Online-Konferenz zu „Globale Verantwortung global aktiver Unternehmen“ (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute im Rahmen der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft eine hochkarätig besetzte
Online-Konferenz zum Thema „Globale Verantwortung global aktiver Unternehmen“ veranstaltet.

Staatssekretärin
Dr. Margaretha Sudhof erklärt hierzu:

„Bei der
Online-Konferenz wurde deutlich: Auf die Frage der rechtlichen Verantwortlichkeit im global agierenden Konzern gibt es keine einfache Antwort.

Es zeigt sich jedoch ein klares Bild: Im Vergleich zu den Schutzstandards für die Menschen, die in Tochterunternehmen europäischer Konzerne arbeiten, haben die Wirtschaftsinteressen in unserer globalisierten Welt ein viel höheres Gewicht. Sie behalten die Oberhand. Ökonomische und soziale Interessen sind nicht im Gleichgewicht.

Die Botschaft unser heutigen Veranstaltung lautet: Wir brauchen ein Mehr an Schutz der Menschenrechte. Dieser Schutz wird dringend benötigt, und seine Durchsetzung wird schwer genug.

Als deutsche Ratspräsidentschaft freuen wir uns darauf, in den nächsten Monaten an diesem Thema weiterzuarbeiten. Wir möchten das Thema Wirtschaft und Menschenrechte voranbringen.

Und wir freuen uns darauf, so einen notwendigen Beitrag zu leisten zur Umsetzung der
UN-Resolution zur Nachhaltigkeit.“

Nach einer Begrüßungsansprache der Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,
Dr. Margaretha Sudhof, fand die
Online-Konferenz statt.

Das vollständige Programm der Konferenz finden Sie auf der
Konferenzseite.

Auf der Konferenzseite finden Sie darüber hinaus Informationen zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Konferenz, Videoclips zu den Konferenzthemen sowie weitere Materialien.

Zu den Themen der Konferenz:
Die Konferenz hat
CorporateSocialResponsibility (CSR) als Konzernleitungsaufgabe und die Haftung von Mutter- und Tochtergesellschaften behandelt. Konzernrechtlich bedeutsam ist das Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch, europäische Menschenrechtsstandards in außereuropäischen Tochtergesellschaften zur Geltung zu bringen, und den Bestimmungen in den betroffenen Drittländern, die dieser Einflussnahme von außen entgegenstehen können. Ziel der Veranstaltung ist es, Maßstäbe einer angemessenen und effektiven Konzernleitung für einen besseren Menschenrechtsschutz zu entwickeln.