BFH 11. Senat

Erstellt vom Import-Prozess

Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall betreibt: Steuerbarkeit, Entgelt, Mindestbemessungsgrundlage und Vorsteuerabzug; vorschriftsmäßige Besetzung des FG nicht von Amts wegen zu prüfen (Urteil des BFH 11. Senat)

Urteil vom 10.06.2020, AZ XI R 25/18, ECLI:DE:BFH:2020:U.100620.XIR25.18.0§ 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 2005, § 3 Abs 9a Nr 2 UStG 2005, § 10 Abs 1 S 2 UStG 2005, § 10 Abs 5 UStG 2005, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 UStG 2005

BFH 11. Senat: Anforderungen an die Büroorganisation bei chronischer Erkrankung des zuständigen Bearbeiters

1. NV: Wer wegen einer chronischen Erkrankung in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, muss sein Büro so organisieren, dass Fristen auch für den Fall eines plötzlich auftretenden Krankheitsschubes ordnungsgemäß gewahrt werden können (z.B. durch Bereithaltung eines Vertreters).

2. NV: Unerlässliche Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Büroorganisation ist außerdem ein Fristenkontrollbuch oder eine vergleichbare Einrichtung, in der der Ablauf sämtlicher Fristen vermerkt und eine Frist erst nach Vornahme der zu ihrer Einhaltung erforderlichen Handlung gestrichen wird.