Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. Gert Griebeling verstorben (Pressemeldung des BAG)

Pressemitteilung Nr. 41/20

 

Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. Gert Griebeling verstorben

 

Am 11. November 2020 ist der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. Gert Griebeling im Alter von 84 Jahren verstorben.

Herr Griebeling wurde im August 1936 geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1964 in den richterlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Dort war er an verschiedenen Gerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz eingesetzt. Im Juni 1974 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Koblenz ernannt und war dort bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesarbeitsgericht am 9. Oktober 1980 tätig. Herr Griebeling wurde zunächst dem Fünften Senat zugeteilt und wechselte 1982 in den Dritten Senat. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht im September 1994 übernahm er die Leitung des Fünften Senats, den er bis zu seiner Pensionierung im August 2001 leitete.

Während seiner langjährigen Zugehörigkeit zum Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts hat Herr Griebeling dessen Rechtsprechung zur betrieblichen Altersversorgung maßgeblich mitgeprägt. Als Vorsitzender des Fünften Senats gab er der Rechtsprechung zum Mutterschutz, zur Entgeltfortzahlung und zum Arbeitnehmerstatus wesentliche Impulse.

Herr Griebeling hat lange Zeit als Mitglied des Richterrats, des Präsidialrats und des Präsidiums des Bundesarbeitsgerichts Verantwortung für Personalentscheidungen und Organisation des Gerichts mitgetragen.

Das Bundesarbeitsgericht verliert mit Herrn Griebeling einen anerkannten und geschätzten Kollegen. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.