Pressemitteilung Nr. 23/20
Mitteilung zu dem Verfahren – 7 ABR 9/19 –
(Öffentliche Äußerung des Betriebsrats zu betrieblichen Angelegenheiten über einen von ihm unterhaltenen Twitter-Account)
Das Verfahren wurde eingestellt, da die Rechtsbeschwerdeführerin die Rechtsbeschwerde zurückgenommen hat. Der Termin zur Beratung und Verkündung einer Entscheidung vom 29. Juli 2020, 12:00 Uhr wurde daher aufgehoben.
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 6. Dezember 2018 – 5 TaBV 107/17 –