Erweiterte Datennutzung („Data-mining“) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise verfassungswidrig (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts § 6a Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz – ATDG) für mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar und damit nichtig erklärt. Im Übrigen ist § 6a ATDG verfassungsgemäß.