staatsanwälten in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln und München hochqualifizierte deutsche Ermittlerinnen und Ermittler zum Team der Europäischen Staatsanwaltschaft gehören.“
Die Europäische Staatsanwaltschaft hat ihren Sitz in Luxemburg und wird von der ehemaligen rumänischen Anti-Korruptions-Staatsanwältin Laura Kövesi als erster Europäischer Generalstaatsanwältin geleitet. Der stellvertretende Europäische Generalstaatsanwalt Andrés Ritter war zuletzt Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Rostock.
Die Europäische Staatsanwaltschaft kann unmittelbar in allen 22 beteiligten Mitgliedstaaten ermitteln und Täterinnen und Täter vor den nationalen Strafgerichten anklagen. Sie wird eng mit den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie mit Europol, Eurojust und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zusammenarbeiten.
Mehr Informationen finden Sie unter:
Bürgerinnen und Bürger können den Verdacht auf eine Straftat wie den Betrug mit EU-Mitteln ab dem 1. Juni hier melden:
www.eppo.europa.eu/en/reporting-crime-eppo