Hauptverhandlung am 26. November 2020, 11.15 Uhr, in der Strafsache 3 StR 124/20 (Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes in zwölf Fällen in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) (Pressemeldung des BGH)

Hauptverhandlung am 26. November 2020, 11.15 Uhr, in der Strafsache 3 StR 124/20 (Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes in zwölf Fällen in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion)

Ausgabejahr2020
Erscheinungsdatum24.11.2020

Nr. 145/2020

Verhandlungsort: Außenstelle des Bundesgerichtshofs – Rintheimer Querallee 11, Sitzungssaal E 004

Das Schwurgericht des Landgerichts Düsseldorf hat den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Mordes in zwölf Fällen in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion freigesprochen.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen wurde am 27. Juli 2000 im Bereich des S-Bahnhofs Düsseldorf-Wehrhahn auf der Rückseite des zu den Gleisen gelegenen Geländers einer Fußgängerbrücke eine mit dem Sprengstoff Trinitrotoluol (TNT) befüllte Rohrbombe zur Explosion gebracht. Zum Zeitpunkt der Explosion befand sich auf der Fußgängerbrücke eine Gruppe aus Russland, der Ukraine und Aserbaidschan stammender Personen – davon vier jüdischer Abstammung –, die zuvor eine anliegende Sprachschule besucht hatte. Zehn dieser Personen wurden von den durch die Sprengung ausgelösten Splittern teilweise lebensgefährlich verletzt. Eine im sechsten Monat schwangere Frau verlor ihr Kind.

Das Landgericht hat nach sechs Monaten Hauptverhandlung nicht die Überzeugung gewonnen, dass der Angeklagte die Explosion ausgelöst hatte.

Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Sie greift insbesondere die Beweiswürdigung des Landgerichts an.

Vorinstanz:

LG Düsseldorf – 1 Ks 17/17 – Urteil vom 31. Juli 2018

Karlsruhe, den 24. November 2020

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501