Richter am Bundesgerichtshof Sunder im Ruhestand
Ausgabejahr2020
Erscheinungsdatum30.10.2020
Nr. 132/2020
Richter am Bundesgerichtshof Thomas Sunder wird mit Ablauf des 31. Oktober 2020 auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt werden.
Herr Sunder wurde am 28. Oktober 1957 in Langen geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im März 1987 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Als Richter auf Probe war er zunächst beim Amtsgericht Hanau und später beim Landgericht Frankfurt am Main eingesetzt. Im Jahr 1990 wurde er zum Richter am Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Nach einer neunmonatigen Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Jahr 1995 erfolgte im Oktober 1997 seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt am Main. Vier Jahre später wechselte er – zunächst im Wege einer erneuten Abordnung – an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, bei dem er im Dezember 2001 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Seitdem war er dort Mitglied eines Zivilsenats, der insbesondere mit Rechtsstreitigkeiten aus dem Wettbewerbs-, Marken- und Patentrecht befasst war.
Am 1. November 2010 wurde Herr Sunder zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehört seither dem für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat an. Im Zeitraum vom 1. Februar 2017 bis 31. August 2019 war er zugleich Mitglied des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs.
Während seiner zehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Sunder die Rechtsprechung des II. Zivilsenats und des Kartellsenats maßgeblich geprägt.
Karlsruhe, den 30.Oktober 2020
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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