Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Feststellung der energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II (§ 48 KVBG) wegen Subsidiarität sowie mangels hinreichender Begründung unzulässig (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 20.10.2020, AZ 1 BvR 2126/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201020.1bvr212620§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 48 KVBG

Besuch einer Delegation des Gerichtshofs der Europäischen Union beim Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Am 19. Oktober 2020 besuchte eine Delegation des Gerichtshofes der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Koen Lenaerts das Bundesverfassungsgericht. Die Gäste wurden von dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M., der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König sowie den weiteren Mitgliedern des Gerichts empfangen. Es fanden ganztags Fachgespräche statt, in denen es insbesondere um die Unabhängigkeit der Justiz und den Europäischen Gerichtsverbund ging. Darüber hinaus diente der Delegationsbesuch dem Austausch über die aktuellen Arbeitsschwerpunkte.