Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben (Beschluss des BVerfG 2. Senat)

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 29.09.2022, AZ 2 BvC 3/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:cs20220929.2bvc000322

§ 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 20. Juli 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.