Rechts­staat­lichkeit muss im Fokus stehen! (PM 21/20 des DAV)

Pressemitteilung Rechtspolitik

Erwartungen des DAV an die deutsche Ratspräsidentschaft

Berlin (DAV). Am 1. Juli 2020 beginnt die deutsche Ratspräsidentschaft – in einer besonderen Zeit. Die COVID-19-Krise hat Prioritäten verschoben, schnelles Handeln war und ist gefragt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) richtet einige konkrete Erwartungen an die deutsche Ratspräsidentschaft.

1. Rechtsstaatlichkeit

DAV-Präsidentin Edith Kindermann begrüßt, dass die deutsche Ratspräsidentschaft die Rechtsstaatlichkeit als Priorität behandelt: „
In immer mehr Mitgliedstaaten gibt es Mängel bei der Rechtsstaatlichkeit zu beklagen. Die Meinungsfreiheit steht unter Druck, die Unabhängigkeit der Justiz wird beschränkt. Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, hier eine Vermittlerrolle einzunehmen und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit an allererste Stelle zu setzen.“ Zu Recht habe die EU-Kommission die Verknüpfung der Zahlung von EU-Mitteln an die Mitgliedstaaten mit der Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit in diesen Staaten gefordert. Dies sei eine essenzielle Forderung, um einer weiteren Erosion der Rechtsstaatlichkeit in der EU Einhalt zu gebieten.
„Darüber hinaus muss die Unabhängigkeit der Anwaltschaft als ein Indikator für Rechtsstaatlichkeit gelten, wie es auch das Europäische Parlament fordert“, so
Kindermann weiter.

2. Künstliche Intelligenz

Die deutsche Ratspräsidentschaft wird sich wesentlich auch mit dem Thema Künstliche Intelligenz befassen, zu dem die EU-Kommission im Februar ein Weißbuch veröffentlicht hatte. Der DAV hat hierzu in seiner
Stellungnahme klar Position bezogen: Die Einführung von Systemen der Künstlichen Intelligenz im Bereich der Justiz birgt eine besonders hohe Gefahr für Grundrechtseingriffe und muss daher strengen Anforderungen unterworfen werden.
„Gerichtliche und ähnlich eingriffs­intensive verbindliche Entscheidungen staatlicher Instanzen dürfen niemals vollständig automatisiert werden“, mahnt die
DAV-Präsidentin.

3. EU-Asylpolitik

Die EU-Kommission plant in ihrem anstehenden „New Pact on Migration and Asylum“ offenbar die Einführung verpflichtender Vorprüfung von Asylanträgen an der EU-Außengrenze.
Kindermann warnt vor zwei Szenarien: „
Entweder würden solche Verfahren lange dauern und in den Lagern würden katastrophale Bedingungen wie aktuell in Griechenland drohen. Die Erfahrung in dem von uns mitgegründeten Projekt European Lawyers in Lesvos zeigt uns, dass wir dies unbedingt verhindern müssen. Oder: Bei einer sehr schnellen Abwicklung würde die Qualität leiden und der Zugang zum Recht wäre fraglich. Menschenrechtswidrige Abschiebungen müssen um jeden Preis vermieden werden.“

Pressemitteilung vom
01.07.2020 15.31

Berlin (DAV). Am 1. Juli 2020 beginnt die deutsche Ratspräsidentschaft – in einer besonderen Zeit. Die COVID-19-Krise hat Prioritäten verschoben, schnelles Handeln war und ist gefragt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) richtet einige konkrete Erwartungen an die deutsche Ratspräsidentschaft.

1. Rechtsstaatlichkeit

DAV-Präsidentin Edith Kindermann begrüßt, dass die deutsche Ratspräsidentschaft die Rechtsstaatlichkeit als Priorität behandelt: „
In immer mehr Mitgliedstaaten gibt es Mängel bei der Rechtsstaatlichkeit zu beklagen. Die Meinungsfreiheit steht unter Druck, die Unabhängigkeit der Justiz wird beschränkt. Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, hier eine Vermittlerrolle einzunehmen und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit an allererste Stelle zu setzen.“ Zu Recht habe die EU-Kommission die Verknüpfung der Zahlung von EU-Mitteln an die Mitgliedstaaten mit der Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit in diesen Staaten gefordert. Dies sei eine essenzielle Forderung, um einer weiteren Erosion der Rechtsstaatlichkeit in der EU Einhalt zu gebieten.
„Darüber hinaus muss die Unabhängigkeit der Anwaltschaft als ein Indikator für Rechtsstaatlichkeit gelten, wie es auch das Europäische Parlament fordert“, so
Kindermann weiter.

2. Künstliche Intelligenz

Die deutsche Ratspräsidentschaft wird sich wesentlich auch mit dem Thema Künstliche Intelligenz befassen, zu dem die EU-Kommission im Februar ein Weißbuch veröffentlicht hatte. Der DAV hat hierzu in seiner
Stellungnahme klar Position bezogen: Die Einführung von Systemen der Künstlichen Intelligenz im Bereich der Justiz birgt eine besonders hohe Gefahr für Grundrechtseingriffe und muss daher strengen Anforderungen unterworfen werden.
„Gerichtliche und ähnlich eingriffs­intensive verbindliche Entscheidungen staatlicher Instanzen dürfen niemals vollständig automatisiert werden“, mahnt die
DAV-Präsidentin.

3. EU-Asylpolitik

Die EU-Kommission plant in ihrem anstehenden „New Pact on Migration and Asylum“ offenbar die Einführung verpflichtender Vorprüfung von Asylanträgen an der EU-Außengrenze.
Kindermann warnt vor zwei Szenarien: „
Entweder würden solche Verfahren lange dauern und in den Lagern würden katastrophale Bedingungen wie aktuell in Griechenland drohen. Die Erfahrung in dem von uns mitgegründeten Projekt European Lawyers in Lesvos zeigt uns, dass wir dies unbedingt verhindern müssen. Oder: Bei einer sehr schnellen Abwicklung würde die Qualität leiden und der Zugang zum Recht wäre fraglich. Menschenrechtswidrige Abschiebungen müssen um jeden Preis vermieden werden.“

Berlin (DAV). Am 1. Juli 2020 beginnt die deutsche Ratspräsidentschaft – in einer besonderen Zeit. Die COVID-19-Krise hat Prioritäten verschoben, schnelles Handeln war und ist gefragt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) richtet einige konkrete Erwartungen an die deutsche Ratspräsidentschaft.

1. Rechtsstaatlichkeit

DAV-Präsidentin Edith Kindermann begrüßt, dass die deutsche Ratspräsidentschaft die Rechtsstaatlichkeit als Priorität behandelt: „
In immer mehr Mitgliedstaaten gibt es Mängel bei der Rechtsstaatlichkeit zu beklagen. Die Meinungsfreiheit steht unter Druck, die Unabhängigkeit der Justiz wird beschränkt. Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, hier eine Vermittlerrolle einzunehmen und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit an allererste Stelle zu setzen.“ Zu Recht habe die EU-Kommission die Verknüpfung der Zahlung von EU-Mitteln an die Mitgliedstaaten mit der Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit in diesen Staaten gefordert. Dies sei eine essenzielle Forderung, um einer weiteren Erosion der Rechtsstaatlichkeit in der EU Einhalt zu gebieten.
„Darüber hinaus muss die Unabhängigkeit der Anwaltschaft als ein Indikator für Rechtsstaatlichkeit gelten, wie es auch das Europäische Parlament fordert“, so
Kindermann weiter.

2. Künstliche Intelligenz

Die deutsche Ratspräsidentschaft wird sich wesentlich auch mit dem Thema Künstliche Intelligenz befassen, zu dem die EU-Kommission im Februar ein Weißbuch veröffentlicht hatte. Der DAV hat hierzu in seiner
Stellungnahme klar Position bezogen: Die Einführung von Systemen der Künstlichen Intelligenz im Bereich der Justiz birgt eine besonders hohe Gefahr für Grundrechtseingriffe und muss daher strengen Anforderungen unterworfen werden.
„Gerichtliche und ähnlich eingriffs­intensive verbindliche Entscheidungen staatlicher Instanzen dürfen niemals vollständig automatisiert werden“, mahnt die
DAV-Präsidentin.

3. EU-Asylpolitik

Die EU-Kommission plant in ihrem anstehenden „New Pact on Migration and Asylum“ offenbar die Einführung verpflichtender Vorprüfung von Asylanträgen an der EU-Außengrenze.
Kindermann warnt vor zwei Szenarien: „
Entweder würden solche Verfahren lange dauern und in den Lagern würden katastrophale Bedingungen wie aktuell in Griechenland drohen. Die Erfahrung in dem von uns mitgegründeten Projekt European Lawyers in Lesvos zeigt uns, dass wir dies unbedingt verhindern müssen. Oder: Bei einer sehr schnellen Abwicklung würde die Qualität leiden und der Zugang zum Recht wäre fraglich. Menschenrechtswidrige Abschiebungen müssen um jeden Preis vermieden werden.“

Pressemitteilung vom
01.07.2020 15.31