Verhandlungstermin im Dieselverfahren gegen die Daimler AG (VI ZR 314/20) vom 14. Dezember 2020, 11.00 Uhr aufgehoben (Pressemeldung des BGH)

Verhandlungstermin im Dieselverfahren gegen die Daimler AG (VI ZR 314/20) vom 14. Dezember 2020, 11.00 Uhr aufgehoben

Ausgabejahr2020
Erscheinungsdatum09.12.2020

Nr. 156/2020

Der VI. Zivilsenat hat den Termin zur mündlichen Verhandlung (siehe dazu Pressemitteilung 129/2020) aufgehoben, da der klagende Fahrzeugkäufer die Revision zurückgenommen hat.

In dem Verfahren ging es um Schadensersatzansprüche eines Fahrzeugkäufers gegen einen Fahrzeughersteller. Der klagende Käufer hatte geltend gemacht, das von der beklagten Daimler AG hergestellte Fahrzeug weise eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines sogenannten „Thermofensters“ auf.

Ein Verfahren mit ähnlicher rechtlicher Problematik wird am 9. März 2021, 11.30 Uhr verhandelt (siehe dazu Pressemitteilung 157/2020).

Karlsruhe, den 9. Dezember 2020

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501