Amtsübergabe an neue Präsidentin des Bundespatentgerichts (Pressemeldung des BMJV)

Heute haben Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Staatssekretärin
Dr. Margaretha Sudhof
Dr. Regina Hock in das Amt der Präsidentin des Bundespatentgerichts eingeführt. Gleichzeitig wurde ihre Vorgängerin Beate Schmidt nach zehn Jahren Amtszeit in den Ruhestand verabschiedet. Die Veranstaltung zum Amtswechsel wurde virtuell durchgeführt.

Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärt:
„Ich bedanke mich herzlich bei Beate Schmidt für die engagierte und erfolgreiche Leitung des Bundespatentgerichts in den vergangenen zehn Jahren. Gleichzeitig freue ich mich,
Dr. Regina Hock als ihre Nachfolgerin in ihr Amt als neue Präsidentin des Bundespatentgerichts einführen zu können. Frau
Dr. Hock bringt neben einer hohen Expertise auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes auch eine reiche Verwaltungserfahrung sowohl am Deutschen Patent- und Markenamt als auch am Bundespatentgericht mit. Das sind beste Voraussetzungen für die neuen anspruchsvollen Aufgaben, die sie nun übernimmt.“

Dr. Regina Hock war seit Januar 2011 Leiterin der Hauptabteilung „Recht“ und seit Oktober 2012 Leiterin der Hauptabteilung 4 „Verwaltung und Recht“ am Deutschen Patent- und Markenamt (
DPMA). Von 2000 bis 2010 war Frau
Dr. Hock am Bundespatentgericht als Richterin im Bereich „Marke“, im Technischen Beschwerdesenat sowie als Referatsleiterin im damaligen Referat für Öffentlichkeitsarbeit und internationale Angelegenheiten tätig. Davor war sie sowohl in München Richterin und Staatsanwältin sowie Referentin im Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatskanzlei.

Das Bundespatentgericht ist ein Oberes Bundesgericht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit Sitz in München. Als Spezialgericht ist es zuständig für Entscheidungen über den Bestand gewerblicher Schutzrechte wie etwa Patenten oder Marken. Das Bundespatentgericht leistet seine Aufgaben derzeit in insgesamt 24 Senaten. Die Senate, die sich mit Patentstreitigkeiten befassen, sind neben Juristen auch durch Naturwissenschaftler besetzt (sog. Technische Richter).