Verhandlungsführer der Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments erzielen auch eine vorläufige politische Einigung über das Finanzprogramm „Justiz“ für die Jahre 2021 bis 2027
Heute haben die Verhandlungsführerinnen und Verhandlungsführer der deutschen Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments auch eine Einigung über das Finanzprogramm zur Stärkung der Justiz in der
EU erzielt. Das Programm hat einen Umfang von 305 Millionen Euro und erstreckt sich auf die Jahre 2021 bis 2027. Bereits gestern Abend einigte sich die deutsche Ratspräsidentschaft mit den Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Parlaments über das neue
EU-Finanzprogramm „Rechte und Werte“ mit einem Umfang von 1,55 Milliarden Euro bis 2027. Beide vorläufigen politischen Einigungen müssen vom Rat und vom Europäischen Parlament noch gebilligt werden.
Die derzeitige Vorsitzende des Rates der Justizministerinnen und Justizminister der
EU, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, erklärt:
„Extremismus, Radikalisierung und gesellschaftliche Spaltung haben in ganz Europa zugenommen. Die Justiz muss Angriffe auf ihre Unabhängigkeit erleben, die der Europäische Gerichtshof immer wieder verurteilt hat. Die Zivilgesellschaft steht in einigen Mitgliedstaaten unter erheblichem Druck. Deshalb ist es wichtiger denn je, dass wir die gleichen Rechte aller Bürgerinnen und Bürger und ihren Schutz vor unabhängigen Gerichten verteidigen. Mit über 1,8 Milliarden Euro kann die
EU nun die Justiz sowie zivilgesellschaftliche Initiativen in der ganzen
EU unterstützen. Das ist eine wichtige und große Investition in die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.“
Das
Programm „Justiz“ fördert und unterstützt Maßnahmen
- zur
justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, - zur
Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, - zur justiziellen
Aus- und Weiterbildung (zum Beispiel über das
European Judicial Training
Network) mit Blick auf die Herausbildung einer gemeinsamen Kultur des Rechts sowie der konsistenten und wirksamen Umsetzung der
EU-Rechtsinstrumente, - zur Erleichterung eines
wirksamen und diskriminierungsfreien Zugangs zur Justiz für alle und des wirksamen Rechtsschutzes, auch auf elektronischem Wege (eJustice), - und zur Stärkung und Unterstützung der
Rechte aller Opfer von Straftaten sowie der
Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren.
Über das
Programm „Rechte und Werte“ können Vereine und Organisationen gefördert werden, die sich für folgende Ziele engagieren:
- Schutz und Förderung der
Werte der Union, der
Rechte der Bürgerinnen und Bürger, der
Nicht-Diskriminierung und der
Gleichstellung, insbesondere von Frauen und Männern - Förderung der
Bürgerbeteiligung und der
Teilhabe am demokratischen Leben der Union - Förderung des
Austauschs zwischen
EU-Bürgerinnen und Bürgern - Sensibilisierung für die
gemeinsame Geschichte Europas - Bekämpfung von Gewalt, insbesondere an Kindern, Jugendlichen und Frauen
