Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Ablehnungsgesuch kann nicht auf pauschale Verweisung einer Vorbefassung der abgelehnten Richter mit früheren Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers gestützt werden (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 28.10.2020, AZ 1 BvR 2163/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201028.1bvr216320§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Tatbestandsmerkmal des „besonders schweren Rechtsverstoßes“ iSd § 253 Abs 4 S 2 InsO – Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fachgerichtliche Verkennung des Zwecks des Freigabeverfahrens gem § 253 Abs 4 S 1 InsO sowie durch Verneinung eines solchen „besonders schweren Fehlers“ im insolvenzrechtlichen Beschwerdeverfahren (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 28.10.2020, AZ 2 BvR 765/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201028.2bvr076520Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 248 InsO, § 253 Abs 4 S 1 InsO

Erfolgloser Eilantrag gegen das Inkrafttreten des § 5 Abs 1, Abs 2 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln; juris: MietBegrG BE) – eigener schwerer Nachteil der Antragstellerin durch Pflicht zur Mietenabsenkung nicht hinreichend dargelegt (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 28.10.2020, AZ 1 BvR 972/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201028.1bvr097220§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 134 BGB, § 558 Abs 2 BGB, § 3 MietBegrG BE, § 4 MietBegrG BE

Ausgleichszahlungen für Thomas Cook-Geschädigte (Pressemeldung des BMJV)

Anmeldeschluss am 15. November 2020 Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 2019 entschieden, den von der Thomas Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie aufgrund ihres Sicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben, auszugleichen. Für die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung steht seit dem Ausgleichszahlungen für Thomas Cook-Geschädigte (Pressemeldung des BMJV)