Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet offensichtlich keine Besorgnis der Befangenheit (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 15.01.2021, AZ 2 BvR 2263/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210115.2bvr226320§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund des Zurschaustellens eines Pullovers mit dem Schriftzug „FCK BFE“ („Fuck Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit“) richtete.