Aufhebung des Verhandlungstermins vom 28. April 2021, 9.00 Uhr – VIII ZR 275/19 (Anspruch auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?) (Pressemeldung des BGH)

Aufhebung des Verhandlungstermins vom 28. April 2021, 9.00 Uhr – VIII ZR 275/19 (Anspruch auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?)

Ausgabejahr2021
Erscheinungsdatum09.04.2021

Nr. 079/2021

Der Senat hat den in dieser Sache zunächst anberaumten Termin (siehe Pressemitteilung 41/2021) aufgehoben, weil beabsichtigt ist, etwa für Juni oder Juli 2021 einen umfangreicheren Verhandlungstermin mit mehreren ähnlich gelagerten Verfahren anzuberaumen, in denen die Kläger nach dem Kauf eines mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 EU 5 ausgestatteten Fahrzeugs die Ersatzlieferung eines Neufahrzeugs begehren.

Hierzu soll auch die vorliegende Sache gehören, die dann mit den weiteren Verfahren gleichzeitig terminiert werden wird.

Karlsruhe, den 9. April 2021

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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