Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute im Rahmen der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft einen virtuellen Workshop zum Thema „Intellectual Property and Pandemics“ veranstaltet.
In dem Workshop ging es um Fragen des Schutzes geistigen Eigentums und insbesondere des Patentschutzes auf nationaler wie internationaler Ebene im Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie und dem Interesse des Gemeinwohls an einer medizinischen Versorgung der Bevölkerung.
Staatssekretär Prof.
Dr. Christian Kastrop erklärt hierzu:
„Seit Beginn der Covid-19-Pandemie arbeiten in den Laboren Forscherinnen und Forscher mit Hochdruck an der Entwicklung eines Impfstoffes gegen den neuartigen Erreger. Ebenso sind sie auf der Suche nach neuen Medikamenten zur Behandlung erkrankter Personen, arbeiten an Tests zum Nachweis des Virus oder an der Verbesserung von technischen Geräten oder geeignetem Schutzmaterial.
Auf allen diesen Gebieten spielt geistiges Eigentum und insbesondere der Patentrechtsschutz eine zentrale Rolle. Wir müssen darüber diskutieren, wie dieser Schutz zu dem Wunsch nach einer hochwertigen und weitreichenden Gesundheitsvor- und Fürsorge sowie innovativen Produkten wie
z.B. Arzneien in der Pandemie passt. Für die Diskussion dieser und weiterer Fragen haben wir viele Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Praxis gewonnen.“
Nach einem Grußwort des Staatssekretärs im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Prof.
Dr. Christian Kastrop, fand der Workshop mit einem interdisziplinär besetzten Panel mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (
WIPO) sowie der Weltorganisation für Gesundheit (WHO), der Europäischen Kommission, des Europäischen Patentamts, des Bundespatentgerichts, der Patentanwaltschaft sowie aus der Wissenschaft und der Pharmaindustrie sowie einer Nichtregierungsorganisation (NRO) statt.
Im Fokus des Workshops stand der ausgewogene Schutz von geistigem Eigentum in Pandemielagen. Patentschutz ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die pharmazeutische Forschung und Entwicklung von Impfstoffen und Medikamenten gegen COVID 19. Zugleich muss der Patentschutz so ausgestaltet werden, dass er dem Interesse des Gemeinwohls an einer medizinischen Versorgung der Bevölkerung entspricht. Vor diesem Hintergrund erörterten die Mitwirkenden die Instrumente, die der derzeitige Rechtsrahmen für den Schutz geistigen Eigentums auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene bereithält.
Themen des Workshops waren im Einzelnen:
- Patente auf Arzneimittel und Gesundheitsversorgung: Funktion, Schranken und Grenzen Geistigen Eigentums in der Pandemie
- Zugang zu Geistigem Eigentum an Arzneimitteln in der Pandemie: Ein- und mehrseitige privatautonome Regelungen – Teilhabe durch Lizenzen, Patentpools, Entwicklungspartnerschaften, Nichtdurchsetzungsvereinbarungen, Patent Pledges und mehr
- Zugang zu Geistigem Eigentum an Arzneimitteln in der Pandemie: Staatliche Regulierungsmechanismen – Teilhabe durch Zwangslizenzen und Benutzungsanordnungen