Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute im Rahmen der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft eine
Online-Konferenz zum Thema „Digitalisierung der Justiz – Vernetzung und Innovation“ veranstaltet.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt hierzu:„Die Digitalisierung trägt wesentlich dazu bei, dass der Zugang zum Recht auch unter erschwerten Bedingungen gewährleistet wird. Die Justiz muss die technischen Möglichkeiten ausschöpfen, um weiterhin bürgernah, schnell und effizient zu sein und zu bleiben. Jeder Fortschritt geht aber auch mit Verantwortung einher. Der Staat – und in besonderem Maße die Justiz – muss hier hohe Standards setzen. Es darf keine Entpersonalisierung der Justiz geben. Gerichtsentscheidungen dürfen nicht vollautomatisiert erfolgen. Vertrauen in eine digitalisierte Justiz wird es nur geben, wenn rechtstaatliche Garantien gesichert sind und erhalten bleiben.“
EU-Kommissar für Justiz Didier Reynders erklärt hierzu:„Ein vernetztes Europa erfordert moderne, effiziente und widerstandsfähige Justizsysteme im Dienste sowohl von Juristinnen und Juristen als auch von Bürgerinnen und Bürgern, und zwar unabhängig davon, wo sie wohnen. Die künstliche Intelligenz ist ein neues Element des digitalen Wandels, das große Chancen bietet, aber auch neue Herausforderungen mit sich bringt – insbesondere die Notwendigkeit, Verzerrungen zu vermeiden und die Achtung der Grundrechte sicherzustellen.“
Nach einem Grußwort der Bundesjustizministerin hat der
EU-Kommissar für Justiz und Verbraucher, Didier Reynders, einen Eröffnungsvortrag gehalten. Das vollständige Programm der Konferenz finden Sie auf der
Konferenzseite. Dort finden Sie darüber hinaus Informationen zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Konferenz.
Zu den Themen der Konferenz:
Die Digitalisierung der Justiz ist ein seit vielen Jahren fortschreitender Prozess, der in letzter Zeit bedingt durch die technischen Fortschritte, das wachsende
Engagement des öffentlichen Sektors und – zuletzt – COVID 19 an Tempo und Umfang erheblich zugenommen hat. Während die pandemische Lage andauert, haben wir über die Zukunft der grenzüberschreitenden Kommunikation in der
EU, den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Justiz und die Möglichkeiten zur Nutzung von Videokonferenzen in Gerichtsverfahren unter Sicherstellung unserer digitalen Souveränität diskutiert.
Zum Einstieg haben Estland und Spanien gezeigt, mit welcher Technik dort Gerichtsverhandlungen wortgetreu aufgezeichnet und verschriftlicht werden. Danach wurden zwei Projekte präsentiert, bei denen Algorithmen trainiert wurden, verschiedene Arten von Text auf bestimmte juristische Sachverhalte hin zu analysieren. Hieran schloss sich eine Diskussion mit Expertinnen und Experten aus fünf Ländern über die Chancen und Risiken solcher Programme an.
Am Nachmittag ging es um das sichere System der europäischen Justizkommunikation e-CODEX, das aufgrund eines in der vergangenen Woche veröffentlichten Verordnungsvorschlags der Europäischen Kommission nun eine gesetzliche Grundlage erhalten soll. In mehreren Präsentationen wurde gezeigt, welche Verfahren schon heute auf diesem System basieren und was die Pläne für die Zukunft sind.
Zuletzt nahm der Justizstaatssekretär von Nordrhein-Westfalen, Dirk Wedel, als Vorsitzender des deutschen E-Justice-Rats Stellung zu den Fragen der Digitalen Souveränität, die auch die Justiz beschäftigen. Die portugiesische Justizstaatssekretärin Anabela Pedroso verband ihr Schlusswort mit einem Ausblick auf das Programm der portugiesischen Ratspräsidentschaft im Bereich der E-Justiz.
Staatssekretärin im
BMJVDr. Margaretha Sudhof schloss die Konferenz mit einer Analyse der im Laufe des Tages erarbeiteten Fragestellungen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der Justiz.