Gegenstandswertfestsetzung für eA-Verfahren in einer versammlungsrechtlichen Sache – geringe Bedeutung der Sache bei Nichtdurchführung der Versammlung trotz teilweise erfolgreichen Eilantrags (Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 28.04.2021, AZ 1 BvR 2146/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210428.1bvr214620Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 15 Abs 1 VersammlG

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zugang des Betroffenen im Bußgeldverfahren zu nicht in der Bußgeldakte enthaltenen Informationen als Teil des Anspruchs auf ein faires Verfahrens (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.04.2021, AZ 2 BvR 1451/18, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210428.2bvr145118Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 46 OWiG

Verhandlungstermin am 1. Juli 2021 um 11.00 Uhr in Sachen I ZB 54/20 (Verbandsrechtliche Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Schiedssprüche zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein auf Grundlage der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes ergangener Schiedsspruch des „Ständigen Schiedsgerichts für die dritte Liga beim Deutschen Fußballbund“ (Ständiges Schiedsgericht) gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) verstößt. Mit dem Schiedsspruch wurde ein Ligateilnehmer für das Verhalten seiner Anhänger im Fanblock bei Heim- sowie bei Auswärtsspielen mit einer Geldstrafe belegt.