„Rechtsstaat 2.0 – stark & zukunftssicher“
Nur ein transparenter Rechtsstaat ist ein starker Rechtsstaat
Am heutigen Tage haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern zu ihrer halbjährlichen Hauptversammlung getroffen, die dieses Mal in Kiel stattfand. Gastgeber war die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein, vertreten durch ihren Präsidenten Rechtsanwalt und Notar Jürgen Doege.
Auf der Tagesordnung und damit zur Diskussion stand insbesondere das Thema Rechtsstaat. Die Corona-Pandemie hat Exekutive, Legislative und Judikative gleichermaßen vor ungeahnte Herausforderungen gestellt. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat dies zum Anlass genommen, die Arbeitsgruppe „Sicherung des Rechtsstaats“ ins Leben zu rufen. Aufgabe der Arbeitsgruppe war eine kritische Rückschau, die unter Einbeziehung gewonnener Krisenerfahrungen dazu genutzt werden sollte, Maßnahmen für die Zukunft zu ergreifen, um den Rechtsstaat krisen- und zukunftsfest zu gestalten. Nun hat sie eine erste Zwischenbilanz in Form eines Positionspapiers gezogen.
Die Hauptversammlung hat sich mit dem
Positionspapier der Arbeitsgruppe befürwortend befasst. Es muss sichergestellt werden, dass Gesetzgeber, Justiz und Anwaltschaft in einer Krise, gleich welcher Art, handlungsfähig bleiben. Dies hat nach Auffassung der BRAK in Anbetracht der unerwartet eingetretenen Krise teilweise gut, teilweise weniger zufriedenstellend funktioniert. Insbesondere der aufgrund des notwendigen Infektionsschutzes heruntergefahrene Dienstbetrieb der Gerichte hat das Funktionieren des Rechtsstaats teilweise spürbar beeinträchtigt. Die zunächst nur in einigen Bundesländern – und leider bis heute nicht allerorts – zuerkannte Systemrelevanz der Anwaltschaft tat ihr Übriges, den Zugang zum Recht für Bürger zu gefährden. In die naturgemäß extrem eilbedürftigen Gesetzgebungsverfahren wurde die Anwaltschaft als elementarer Bestandteil des Rechtsstaats trotz ihres Fachwissens als Rechtsanwender nur sehr bedingt einbezogen.
Die BRAK erhebt gegenüber der Politik sieben Forderungen zur Sicherung des Rechtsstaats:
1. Sicherung des Justizgewährungsanspruches und elementarer Verfahrensgrundsätze auch in Krisenzeiten
2. Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der Gerichte/Behörden, insbesondere Verbesserung der technischen Ausstattung
3. Optimierung der Kommunikation zwischen Gerichten/Behörden, Anwaltschaft und Beteiligten
4. flächendeckende Hygienekonzepte für Justiz und Anwaltschaft
5. mehr Transparenz und Beteiligung der Anwaltschaft bei laufenden Gesetzgebungsverfahren
6. Einhaltung der parlamentarischen Verfahren, Beachtung der Gewaltenteilung und kritische Nachjustierung von Krisengesetzgebung
7. keine Deckmantelgesetzgebung
Die BRAK hat das Positionspapier den zuständigen Vertretern der Bundes- und Landespolitik zugeleitet und angeregt, die Vorschläge – unter Beteiligung der Akteure des Rechtsstaats – weiter auszuarbeiten.
„Das Funktionieren unseres Rechtsstaats in und nach einer Krise ist keine Selbstverständlichkeit. Alle Akteure sind gefragt und aufgerufen, an der Zukunftssicherung unseres Systems mitzuarbeiten. Die BRAK steht für Gespräche jederzeit zur Verfügung und ist bereit, ihren Beitrag zu leisten“, so BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels.
Die Bundesrechtsanwaltskammer ist die Dachorganisation der anwaltlichen Selbstverwaltung. Sie vertritt die Interessen der 28 Rechtsanwaltskammern und damit der gesamten Anwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland mit rund 166.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gegenüber Behörden, Gerichten und Organisationen – auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
Weitere Informationen:
Rechtsanwältin Stephanie Beyrich (Geschäftsführerin)
Tel. 030.28 49 39 – 82
Mail beyrich@brak.de
Bundesrechtsanwaltskammer
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Littenstraße 9
10179 Berlin
Tel. + 49.30.28 49 39 – 0
Fax + 49.30.28 49 39 – 11
www.brak.de