Pressemitteilung Rechtspolitik
Berlin/Brüssel (DAV). Die EU-Kommission hat in ihrem New Pact on Migration and Asylum eine Reform des Asylverfahrens beschlossen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bezweifelt, dass nach den neuen Regeln ein adäquater Zugang zum Recht gewährleistet werden kann.
Es ist fraglich, ob bei den neuen Grenzverfahren die Grundrechte der Schutzsuchenden gewahrt werden können. Wem „Fluchtgefahr“ attestiert wird, dem droht sogar der Arrest. Innerhalb einer utopisch kurzen Frist von zwölf Wochen soll über die Schutzwürdigkeit der Geflüchteten entschieden werden. Stark zu bezweifeln ist auch, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen werden, um in dieser kurzen Zeit den Antragstellern den ihnen zustehenden Rechtsrat erteilen zu können. Hier droht eine Beschränkung des Zugangs zum Recht.
„Mit den neuen Regelungen droht die Perpetuierung eines unrechtmäßigen und unwürdigen Zustands“, warnt
Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Migrationsrecht des DAV und verweist auf die bisherigen Zustände auf den griechischen Inseln. Im Camp von Moria auf der Insel Lesbos fand Rechtsberatung etwa vorwiegend durch Rechtsanwälte von NGOs wie European Lawyers in Lesvos (ELIL) statt. Dieser schon vor dem Brand des Camps unhaltbare Zustand hat sich zuletzt gar verschlechtert.
„In das neue Camp nach dem Brand haben Rechtsanwälte bisher sogar überhaupt keinen Zutritt erhalten“, weiß
Philip Worthington, ELIL-Geschäftsführer zu berichten. Unter diesen Bedingungen erscheint ein ausreichender Zugang zum Recht in zwölfwöchigen Grenzverfahren geradezu utopisch.
Eine Beschleunigung der Asylverfahren ist für sich genommen ein sinnvolles Anliegen. So ist die manchmal jahrelange Unsicherheit eine große Belastung für die Betroffenen. Der Zugang zum Recht ist jedoch unverzichtbar. Die Geflüchteten müssen die effektive Möglichkeit haben, Rechtsmittel gegen negative Entscheidungen einzulegen und gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung zu erlangen. Dafür muss ihnen anwaltliche Beratung und Vertretung offenstehen – auch um eine endgültige Ablehnung besser zu akzeptieren, wie die Erfahrung von ELIL zeigt.
Sehr besorgt äußert sich
Thomas Oberhäuser auch zu den geplanten Einschränkungen der Rechtsmittel im Grenzverfahren: „
In Grenzverfahren soll es nur eine Rechtsmittelinstanz geben. Außerdem soll die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels bzw. der Frist, in der ein Rechtsmittel eingelegt werden kann und das damit verbundene, ohnehin nur vorläufige Bleiberecht in Grenzverfahren ganz entfallen. Das ist kein der EU würdiges rechtsstaatliches Verfahren, wenn nicht gesichert ist, dass Betroffene wenigstens fachkundig beraten und vertreten werden können.
“
Pressemitteilung vom
25.09.2020 14.37
Berlin/Brüssel (DAV). Die EU-Kommission hat in ihrem New Pact on Migration and Asylum eine Reform des Asylverfahrens beschlossen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bezweifelt, dass nach den neuen Regeln ein adäquater Zugang zum Recht gewährleistet werden kann.
Es ist fraglich, ob bei den neuen Grenzverfahren die Grundrechte der Schutzsuchenden gewahrt werden können. Wem „Fluchtgefahr“ attestiert wird, dem droht sogar der Arrest. Innerhalb einer utopisch kurzen Frist von zwölf Wochen soll über die Schutzwürdigkeit der Geflüchteten entschieden werden. Stark zu bezweifeln ist auch, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen werden, um in dieser kurzen Zeit den Antragstellern den ihnen zustehenden Rechtsrat erteilen zu können. Hier droht eine Beschränkung des Zugangs zum Recht.
„Mit den neuen Regelungen droht die Perpetuierung eines unrechtmäßigen und unwürdigen Zustands“, warnt
Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Migrationsrecht des DAV und verweist auf die bisherigen Zustände auf den griechischen Inseln. Im Camp von Moria auf der Insel Lesbos fand Rechtsberatung etwa vorwiegend durch Rechtsanwälte von NGOs wie European Lawyers in Lesvos (ELIL) statt. Dieser schon vor dem Brand des Camps unhaltbare Zustand hat sich zuletzt gar verschlechtert.
„In das neue Camp nach dem Brand haben Rechtsanwälte bisher sogar überhaupt keinen Zutritt erhalten“, weiß
Philip Worthington, ELIL-Geschäftsführer zu berichten. Unter diesen Bedingungen erscheint ein ausreichender Zugang zum Recht in zwölfwöchigen Grenzverfahren geradezu utopisch.
Eine Beschleunigung der Asylverfahren ist für sich genommen ein sinnvolles Anliegen. So ist die manchmal jahrelange Unsicherheit eine große Belastung für die Betroffenen. Der Zugang zum Recht ist jedoch unverzichtbar. Die Geflüchteten müssen die effektive Möglichkeit haben, Rechtsmittel gegen negative Entscheidungen einzulegen und gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung zu erlangen. Dafür muss ihnen anwaltliche Beratung und Vertretung offenstehen – auch um eine endgültige Ablehnung besser zu akzeptieren, wie die Erfahrung von ELIL zeigt.
Sehr besorgt äußert sich
Thomas Oberhäuser auch zu den geplanten Einschränkungen der Rechtsmittel im Grenzverfahren: „
In Grenzverfahren soll es nur eine Rechtsmittelinstanz geben. Außerdem soll die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels bzw. der Frist, in der ein Rechtsmittel eingelegt werden kann und das damit verbundene, ohnehin nur vorläufige Bleiberecht in Grenzverfahren ganz entfallen. Das ist kein der EU würdiges rechtsstaatliches Verfahren, wenn nicht gesichert ist, dass Betroffene wenigstens fachkundig beraten und vertreten werden können.
“
Berlin/Brüssel (DAV). Die EU-Kommission hat in ihrem New Pact on Migration and Asylum eine Reform des Asylverfahrens beschlossen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bezweifelt, dass nach den neuen Regeln ein adäquater Zugang zum Recht gewährleistet werden kann.
Es ist fraglich, ob bei den neuen Grenzverfahren die Grundrechte der Schutzsuchenden gewahrt werden können. Wem „Fluchtgefahr“ attestiert wird, dem droht sogar der Arrest. Innerhalb einer utopisch kurzen Frist von zwölf Wochen soll über die Schutzwürdigkeit der Geflüchteten entschieden werden. Stark zu bezweifeln ist auch, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen werden, um in dieser kurzen Zeit den Antragstellern den ihnen zustehenden Rechtsrat erteilen zu können. Hier droht eine Beschränkung des Zugangs zum Recht.
„Mit den neuen Regelungen droht die Perpetuierung eines unrechtmäßigen und unwürdigen Zustands“, warnt
Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Migrationsrecht des DAV und verweist auf die bisherigen Zustände auf den griechischen Inseln. Im Camp von Moria auf der Insel Lesbos fand Rechtsberatung etwa vorwiegend durch Rechtsanwälte von NGOs wie European Lawyers in Lesvos (ELIL) statt. Dieser schon vor dem Brand des Camps unhaltbare Zustand hat sich zuletzt gar verschlechtert.
„In das neue Camp nach dem Brand haben Rechtsanwälte bisher sogar überhaupt keinen Zutritt erhalten“, weiß
Philip Worthington, ELIL-Geschäftsführer zu berichten. Unter diesen Bedingungen erscheint ein ausreichender Zugang zum Recht in zwölfwöchigen Grenzverfahren geradezu utopisch.
Eine Beschleunigung der Asylverfahren ist für sich genommen ein sinnvolles Anliegen. So ist die manchmal jahrelange Unsicherheit eine große Belastung für die Betroffenen. Der Zugang zum Recht ist jedoch unverzichtbar. Die Geflüchteten müssen die effektive Möglichkeit haben, Rechtsmittel gegen negative Entscheidungen einzulegen und gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung zu erlangen. Dafür muss ihnen anwaltliche Beratung und Vertretung offenstehen – auch um eine endgültige Ablehnung besser zu akzeptieren, wie die Erfahrung von ELIL zeigt.
Sehr besorgt äußert sich
Thomas Oberhäuser auch zu den geplanten Einschränkungen der Rechtsmittel im Grenzverfahren: „
In Grenzverfahren soll es nur eine Rechtsmittelinstanz geben. Außerdem soll die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels bzw. der Frist, in der ein Rechtsmittel eingelegt werden kann und das damit verbundene, ohnehin nur vorläufige Bleiberecht in Grenzverfahren ganz entfallen. Das ist kein der EU würdiges rechtsstaatliches Verfahren, wenn nicht gesichert ist, dass Betroffene wenigstens fachkundig beraten und vertreten werden können.
“
Pressemitteilung vom
25.09.2020 14.37