Einmal registrierte Reisende können Dokumente auch nach Anmeldeschluss nachreichen
Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 2019 entschieden, den von der Thomas Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie aufgrund ihres Sicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben, auszugleichen.
Für die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung steht seit dem 6. Mai 2020 ein kostenfreies,
online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung, das über die Internetseite
www.bmjv.de/thomas-cook abrufbar ist.
Für die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung haben bisher ca. 97.300 betroffene Pauschalreisende eine Anmeldung abgeschlossen, weitere ca. 17.000 Anmeldungen
bzw. Registrierungen sind erfolgt, aber noch nicht abgeschlossen.
Nur Fälle, für die alle geforderten Unterlagen vollständig im Bundportal hochgeladen sind und bei denen die Prüfung abgeschlossen ist, können ausgezahlt werden. Vor diesem Hintergrund sind aktuell ca. 26.400 Fälle mit einem Volumen von ca. 39,17 Millionen Euro ausgezahlt worden oder stehen kurz vor der Auszahlung.
Anmeldungen zur Ausgleichszahlung des Bundes werden nur bis zum 15. November 2020 berücksichtigt. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem eine Anmeldung im Thomas Cook Bundportal begonnen wurde oder die Registrierung im
Tour Vital oder TCI Bundportal erfolgt ist. Ein gegebenenfalls erforderliches Nachreichen von Dokumenten zu einer bereits erfolgten Anmeldung ist auch nach dem 15. November 2020 möglich.
Um alle betroffenen Pauschalreisenden bei der rechtzeitigen Anmeldung zu unterstützen, hat das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einen Wegweiser veröffentlicht. Den Wegweiser sowie weitere wichtige Informationen finden betroffene Pauschalreise auch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter
www.bmjv.de/thomas-cook.
Für Rückfragen, insbesondere bei etwaigen Problemen beim Anmeldeprozess, wird für Anmelderinnen und Anmelder an Werktagen in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr eine Hotline unter +49 (0) 361 606 670 12 bereitgestellt. Angesichts des nahenden Anmeldeschlusses und aufgrund der hohen Anzahl von betroffenen Pauschalreisenden ist leider mit Wartezeiten in der Hotline zu rechnen. Betroffene Pauschalreisende bitten wir, nach Möglichkeit zunächst die Hilfestellungen auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (
www.bmjv.de/thomas-cook) zu nutzen.