Beschluss des BPatG München 28. Senat vom 21.06.2022, AZ 28 W (pat) 549/20

BPatG München 28. Senat, Beschluss vom 21.06.2022, AZ 28 W (pat) 549/20, ECLI:DE:BPatG:2022:210622B28Wpat549.20.0

Tenor

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 30 2017 205 066

hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 21. Juni 2022 unter Mitwirkung des Richters Schödel sowie der Richterinnen Berner und Uhlmann

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 12 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 22. April 2020 aufgehoben und die Löschung der angegriffenen Marke aufgrund des Widerspruchs der Widersprechenden aus der Unionsmarke 013 434 014 angeordnet, soweit der Widerspruch zurückgewiesen worden ist hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen der

Klasse 3: Waschmittel für Kraftfahrzeuge;

Klasse 9: Elektrische Batterien für Kraftfahrzeuge;

Klasse 11: Getränkekühler für Kraftfahrzeuge;

Klasse 12: Angepasste Auskleidungen für Ladeflächen von Lastkraftwagen; Anhänger [Fahrzeuge]; Anhänger für Tankwagen; Anhänger für Traktoren; Anhänger mit Kippfunktion; Anhänger zum Abschleppen von Booten; Anhänger zum Transportieren von Müll; Anhänger zur Verwendung mit Lastkraftwagen; Anhängerfahrgestelle für Fahrzeuge; Anhängerkupplungen für Fahrzeuge; Anhängerkupplungen mit Kugelköpfen; Anhängerstützen; Armaturenbretter für Kraftfahrzeuge; Diebstahlsicherungen zur Verwendung an Lenkrädern von Kraftfahrzeugen; Geschlossene Lastkraftwagen; Gewerbliche Fahrzeuge [Nutzfahrzeuge]; Karosserien für Anhänger; Kippaufbauten für Lastkraftwagen; Kotflügel für Kraftfahrzeuge; Kraftfahrzeuge; Kraftfahrzeuge für den Landtransport; Lastkraftwagen [geschlossen]; Lastkraftwagen für den Bergbau; Lastkraftwagen mit eingebauten Regalen; Lastkraftwagenaufbauten zum Kippen; Lieferwagen auf Pkw-Basis; Nutzfahrzeuge; Reifen für Lastkraftwagen; Reifen für Nutzfahrzeuge; Sattelanhänger; Sattelschlepper; Sattelstützen [Fahrzeugteile]; Sattelstützen als Fahrzeugteile; Sattelzüge; Sicherheitsleisten aus Gummi für die Schmutzfänger von Lastkraftwagen; Sitze für Kraftfahrzeuge; Spoiler für Kraftfahrzeuge; Verdecke für Kraftfahrzeuge;

Klasse 35: Vermietung von Anzeigetafeln; Vermietung von Internetwerbeflächen; Vermietung von Online-Werbeflächen; Vermietung von Plakatwänden [Reklametafeln]; Vermietung von Plakatwänden zu Werbezwecken; Vermietung von Werbeflächen; Vermietung von Werbeflächen auf Websites; Vermietung von Werbeflächen im Internet; Vermietung von Werbematerial; Werbung für den Verkauf von Kraftfahrzeugen; Werbung für Kraftfahrzeuge;

Klasse 36: Finanzdienstleistungen für die Versicherung von Kraftfahrzeugen; Finanzdienstleistungen in Bezug auf Kraftfahrzeuge; Garantiegeschäfte in Bezug auf Kraftfahrzeuge; Gewährung von Krediten für Kraftfahrzeuge; Leasing von Kraftfahrzeugen; Vergabe von besicherten Krediten zur Finanzierung der Vermietung von Kraftfahrzeugen; Vergabe von besicherten Krediten zur Finanzierung von Kautionen für Kraftfahrzeuge; Versicherungsdienstleistungen in Bezug auf Kraftfahrzeuge;

Klasse 37: Abschmieren von Kraftfahrzeugen; Aufbringen von dekorativen Zierlinien auf Kraftfahrzeuge; Beratungsdienste in Bezug auf die Reparatur von Kraftfahrzeugen; Bereitstellung von Informationen in Bezug auf die Reparatur oder Wartung von zweirädrigen Kraftfahrzeugen; Betanken von Kraftfahrzeugen mit Benzin; Instandhaltung oder Reparatur von Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen für die Personenbeförderung; Instandhaltung von Kraftfahrzeugen; Instandhaltung von Lastkraftwagen; Mobiler Ölwechsel für Kraftfahrzeuge vor Ort beim Kunden; Polsterungen und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Reinigen und Polieren von Kraftfahrzeugen; Reinigung von Kraftfahrzeugen; Reparatur oder Instandhaltung von Kraftfahrzeugen; Reparatur oder Wartung von zweirädrigen Kraftfahrzeugen; Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen; Reparatur und Pflege von Kraftfahrzeugen; Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Motoren; Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Teilen; Reparatur von Anhängern; Reparatur von Kraftfahrzeugen; Reparatur von Kraftfahrzeugen in Werkstätten; Reparieren von Kraftfahrzeugen; Vermietung von Wartungsausrüstungen für Kraftfahrzeuge; Wartung oder Reparatur von Kraftfahrzeugen; Wartung und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen; Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen für die Personenbeförderung; Wartung von Kraftfahrzeugen; Wartung von Lastkraftwagen; Wartung von Nutzfahrzeugen; Waschen von Kraftfahrzeugen; Ölwechsel für Kraftfahrzeuge;

Klasse 39: Abschleppdienste für Fahrzeuge; Abschleppdienste in Bezug auf Fahrzeuge; Abschleppdienstleistungen für Automobile; Abschleppen und Abtransport von Fahrzeugen als Bestandteil von Pannenservices; Abschleppen von Fahrzeugen; Abschleppen von Fahrzeugen im Rahmen des Pannendienstes; Abschleppen von Kraftfahrzeugen; Abschleppen von Straßenfahrzeugen; Ausliefern von Waren; Auslieferung von Fahrzeugen
; Auslieferung von Waren durch Kuriere; Auslieferungsservice; Auto- und Fahrzeugverleih; Auto- und Fahrzeugvermietung; Automobilbergungsdienste; Automobilvermietung; Automobilvermietungsdienstleistungen; Autoverleihdienstleistungen; Autovermietung; Autovermietungsdienste; Befördern und Lagern von Waren; Beförderung auf dem Landwege; Beförderung auf der Straße; Beförderung von Frachten; Beförderung von Gütern; Bergung [Transport] von Fahrzeugen auf dem Land; Bergung von Automobile; Bergung von Fahrzeugen; Bergung von Kraftfahrzeugen; Bergung von Motorfahrzeugen; Bergung von Motorkraftfahrzeugen; Bergungsdienste für Fahrzeuge; Carsharing-Dienstleistungen; Dienstleistungen für die Vermietung von Autos; Einlagerung von Fahrzeugen; Einlagerung von Waren; Einparkdienste für Autos; Notabschleppen von Lastkraftwagen; Notabschleppen von Personen- oder Lastkraftwagen; Organisation der Vermietung sämtlicher Verkehrsmittel; Organisation der Vermietung von Automobilen; Organisation der Vermietung von Autos; Organisation der Vermietung von Kraftfahrzeugen; Transport mit Kraftfahrzeugen; Transport mit Lastkraftwagen; Transport von Kraftfahrzeugen; Transportdienste mittels Lastkraftwagen; Verleih und Vermietung von Fahrzeugen; Vermietung von Anhängern; Vermietung von Autoanhängern; Vermietung von Automobilen; Vermietung von Autoparkplätzen; Vermietung von Autos; Vermietung von Autotransportern; Vermietung von Beförderungsmitteln; Vermietung von Bussen; Vermietung von Campingfahrzeugen; Vermietung von Fahrzeugen; Vermietung von Fahrzeugen für den Transport; Vermietung von Fahrzeugen für die Reise; Vermietung von Fahrzeugen für Transportzwecke; Vermietung von Fahrzeugen zum Zwecke des Transports; Vermietung von Fahrzeugen, insbesondere von Kraftfahrzeugen und Lastkraftwagen; Vermietung von Fahrzeugteilen; Vermietung von Fahrzeugzubehör insbesondere Gepäckträgern, Kindersicherheitssitzen, Fahrzeuganhängern; Vermietung von Garagen; Vermietung von Garagen und Parkplätzen; Vermietung von Garagenparkplätzen; Vermietung von Garagenplätzen; Vermietung von GPS-Ausrüstungen für Navigationszwecke; Vermietung von Güterwagen; Vermietung von Kraftfahrzeugen; Vermietung von Lagercontainern; Vermietung von Lagereinheiten; Vermietung von Lagereinrichtungen; Vermietung von Lagerflächen; Vermietung von Lagergebäuden; Vermietung von Lagern; Vermietung von Lagerräumen; Vermietung von Landfahrzeugen; Vermietung von Lastkraftwagen; Vermietung von Lastkraftwagen und Anhängern; Vermietung von Lastkraftwagen und von Fahrzeugen; Vermietung von Lastwagen; Vermietung von Lastwagenanhängern; Vermietung von Mietfahrzeugen; Vermietung von Mietfahrzeugen für die Beförderung von Passagieren; Vermietung von motorbetriebenen Landfahrzeugen; Vermietung von Motorfahrzeugen; Vermietung von motorisierten Landfahrzeugen; Vermietung von Motorrädern; Vermietung von Navigationssystemen; Vermietung von Nutzfahrzeugen; Vermietung von Reisebussen; Vermietung von Schienenfahrzeugen; Vermietung von Straßenfahrzeugen; Vermietung von Straßenkraftfahrzeugen; Vermietung von Straßentransportdienstleistungen; Vermietung von Tankwagen; Vermietung von Traktoren; Vermietung von transportablen Lagercontainern; Vermietung von Transportern; Vermietung von Transportfahrzeugen; Vermietung von Transportfahrzeugen und Anhängern; Vermietung von Transportkisten; Vermietung von Transportkraftfahrzeugen; Vermietung von Transportmitteln; Vermietung von Transportmitteln für Senioren auf dem Landweg; Vermietung von Trucks; Vermietung von Umzugswagen; Vertragliche Vermietung von Kraftfahrzeugen;

Klasse 42: Design von Kraftfahrzeugen; Design von Kraftfahrzeugteilen; Designdienstleistungen für Teile von Kraftfahrzeugen; Innengestaltung von Kraftfahrzeugen; Inspektion von Kraftfahrzeugen vor dem Transport [auf Fahrtüchtigkeit]; Kraftfahrzeug-Design; Kraftfahrzeugüberprüfung; Prüfung von Kraftfahrzeugen [auf Verkehrssicherheit].

2. Soweit die angegriffene Marke aufgrund des Widerspruchs zu 1.) zu löschen ist, ist der Widerspruch aus der Widerspruchsmarke zu 2.) derzeit gegenstandslos.

3. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Gründe

I.

1

Die Wort-/Bildmarke (weiß, blau, schwarz, anthrazit, rot)

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2

ist am 14. Februar 2017 angemeldet und am 8. Dezember 2017 unter der Nummer 30 2017 205 066 in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register eingetragen worden für Waren und Dienstleistungen der

3

Klasse 3: Waschmittel für Kraftfahrzeuge;

4

Klasse 7: Robotergesteuerte Waschanlagen für Fahrzeuge; Waschanlagen für Fahrzeuge;

5

Klasse 9: Elektrische Batterien für Kraftfahrzeuge;

6

Klasse 11: Getränkekühler für Kraftfahrzeuge;

7

Klasse 12: Angepasste Auskleidungen für Ladeflächen von Lastkraftwagen; Anhänger [Fahrzeuge]; Anhänger für Tankwagen; Anhänger für Traktoren; Anhänger mit Kippfunktion; Anhänger zum Abschleppen von Booten; Anhänger zum Transportieren von Müll; Anhänger zur Verwendung mit Lastkraftwagen; Anhängerfahrgestelle für Fahrzeuge; Anhängerkupplungen für Fahrzeuge; Anhängerkupplungen mit Kugelköpfen; Anhängerstützen; Armaturenbretter für Kraftfahrzeuge; Diebstahlsicherungen zur Verwendung an Lenkrädern von Kraftfahrzeugen; Geschlossene Lastkraftwagen; Gewerbliche Fahrzeuge [Nutzfahrzeuge]; Karosserien für Anhänger; Kippaufbauten für Lastkraftwagen; Kotflügel für Kraftfahrzeuge; Kraftfahrzeuge; Kraftfahrzeuge für den Landtransport; Lastkraftwagen [geschlossen]; Lastkraftwagen für den Bergbau; Lastkraftwagen mit eingebauten Regalen; Lastkraftwagenaufbauten zum Kippen; Lieferwagen auf Pkw-Basis; Nutzfahrzeuge; Reifen für Lastkraftwagen; Reifen für Nutzfahrzeuge; Sattelanhänger; Sattelschlepper; Sattelstützen [Fahrzeugteile]; Sattelstützen als Fahrzeugteile; Sattelzüge; Sicherheitsleisten aus Gummi für die Schmutzfänger von Lastkraftwagen; Sitze für Kraftfahrzeuge; Spoiler für Kraftfahrzeuge; Verdecke für Kraftfahrzeuge;

8

Klasse 18: Satteldecken; Sattelgurte;

9

Klasse 20: Sattelständer;

10

Klasse 34: Feuerzeuge, nicht aus Edelmetall [ausgenommen für Kraftfahrzeuge];

11

Klasse 35: Vermietung von Anzeigetafeln; Vermietung von Internetwerbeflächen; Vermietung von Online-Werbeflächen; Vermietung von Plakatwänden [Reklametafeln]; Vermietung von Plakatwänden zu Werbezwecken; Vermietung von Werbeflächen; Vermietung von Werbeflächen auf Websites; Vermietung von Werbeflächen im Internet; Vermietung von Werbematerial; Werbung für den Verkauf von Kraftfahrzeugen; Werbung für Kraftfahrzeuge;

12

Klasse 36: Finanzdienstleistungen für die Versicherung von Kraftfahrzeugen; Finanzdienstleistungen in Bezug auf Kraftfahrzeuge; Garantiegeschäfte in Bezug auf Kraftfahrzeuge; Gewährung von Krediten für Kraftfahrzeuge; Leasing von Kraftfahrzeugen; Vergabe von besicherten Krediten zur Finanzierung der Vermietung von Kraftfahrzeugen; Vergabe von besicherten Krediten zur Finanzierung von Kautionen für Kraftfahrzeuge; Vermietung von Verkaufsräumen; Versicherungsdienstleistungen in Bezug auf Kraftfahrzeuge;

13

Klasse 37: Abschmieren von Kraftfahrzeugen; Aufbringen von dekorativen Zierlinien auf Kraftfahrzeuge; Beratungsdienste in Bezug auf die Reparatur von Kraftfahrzeugen; Bereitstellung von Informationen in Bezug auf die Reparatur oder Wartung von zweirädrigen Kraftfahrzeugen; Betanken von Kraftfahrzeugen mit Benzin; Instandhaltung oder Reparatur von Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen für die Personenbeförderung; Instandhaltung von Kraftfahrzeugen; Instandhaltung von Lastkraftwagen; Mobiler Ölwechsel für Kraftfahrzeuge vor Ort beim Kunden; Polsterungen und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Reinigen und Polieren von Kraftfahrzeugen; Reinigung von Kraftfahr-zeugen; Reparatur oder Instandhaltung von Kraftfahrzeugen; Reparatur oder Wartung von zweirädrigen Kraftfahrzeugen; Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen; Reparatur und Pflege von Kraftfahrzeugen; Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Motoren; Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Teilen; Reparatur von Anhängern; Reparatur von Kraftfahrzeugen; Reparatur von Kraftfahrzeugen in Werkstätten; Reparieren von Kraftfahrzeugen; Vermietung und Wartung von Arbeitsbühnen; Vermietung von Abrissfahrzeugen; Vermietung von Arbeitsbühnen; Vermietung von Autowaschanlagen; Vermietung von Baggermaschinen; Vermietung von Baggern; Vermietung von Bauausrüstungen; Vermietung von Baugeräten; Vermietung von Baugerüsten, Arbeits- und Bauplattformen; Vermietung von Baumaschinen; Vermietung von Baumaschinen und -geräten; Vermietung von Betonmischern; Vermietung von Betonmischgeräten; Vermietung von Betonmischmaschinen; Vermietung von Gelenkladern; Vermietung von gewerblichen Reinigungs-maschinen; Vermietung von Hubarbeitsbühnen; Vermietung von Hubarbeitsbühnen im Bauwesen; Vermietung von Hubvorrichtungen für Personen; Vermietung von Kleinbaggern; Vermietung von Kompaktladern; Vermietung von Wartungsausrüstungen für Kraftfahrzeuge; Wartung oder Reparatur von Kraftfahrzeugen; Wartung und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen; Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen für die Personenbeförderung; Wartung von Kraftfahrzeugen; Wartung von Lastkraftwagen; Wartung von Nutzfahrzeugen; Waschen von Kraftfahrzeugen; Ölwechsel für Kraftfahrzeuge;

14

Klasse 39: Abfallabtransport; Abfalltransport; Abholen von Frachten; Abholen von Gütern; Abholen von Waren; Abholen von Waren und Gütern; Abholung und Auslieferung von Waren und Paketen; Abladen von Waren; Abschleppdienste für Fahrzeuge; Abschleppdienste in Bezug auf Fahrzeuge; Abschleppdienstleistungen für Automobile; Abschleppen und Abtransport von Fahrzeugen als Bestandteil von Pannenservices; Abschleppen von Fahrzeugen; Abschleppen von Fahrzeugen im Rahmen des Pannendienstes; Abschleppen von Kraftfahrzeugen; Abschleppen von Straßenfahrzeugen; Abtransport von Abfällen; Abtransport von Müll; Auskünfte in Bezug auf den Frachttransport; Auskünfte in Bezug auf den Transport von Waren; Auskünfte in Bezug auf Kühllagerung; Auskünfte in Bezug auf Lagerung; Auskünfte in Bezug auf Straßentransporte; Auskünfte in Bezug auf Transportarten; Auskünfte über Anlegeplätze [Parkplatzdienste]; Auskünfte über Straßentransporte; Ausliefern von Waren; Auslieferung von Fahrzeugen; Auslieferung von Waren durch Kuriere; Auslieferungsservice; Auto- und Fahrzeugverleih; Auto- und Fahrzeugvermietung; Automobilbergungsdienste; Automobilvermietung; Automobil-vermietungsdienstleistungen; Autoverleihdienstleistungen; Autovermietung; Autovermietungsdienste; Be- und Entladen von Fahrzeugen; Befördern und Lagern von Waren; Beförderung auf dem Landwege; Beförderung auf der Straße; Beförderung mit Autobussen; Beförderung von Frachten; Beförderung von Gütern; Beförderung von Passagieren mit Kleinbussen; Beförderung von Reisenden mit Kraftfahrzeugen; Beladen von Fahrzeugen mit Frachtgut; Beladen von Lastwägen; Beratungsdienste in Bezug auf den Transport; Beratungsdienste in Bezug auf Transport; Bergung [Transport] von Fahrzeugen auf dem Land; Bergung von Automobile; Bergung von Fahrzeugen; Bergung von Kraftfahrzeugen; Bergung von Motorfahrzeugen; Bergung von Motorkraftfahrzeugen; Bergungsdienste für Fahrzeuge; Bewachte Transporte mit Lastkraftwagen; Bewachter Transport von Wertsachen und Geld mit Lastkraftwagen; Buchung von Mietfahrzeugen; Bustransportdienste; Carsharing-Dienstleistungen; Chartern von Flugzeugen; Chauffeurdienste; Containertransportdienste; Containerver-mietung; Containervermietungsdienste; Containervermie-tungsdienstleistungen; Dienstleistungen für die Vermietung von Autos; Dienstleistungen in Bezug auf die Vermietung von Gabelstaplern; Durchführung von Touren; Durchführung von Umzügen; Durchführung von Umzügen [Möbelumzüge]; Durchführung von Umzügen [Umzugsdienste]; Durchführung von Umzügen von Büroausstattung; Durchführung von Umzügen von Haushaltsgegenständen; Durchführung von Umzügen von Haushaltsmöbeln; Durchführung von Umzügen von Hausrat; Durchführung von Urlaubsreisen; Durchführung von Wohnungsumzügen; Einlagerung von Fahrzeugen; Einlagerung von Waren; Einparkdienste für Autos; Ferntransporte mittels Lastkraftwagen; Notabschleppen von Lastkraftwagen; Notabschleppen von Personen- oder Lastkraftwagen; Organisation der Vermietung sämtlicher Verkehrsmittel; Organisation der Vermietung von Automobilen; Organisation der Vermietung von Autos; Organisation der Vermietung von Kraftfahrzeugen; Transport mit Kraftfahrzeugen; Transport mit Lastkraftwagen; Transport von Kraftfahrzeugen; Transportdienste mittels Lastkraftwagen; Verladen von Frachtcontainern auf Lastkraftwagen; Verleih und Vermietung von Fahrzeugen; Vermietung von Abfalllager-containern; Vermietung von Anhängern; Vermietung von Autoanhängern; Vermietung von Automobilen; Vermietung von Autoparkplätzen; Vermietung von Autos; Vermietung von Autotransportern; Vermietung von Beförderungsmitteln; Vermietung von Bussen; Vermietung von Campingfahrzeugen; Vermietung von chauffierten Fahrzeugen; Vermietung von Containern für das Transportgewerbe; Vermietung von Containern für Frachten; Vermietung von Containern für Lagerzwecke; Vermietung von Fahrzeugen; Vermietung von Fahrzeugen für den Transport; Vermietung von Fahrzeugen für die Reise; Vermietung von Fahrzeugen für Transportzwecke; Vermietung von Fahrzeugen mit Chauffeur; Vermietung von Fahrzeugen mit Hubarbeitsbühnen; Vermietung von Fahrzeugen mit Maschinenhäusern; Vermietung von Fahrzeugen zum Zwecke des Transports; Vermietung von Fahrzeugen, insbesondere von Kraftfahrzeugen und Lastkraftwagen; Vermietung von Fahrzeugteilen; Vermietung von Fahrzeugzubehör insbesondere Gepäckträgern, Kindersicherheitssitzen, Fahr-zeuganhängern; Vermietung von Frachtcontainerchassis; Vermietung von Frachtcontainern; Vermietung von Gabelstaplern; Vermietung von Garagen; Vermietung von Garagen und Parkplätzen; Vermietung von Garagenparkplätzen; Vermietung von Garagenplätzen; Vermietung von Gefriergeräten; Vermietung von gekühlten Lagereinrichtungen; Vermietung von GPS-Ausrüstungen für Navigationszwecke; Vermietung von Güterwagen; Vermietung von Kraftfahrzeugen; Vermietung von Kähnen; Vermietung von Kühllagereinrichtungen; Vermietung von Kühllagerflächen; Vermietung von Kühlschränken; Vermietung von Kühlschränken für kommerzielle Zwecke; Vermietung von Lagercontainern; Vermietung von Lagereinheiten; Vermietung von Lagereinrichtungen; Vermietung von Lagerflächen; Vermietung von Lagergebäuden; Vermietung von Lagern; Vermietung von Lagerräumen; Vermietung von Landfahrzeugen; Vermietung von Lastkraftwagen; Vermietung von Lastkraftwagen und Anhängern; Vermietung von Lastkraftwagen und von Fahrzeugen; Vermietung von Lastwagen; Vermietung von Lastwagenanhängern; Vermietung von Luftfahrzeugen; Vermietung von Maschinen und Geräten zum Be- und Entladen; Vermietung von Mietfahrzeugen; Vermietung von Mietfahrzeugen für die Beförderung von Passagieren; Vermietung von mobilen Fahrbahnen; Vermietung von motorbetriebenen Landfahr-zeugen; Vermietung von Motorfahrzeugen; Vermietung von motorisierten Landfahrzeugen; Vermietung von Motorrädern; Vermietung von Navigationssystemen; Vermietung von Nutzfahrzeugen; Vermietung von Reisebussen; Vermietung von Schienenfahrzeugen; Vermietung von Straßenfahrzeugen; Vermietung von Straßenkraftfahrzeugen; Vermietung von Straßentransportdienstleistungen; Vermietung von Tankwagen; Vermietung von Tiefkühllagern; Vermietung von Tiefkühlschränken; Vermietung von Traktoren; Vermietung von transportablen Lagercontainern; Vermietung von Transportern; Vermietung von Transportfahrzeugen; Vermietung von Transportfahrzeugen und Anhängern; Vermietung von Transportkisten; Vermietung von Transportkraftfahrzeugen; Vermietung von Transportmitteln; Vermietung von Transportmitteln für Senioren auf dem Landweg; Vermietung von Trucks; Vermietung von Umzugswagen; Vertragliche Vermietung von Kraftfahrzeugen;

15

Klasse 42: Design von Kraftfahrzeugen; Design von Kraftfahrzeugteilen; Designdienstleistungen für Teile von Kraftfahrzeugen; Innengestaltung von Kraftfahrzeugen; Inspektion von Kraftfahrzeugen vor dem Transport [auf Fahrtüchtigkeit]; Kraftfahrzeug-Design; Kraftfahrzeugüberprüfung; Prüfung von Kraftfahrzeugen [auf Verkehrssicherheit].

16

Die Eintragung ist am 12. Januar 2018 veröffentlicht worden.

17

Gegen die Eintragung dieser Marke hat die Widersprechende am 12. April 2018 per Telefax Widerspruch erhoben

18

1. aus ihrer Unionswortmarke (Widerspruchsmarke zu 1.)

19

BEP‘S

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die am 5. November 2014 angemeldet und am 31. März 2015 unter der Nummer 013 434 014 in das beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) geführten Register eingetragen worden ist für Dienstleistungen der

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Klasse 35: Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließ-lich Online-Handel, in Bezug auf Fahrzeuge, Automobile, Motorräder, Fahrräder, Dreiräder, deren Teile, Ersatzteile und Zubehör; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Reinigungs-, Schutz-, Pflege- und Konservierungsmittel für Fahrzeuge, Düfte, Öle und Fette, Schmierstoffe, Kraftstoff-, Öl- und Motorzusätze; Einzelhandels- und Großhandelsdienst-leistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Schrittzähler, Blinklichter, Freisprecheinrichtungen, Beklei-dungsstücke zum Schutz vor Unfällen oder Verletzungen, reflektierende Bekleidungsstücke, Schutzvorrichtungen für den persönlichen Gebrauch, Tachometer, Antennen, Kassetten-abspielgeräte, Radioempfänger, Batterieladegeräte, Fernsehapparate; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleist-ungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf optische Brillen, Sonnenbrillen, Blendschutzbrillen, Sportbrillen, Schwimmbrillen, Etuis für optische Brillen und Sonnenbrillen, Gläser für optische Brillen und Sonnenbrillen, Gestelle für optische Brillen und Sonnenbrillen, Kettchen für optische Brillen und Sonnenbrillen, Schnüre für optische Brillen und Sonnenbrillen,; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleist-ungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Kneifer [Augengläser], Kneiferetius, Kneiferkettchen, Kneiferschnüre, Kneiferfassungen, Korrekturlinsen, Schneebrillen, Skibrillen, Schutzbrillen, Schutzbrillen für Motorradfahrer, Sturzhelme, Gesichtsschutzschirme; Einzelhandels- und Großhandels-dienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Batterien, Akkumulatoren, Batteriekabel, Einbruchalarm-anlagen, Geschwindigkeitsanzeiger, Uhren, Spiele zur Verwendung mit Computern, elektronische Bücher, Radios, Navigationscomputer, Geräte für die Fahrzeugortung, Sirenen, Thermostate, Warnleuchtbalken für Fahrzeuge, Navigationsgeräte für Fahrzeuge; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Ultraschall-Objektdetektoren, Videokameras, Schalltrichter für Lautsprecher, Manometer, Signalleuchten, Batterien, Zuführungskabel, CD-Halter, Zeitschaltuhren, Teleskopschlüssel, Prüfgeräte, Spannungsmessgeräte, Steckdosen und Stecker, Netzschalter, Messgefäße und -gläser, Transformatoren zur Spannungserhöhung, Thermometer, Sensoren; Einzelhandels- und Großhandels-dienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente, Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild, Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten, CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger, Mechaniken für geldbetätigte Apparate, Registrierkassen, Rechenmaschinen, Hardware für die Datenverarbeitung, Computer, Software, Feuerlöscher; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließ-lich Online-Handel, in Bezug auf Parksysteme, Geschwindigkeitssensoren, Geräte für die Geschwindig-keitsmessung, Wärmemelder, Frostschutztester, Kühlmittel-Temperaturfühler, Bild- und Datenprojektoren, Videokameras für Kraftfahrzeuge und Helme, Stromrichter, Warndreiecke für Fahrzeuge, Signale mit Hintergrundbeleuchtung, leuchtende Sicherheitssignalanlagen; Einzelhandels- und Großhandels-dienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Amperestunden-Messgeräte, Amperemeter, Öldruck- und Rohrdruckmesser, Öl- und Wassertemperaturmesser, Druckaufzeichnungsgeräte, Druckfühler, Temperaturanzeiger, Temperaturfühler, Voltmeter, Vakuummesser; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Motorhauben, Motoren für Fahrzeuge, Schaltgetriebe für Fahrzeuge, Felgen für Räder, Abdeckhauben für Fahrzeuge, Lenkradbezüge, Innen-polsterungen für Fahrzeuge, Sonnenblenden, Skiträger, Sicherheitssitze, Fahrzeugsitze, Kopfstützen für Fahrzeugsitze, Schonbezüge für Fahrzeugsitze, Sicherheitsgurte für Fahrzeugsitze, Steuerräder für Fahrzeuge, ferngesteuerte Fahrzeuge; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Kinderwagen, Kindersportwagen, Planen für Kinderwagen, Planen für Kindersportwagen, Fallschirme, Sackkarren, Skilifte, Golfkarren, Anhänger, Fahrradträger für Fahrzeuge, Airbags für Fahrzeuge, Diebstahlsicherungen für Fahrzeuge, Schlitten, Abdeckplanen für Fahrzeuge; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließ-lich Online-Handel, in Bezug auf Kinderbuggys, Seitenwagen für Motorräder, Ersatzreifenhalterungen, Sicherheitssitze zur Verwendung in Fahrzeugen, aerodynamische Verkleidungen für Fahrzeuge, Überrollbügel für Fahrzeuge; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Bedieneinheiten am Lenkrad von Kraftfahrzeugen, Signalhörner und Hupen, Bremsbeläge für Fahrzeuge, Scheibenwischer, Spoiler, Reifen, selbstklebendes Flickzeug für Reifenschläuche, Schneeketten und textile Reifenüberzüge (Schneesocken) für Landfahrzeuge; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließ-lich Online-Handel, in Bezug auf Stoßstangen, Gepäckträger, Dachgepäckboxen für Fahrzeuge, Ablagen für Automobile, Gepäckgestelle für Automobile, Kofferraumablagen, Ablagen für den Kofferraum, Dachstreben für Fahrzeuge, Spoiler für Fahrzeuge, Sicherheitsgurte, -netze und -sitze für die Beförderung von Tieren in Fahrzeugen; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Rampen, Gestelle für die Aufbewahrung von Automatten, Kinderlauflerngeräte, Kinderhochstühle, Matten für Babylaufgitter, Sicherheitsschranken aus Metall für Babys, Kinder und Haustiere, Fahrradschlösser, Kinderautositze, Bolzen, Muttern, Fahrzeugschlösser, Kleineisenwaren; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließ-lich Online-Handel, in Bezug auf Kleiderbügel, Haken, Klapptische, Kissen, Fotorahmen, Befestigungsschellen, Statuen, Figuren, Kunstgegenstände, Dekorationen, Behälter, Behälterverschlüsse, Körbe, Tonnen, Fässer, Briefkästen, Harasse, Paletten; Einzelhandels- und Großhandelsdienst-leistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Leitern, Trittleitern, Schaugestelle, Anschlagtafeln, Ausstellungs-vitrinen, Ausstellungstafeln, Kleiderpuppen, Schilder, Möbel, Tierhütten, Tiertransportboxen, Tierkäfige, Möbel, Spiegel, Bilderrahmen; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleist-ungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Seile, Riemen, Bindfäden, Netze, Vorhänge, Planen, Segel, Säcke, Polstermaterial, rohe Gespinstfasern, Teppiche, Teppich-brücken, Fußmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge, Tapeten; Groß- und Einzelhandel sowie Online-Handel mit Bekleidungsstücken, Schuhwaren, Kopfbe-deckungen; Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensver-waltung; Büroarbeiten (Dienstleistungen für Rechnung Dritter);

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Klasse 42: Franchising, nämlich Dienstleistungen eines Franchisegebers, nämlich Vermittlung von technischem Know-how, Beratung hinsichtlich Ladenplanung, Ladeneinrichtung und beim Entwurf entsprechender Schilder; Kraftfahrzeugüberprüfung; Innengestaltung von Kraftfahrzeugen; Design von Kraftfahrzeugen; Entwurf von Kraftfahrzeugteilen; Textildesigndienstleistungen für Fahrzeugverkleidungen; Design von Läden; Design von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und deren Bauteilen; Überprüfung [Inspektion] von Fahrzeugen auf Verkehrssicherheit; Designdienstleistungen; Prüfung von Fahrzeugen; Qualitätsprüfung; Zertifizierung [Qualitätskontrolle]; Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; Industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und Computersoftware (Dienstleistungen für Dritte);

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Klasse 45: Franchising oder Dienstleistungen eines Franchisegebers, nämlich Vermittlung von rechtlichem Know-how und Vergabe von Lizenzen; Dienstleistungen im Bereich Sicherheit, Lebensrettung, Schutz und Vollzug; Vormundschaftsdienst-leistungen; Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienste zum Schutz von Sachwerten und Personen (Dienstleistungen für Dritte),

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2. aus dem EM-Teil ihrer am am 17. April 2015 international registrierten und auf eine italienische Basisanmeldung vom 31. Oktober 2014 zurückgehenden Marke IR 1 276 685 (Widerspruchsmarke zu 2.)

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die Schutz genießt für die Waren und Dienstleistungen der

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Klasse 9: Electronic parking systems; velocity sensors; speedmeasuring apparatus; heat detectors; antifreeze testers; coolant-temperature sensors; image and data projectors; camcorders for cars and helmets; converters, electric; vehicle breakdown warning triangles; backlit signs; luminous safety beacons; ampere-hour meters; ammeters; pressure measuring apparatus; apparatus for measuring oil pressure; apparatus for measuring turbo pressure; apparatus for measuring oil temperature and water temperature; pressure recording apparatus; pressure sensors; temperature indicators; temperature sensors; voltmeters; vacuum gauges; pedometers; flashing lights [luminous signals]; hands free kits for phones; articles of protective clothing for wear by motorcyclists for protection against accident or injury; reflective apparel and clothing for the prevention of accidents; protection devices for personal use against accidents; bicycle speedometers; car antennas; cassette players for cars; car broadcasting tuners; cellular phonebattery chargers for use in cars; car televisions; eyeglasses; sunglasses; anti-glare glasses; goggles for sports; swimming goggles; eyeglass and sunglass cases; eyeglass and sunglass lenses; eyeglass and sunglass frames; eyeglass and sunglass chains; eyeglass and sunglass cords; pince-nez; pince-nez cases; pince-nez chains; pince-nezcords; pince-nez mountings; correcting lenses [optics]; snow goggles; ski goggles; protective goggles; goggles for motorcyclists; bicycle helmets; helmets for motorcyclists; protective helmets for sports; face shields for protective helmets; face shields, other than for medical purposes; batteries; accumulators [batteries]; battery cables; burglar alarms; speed indicators; time clocks [time recording devices]; downloadable computer game programs; downloadable electronic books; accumulators, electric, for vehicles; vehicle radios; navigation computers for cars; vehicle tracking devices; sirens for vehicles; thermostats for vehicles; emergency light bars for vehicles [luminous signals]; navigation apparatus for vehicles [on-board computers]; ultrasonic object detectors for use on vehicles; camcorders; horns for loudspeakers; tire pressure gauges; vehicle breakdown warning lamps, other than parts of vehicles; rechargeable batteries; feeder cables; binders adapted for compact discs; time switches, automatic; telescopic keys; continuity testers; electrical plugs and sockets; power switches; measuring jugs and beakers; transformers for increasing voltage; thermometers, not for medical purposes; sensors [measurement apparatus], other than for medical use; scientific, nautical, surveying, photographic, cinematographic, optical, weighing, measuring, signalling, checking [supervision], life-saving and teaching apparatus and instruments; apparatus and instruments for conducting, switching, transforming, accumulating, regulating or controlling electricity; apparatus for recording, transmission or reproduction of sound or images; magnetic data carriers, recording discs; compact discs, DVDs and other digital recording media; mechanisms for coin-operated apparatus; cash registers, calculating machines, data processing equipment, computers; computer software; fire-extinguishing apparatus;

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Klasse 12: Automobiles; cars; racing cars; sports cars; structural parts of automobiles, racing cars, sports cars, land and water vehicles; spare parts and accessories, included in class 12, for automobiles, racing cars, sports cars, vehicles and land vehicles; engine hoods for vehicles; engines for land vehicles; motors, electric, for land vehicles; electric vehicles; gear boxes for land vehicles; rims for vehicle wheels; vehicle covers [shaped]; covers for vehicle steering wheels; upholstery for vehicles; sun-blinds adapted for automobiles; ski carriers for cars; bicycle racks for vehicles; safety seats for children, for vehicles; vehicle seats; head-rests for vehicle seats; seat covers for vehicles; safety belts for vehicle seats; steering wheels for vehicles; remote control vehicles, other than toys; bicycles, parts and fittings therefor included in class 12; tricycles, parts and fittings therefor included in class 12; cycles, parts and fittings therefor included in class 12; motorcycles, parts and fittings therefor included in class12; prams [baby carriages]; pushchairs; covers for baby carriages; covers for pushchairs; parachutes; two-wheeled trolleys; ski lifts; golf carts [vehicles]; trailers [vehicles]; air bags for vehicles; anti-theft devices for vehicles; kick sledges; fitted covers for vehicles; small wagons for transporting children; motorcycle sidecars; spare tire carriers for vehicles; safety seats for use in vehicles; aero dynamic fairings for vehicles; protective roll bars for vehicles; steering wheel controls for automobiles; horns for vehicles; brake pads for vehicles; windshield wipers; spoilers [parts of windshield wipers]; pneumatic tires [tyres]; adhesive rubber patches for repairing inner tubes; tire chains for land vehicles; snow socks for land vehicles; vehicle bumpers; luggage carriers for motorcycles; roof rack storage containers for land vehicles; storage compartments for automobiles; luggage racks for automobiles; containers adapted for use in vehicle boots; boot tidies; panniers adapted for cycles; roof bars for vehicles; spoilers for vehicles; safety belts for animals for use in vehicles; pet safety seats for use in vehicles; pet safety nets for use in vehicles; vehicles; apparatus for locomotion by land, air or water;

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Klasse 35: Retail and wholesale services, also on-line, of vehicles, cars, motorcycles, bicycles, tricycles, parts, spare parts and fittings therefor; retail and wholesale services, also on-line, of preparations for cleaning, protection, maintenance and preservation of vehicles, perfumes, oils and greases, lubricants, additives for motor fuels, for oils and for engines; retail and wholesale services, also on-line, of pedometers, blinkers [signalling lights], hands free kits for phones, articles of protective clothing for protection against accident or injury, reflective apparel and clothing, protection devices for personal use, tachometers, antennas, cassette players, radio tuners, battery chargers, television sets, eyeglasses, sunglasses, anti-glare glasses, sports goggles, swimming goggles, eyeglass and sunglass cases, eyeglass and sunglass lenses, eyeglass and sunglass frames, eyeglass and sunglass chains, eyeglass and sunglass cords, pince-nez, pince-nez cases, pince-nez chains, pince-nez cords, pince-nez mountings, correcting lenses [optics], snow goggles, ski goggles, protective goggles, goggles for motorcyclists, helmets, face shields; retail and wholesale services, also on-line, of batteries, accumulators, batterycables, burglar alarms, speed indicators, clocks and watches, computer games, electronic books, radio apparatus, navigation computers, vehicle tracking devices, sirens, thermostats, emergency light bars for vehicles, navigation apparatus for vehicles, ultrasonic object detectors, camcorders, horns for loudspeakers, manometers, warning lights, rechargeable batteries, power cables, binders adapted for compact discs, time switches, telescopic keys, testers, sockets and plugs, power switches, measuring jugs and beakers, transformers for increasing voltage, thermometers, sensors; retail and wholesale services, also on-line, of scientific, nautical, surveying, photographic, cinematographic, optical, weighing, measuring, signalling, checking [supervision], life-saving and teaching apparatus and instruments, apparatus and instruments for conducting, switching, transforming, accumulating, regulating or controlling electricity, apparatus for recording, transmission or reproduction of sound or images, magnetic data carriers, recording discs, compact discs, DVDs and other digital recording media, mechanisms for coin-operated apparatus, cash registers, calculating machines, data processing equipment, computers, computer software, fire-extinguishing apparatus; retail and wholesale services, also on-line, of parking systems, velocity sensors, speed measuring apparatus, heat detectors, anti-freeze testers, coolant-temperature sensors, image and data projectors, camcorders for cars and helmets, converters, vehicle breakdown warning triangles, backlit signs, luminous safety beacons, ampere-hour meters, ammeters, pressure measuring apparatus, apparatus for measuring oil pressure and turbo pressure, apparatus for measuring oil temperature and water temperature, pressure recording apparatus, pressure sensors, temperature indicators, temperature sensors, voltmeters, vacuum gauges; retail and wholesale services, also on-line, of apparatus for lighting, heating, steam generating, cooking, refrigerating, drying, ventilating, water supply and sanitary purposes; retail and wholesale services, also on-line, of engine hoods, engines for motor vehicles, gear boxes for vehicles, wheel rims, vehicle covers [shaped], covers for steering wheels, upholstery for vehicles, sun-blinds, ski carriers, safety seats, vehicle seats, head-rests for vehicle seats, seat covers, safety belts for vehicle seats, steering wheels for vehicles, remote control vehicles, prams [baby carriages], pushchairs, covers for baby carriages, covers for pushchairs, parachutes, two-wheeled trolleys, ski lifts, golf carts [vehicles], full-trailers, bicycle racks for vehicles, air bags for vehicles, anti-theft devices for vehicles, kick sledges, fitted covers for vehicles, small wagons for transporting children, motorcycle sidecars, spare tire carriers for vehicles, safety seats for use in vehicles, aero dynamic fairings for vehicles, protective roll bars for vehicles; retail and wholesale services, also on-line, of steering wheel controls for automobiles, horns, brake pads for vehicles, windshield wipers, spoilers, pneumatic tires [tyres], adhesive rubber patches for repairing inner tubes, snow chains and snow socks for land vehicles, bumpers, luggage carriers, roof rack storage containers for vehicles, storage compartments for automobiles, luggage racks for automobiles, boot tidies, storage compartments for luggage, roof bars for vehicles, spoilers for vehicles, safety belts, nets and seats for animals in vehicles; retail and wholesale services, also on-line, of ramps, storage racks to hold vehicle mats, infant walkers, high chairs for babies, mats for infant playpens, safety gates of metal for babies, children and pets, bicycle locks of metal, booster seats, bolts, dice, locks for vehicles, small items of metal hardware, coat hangers, hooks, folding tables, cushions, photograph frames, fastening clips, statues, figurines, works of art, decorations, containers, closures for containers, baskets, barrels, casks, letter boxes, crates, pallets, ladders, step stools, display stands, display boards, display cases, display tables, mannequins, signboards, furnishings, kennels for animals, animal carriers, hutches for animals, furniture, mirrors, picture frames; retail and wholesale services, also on-line, of ropes, slings, string, nets, tents, tarpaulins, sails, sacks, padding and stuffing materials, raw fibrous textile materials; retail and wholesale services, also on-line, of carpets, rugs, mats and matting, linoleum and other coverings, wall hangings; retail and wholesale services, also on-line, of clothing, footwear, headgear; advertising; business management; business administration; office functions [services for others].

29

Die Markenstelle für Klasse 12 hat die Widersprüche mit Beschluss vom 22. April 2020 zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt, beide Widersprüche seien fristgerecht erhoben und die Widerspruchsgebühr fristgerecht gezahlt worden. Die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken sei durchschnittlich. In den identischen Waren- und Dienstleistungsklassen bestehe eine gewisse Warennähe. Im Übrigen komme es auf die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen mangels Zeichenähnlichkeit nicht an. Eine Verwechslungsgefahr in klanglicher Hinsicht bestehe nicht, da die angegriffene Marke nach ihrem Wortbestandteil als einfachster und kürzester Bezeichnungsform als „BEPOS“ ausgesprochen werde. Es sei üblich, dass in Wort-/Bildmarken Buchstaben bildlich verfremdet, aber vom Verkehr weiter als Buchstaben erkannt würden. Die in der jüngeren Marke enthaltene grafische Darstellung eines Tachometers werde trotz seiner Abflachung am unteren Rand als Buchstabe „O“ erkannt. Die Tachonadel werde dagegen nicht als Apostroph interpretiert. Es stünden sich somit die Wortbestandteile „BEP’S“ und „BEPOS“ gegenüber, die sich klanglich schon dadurch ganz deutlich unterschieden, dass sie aus einer bzw. zwei Silben bestünden. Die identischen drei Buchstaben „BEP“ in den sich gegenüberstehenden Marken genügten nicht für eine schriftbildliche Verwechslungsgefahr. Da es sich bei den Wortbestandteilen jeweils um Phantasiebegriffe handele, bestehe auch keine begriffliche Verwechslungsgefahr.

30

Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Widersprechenden. Sie trägt vor, die Widersprechende habe ausweislich der Absenderzeile ihres Telefaxes erst am 14. April 2018 ihre Widersprüche erhoben. Die beiderseitigen Waren und Dienstleistungen seien teilweise identisch und zum Teil durchschnittlich bzw. überdurchschnittlich ähnlich, die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken durchschnittlich. Die Marken seien hochgradig ähnlich, da der Verkehr in der angegriffenen Marke keinen Buchstaben „O“ erkenne, sondern nur einen Tachometer bzw. einen Apostroph. Der Tachometer sei äußerst detailreich dargestellt, am unteren Rand abgeschnitten und deutlich bauchiger als ein typisches „O“. Er füge sich von der Größe nicht in das Schriftbild der jüngeren Marke ein, sondern durchbreche diese geradezu nach oben. Zudem handele es sich dabei rund um das Thema „Kfz“ um ein beschreibendes oder kennzeichnungsschwaches Symbol. Die Tachonadel sei wie die übrigen Buchstaben in Weiß gehalten und wirke in ihrer konkreten Stellung auf dem Tachometer wie ein Apostroph, der sich in die restlichen Buchstaben der Marke einfüge. Selbst wenn der Verkehr in der Darstellung eines Tachometers den Buchstaben „O“ erkenne, seien die Marken schriftbildlich und klanglich mittel- bis hochgradig ähnlich. Die angegriffene Marke stimme dann in den drei Anfangsbuchstaben „BEP“ und dem Endbuchstaben „S“ und damit in vier ihrer fünf Buchstaben mit den Widerspruchsmarken überein. Wortanfang und -ende seien dabei für den schriftbildlichen Gesamteindruck maßgeblich.

31

Die Widersprechende beantragt sinngemäß,

32

den Beschluss der Markenstelle für Klasse 12 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 22. April 2020 aufzuheben und die Löschung der angegriffenen Marke wegen des Widerspruchs der Widersprechenden aus der Unionswiderspruchsmarke 013 434 014 bzw. der international registrierten Marke IR 1 276 685 anzuordnen.

33

Die Inhaberin der angegriffenen Marke beantragt sinngemäß,

34

die Beschwerde zurückzuweisen.

35

Sie trägt vor, zwischen den beiderseitigen Waren und Dienstleistungen bestehe so gut wie keine Ähnlichkeit, da sich die jeweiligen Nizza-Klassen nur in zwei Klassen überschnitten, ansonsten aber voneinander abwichen. Eine schriftbildliche Ähnlichkeit scheide aus, da die angegriffene Marke mit dem Tachometer über ein dominierendes grafisches Merkmal verfüge, das die Widerspruchsmarken auch in ähnlicher Weise nicht besäßen. Der Verkehr werde in der dargestellten Tachonadel keinen Apostroph erkennen, da sie im Vergleich zur Schreibweise der umgebenden Buchstaben zu dünn und für einen Apostroph zu groß ausgeführt sei und von den Buchstaben zu weit entfernt stehe. Sie ergebe nur in der grafischen Darstellung eines Tachometers einen Sinn. Klanglich unterschieden sich die Marken hinreichend, da die Widerspruchsmarken kurz ausgesprochen würden, die angegriffene Marke hingegen mit einem langen „O“.

36

Mit gerichtlichem Schreiben vom 16. Juli 2021 sind die Beteiligten darauf hingewiesen worden, dass die Beschwerde voraussichtlich weit überwiegend Aussicht auf Erfolg habe. In der mündlichen Verhandlung vom 25. Januar 2022 haben sich die Beteiligten mit dem Übergang ins schriftliche Verfahren einverstanden erklärt.

37

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

II.

38

Die Beschwerde ist zulässig und hat in der Sache überwiegend Erfolg.

39

1. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der nach §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 MarkenG statthaften Beschwerde der Widersprechenden sind erfüllt, insbesondere hat die Widersprechende ausweislich der Eingangskennzeichnung des Telefaxgeräts des DPMA die Widersprüche am 12. April 2018 erhoben, somit gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 MarkenG innerhalb von drei Monaten nach der am 12. Januar 2018 erfolgten Veröffentlichung der angegriffenen Marke.

40

2. Zwischen der angegriffenen Marke
Abbildung und der Unionswiderspruchsmarke „
BEP’S“ (Widerspruchsmarke zu 1.) besteht die Gefahr von Verwechslungen gemäß §§ 125b Nr. 1, 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.

41

Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen. Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 45 f. – Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2018, 79 Rdnr. 9 – OXFORD/Oxford Club m. w. N.).

42

a) Die einander gegenüberstehenden Marken sind sich weit überdurchschnittlich ähnlich oder es ist sogar Identität anzunehmen.

43

aa) Maßgeblich für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (EuGH GRUR 2013, 922 Rdnr. 35 – Specsavers/Asda; GRUR 2013, 833 Rdnr. 30 – Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2012, 930 Rdnr. 22 – Bogner B/Barbie B; GRUR 2012, 64 Rdnr. 15 – Maalox/Melox-GRY; GRUR 2010, 729 Rn. 23 – MIXI; GRUR 2009, 672 Rdnr. 33 – OSTSEE-POST; BPatG 26 W (pat) 30/07 – CITIPOST), wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 – Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 – marktfrisch). Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 Rdnr. 28 f. – THOMSON LIFE; BGH GRUR 2012, 64 Rdnr. 14 – Maalox/Melox-GRY; GRUR 2009, 487 Rdnr. 32 – Metrobus; GRUR 2009, 672 Rdnr. 33 – OSTSEE-POST). Der Grad der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen ist im Klang, im (Schrift)Bild und im Bedeutungs-(Sinn)Gehalt zu ermitteln. Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einem der Wahrnehmungsbereiche aus (BGH GRUR 2017, 1104 Rdnr. 27 – Medicon-Apotheke/Medico Apotheke; GRUR 2015, 114 Rdnr. 23 – Springender Pudel; GRUR 2015, 1009 Rdnr. 24 – BMW-Emblem; GRUR 2009, 1055 Rdnr. 26 – airdsl; BGHZ 139, 340, 347 – Lions; MarkenR 2008, 393 Rdnr. 21 – HEITEC).

44

bb) Eine verwechslungsrelevante Zeichenähnlichkeit in (schrift-)bildlicher Hinsicht besteht nicht, da die angegriffene Marke mit der detailgetreuen Darstellung eines Tachometers über ein Bildelement verfügt, für das sich in der Widerspruchsmarke zu 1.) keine Entsprechung findet.

45

cc) Klanglich sind die Marken jedoch weit überdurchschnittlich ähnlich oder, da sie von weiten Teilen des Verkehrs gleich ausgesprochen werden, gar identisch.

46

aaa) Bei der Feststellung des klanglichen Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke ist von dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Erfahrungssatz auszugehen, dass der Wortbestandteil – sofern er kennzeichnungskräftig ist – den Gesamteindruck prägt, weil er die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu benennen (vgl. BGH GRUR 2014, 378 Rdnr. 39 – OTTO CAP). Zudem ist für den phonetischen Zeichenvergleich maßgeblich, wie die Marken von den angesprochenen Verkehrskreisen mündlich wiedergegeben werden, wenn sie die Marke in ihrer registrierten Form vor sich haben. Die klangliche Wiedergabe kann dabei auch durch die grafische Gestaltung der Marke beeinflusst werden. Schließlich kann sich eine Ausnahme von dem Grundsatz „Wort vor Bild“ ergeben, soweit die grafische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird; in diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, dem Bild auch bei der mündlichen Benennung der Marke den Vorrang einzuräumen (vgl. BGH GRUR 1959, 599 – Teekanne; BPatG GRUR 1994, 124 – Billy the Kid; BPatG 30 W (pat) 77/09 – Chinese/Mädchen; 29 W (pat) 517/15 – elAMARA/Esmara). Sind verschiedene Aussprache- oder Benennungsmöglichkeiten einer Marke naheliegend und wahrscheinlich, sind diese beim klanglichen Zeichenvergleich zu berücksichtigen (BPatG 29 W (pat) 32/14 – Pepee/TEE PEE; 29 W (pat) 31/13 – CARSI/CARS; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 9 Rdnr. 291).

47

bbb) Im vorliegenden Fall werden die angesprochenen Verkehrskreise in dem zwischen den Buchstaben „BEP“ und „S“ angeordneten Bildelement der angegriffenen Marke zweifellos die realistische Darstellung eines Tachometers erkennen. Trotzdem werden sie die Marke nicht als „BEP (plus/und) Tacho(meter) (plus/und) ES“ benennen, da dies viel zu umständlich ist. Denkbar ist, dass die grafische Darstellung des Tachometers als Buchstabe „O“ gedacht und entsprechend gesprochen wird. Hiergegen spricht allerdings, dass dieser Bildbestandteil mit den Skalenstrichen, der Tachonadel, den Zahlen zur Stundenkilometerangabe und der Kilometerzähler so naturgetreu ist, dass die angesprochenen Verkehrskreise keine Veranlassung haben, darin die stilistische Verfremdung eines Buchstabens zu erkennen, zumal es sich bei dem dann ergebenden Wort „BEPOS“ um einen Phantasiebegriff handelt. Hierin liegt ein gravierender Unterschied zu sämtlichen von der Markenstelle angeführten Entscheidungen, bei denen ein Grafikelement jeweils als ein bestimmter Buchstabe gelesen werden konnte, um ein gängiges deutsches oder englisches Wort zu ergeben („BEST“, „INSEL“, „EURO“, „BIO“, „WORLD“, „ECO“). Dass die Inhaberin der angegriffenen Marke als „BEPOS GmbH“ firmiert, hat bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG außer Betracht zu bleiben. Weiter spricht gegen die Interpretation des Grafikelements als Buchstabe „O“, dass der Buchstabe „O“ in keiner gängigen Schriftart queroval mit abgeflachtem unteren Rand dargestellt wird. In allen dem Senat bekannten Schriftarten wird der Buchstabe „O“ eher längsoval bis kreisrund wiedergegeben. In „eckigen“, meist historisierenden Schriftarten sind eher die Längsseiten abgeflacht dargestellt, aber niemals die Unterkante. Nicht zuletzt spricht auch die Stärke der weißen Linie, die den Tachometer umrahmt, gegen dessen Interpretation als Buchstabe „O“. Sie ist erheblich dünner ausgeführt als die durchgängig gleich starke Linienführung der umgebenden Buchstaben „BEP“ und „S“, so dass die grafische Darstellung des Tachometers aus dem Buchstabengefüge regelrecht herausfällt. Das Bildelement des Tachometers wird zudem im Zusammenhang mit den Waren und Dienstleistungen, die Kraftfahrzeuge betreffen, in erster Linie als Sachhinweis aufgefasst werden, so dass die Wahrnehmung als Buchstabe in den Hintergrund rückt. Daher werden wesentliche Teile der angesprochenen Verkehrskreise bei der Benennung der angegriffenen Marke das grafische Element des Tachometers weglassen und nur die klar erkennbaren Buchstaben „BEP“ und „S“ in einem Wort als „BEPS“ aussprechen, das sich wie die vergleichbaren Wörter „Mops“ oder „Klaps“ auch leicht artikulieren lässt. In diesem Fall sind die beiderseitigen Marken klanglich identisch.

48

b) Die Widerspruchsmarke zu 1.) verfügt über eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft.

49

aa) Die originäre Kennzeichnungskraft wird bestimmt durch die Eignung der Marke, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren und Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2010, 1096 Rdnr. 31 – BORCO/HABM [Buchst. a]; BGH GRUR 2017, 75 Rdnr. 19 – Wunderbaum II). Dabei ist auf die Eigenart der Marke in Klang, Bild und Bedeutung abzustellen. Diese Eignung fehlt oder ist zumindest erheblich eingeschränkt, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalt aufweist oder sich an eine für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen beschreibende Angabe anlehnt (BGH WRP 2015, 1358 Rdnr. 10 – ISET/ISETsolar; GRUR 2012, 1040 Rdnr. 30 f. – pjur/pure). Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die für eine hohe oder geringe Kennzeichnungskraft sprechen, ist von normaler Kennzeichnungskraft auszugehen (BGH a. a. O. – Wunderbaum II).

50

bb) Die Widerspruchsmarke „BEP’S“ erscheint als reines Phantasiewort, das im Hinblick auf die eingetragenen Dienstleistungen der Klassen 35, 42 und 45 keinen beschreibenden Sinngehalt aufweist. Für eine Steigerung der Kennzeichnungskraft infolge intensiver Benutzung der Widerspruchsmarke zu 1.) ist nichts vorgetragen und auch nichts erkennbar.

51

c) Ausgehend von Identität oder wenigstens weit überdurchschnittlicher Ähnlichkeit der beiderseitigen Marken in klanglicher Hinsicht und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu 1.) hält die angegriffene Marke den zur Vermeidung einer Verwechslungsgefahr erforderlichen Abstand zu dieser selbst bezüglich der nur durchschnittlich ähnlichen Waren und Dienstleistungen nicht mehr ein.

52

aa) Eine Ähnlichkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die sich gegenüberstehenden Waren oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- und Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie ihrer Eigenart als miteinander konkurrierender oder einander ergänzender Produkte oder Leistungen so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben Unternehmen oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 65 – Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2014, 488 Rdnr. 12 – DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176, 177 Rdnr. 16 – ZOOM). Von einer absoluten Warenunähnlichkeit kann nur dann ausgegangen werden, wenn wegen des Abstands der Waren eine Verwechslungsgefahr von vornherein ausgeschlossen ist (BGH a. a. O. – DESPERADOS/DESPERADO; a. a. O. Rdnr. 17 – ZOOM).

53

bb) Hinsichtlich des größten Teils der Waren und Dienstleistungen der jüngeren Marke ist wenigstens durchschnittliche Ähnlichkeit zu den Widerspruchswaren und -dienstleistungen anzunehmen.

54

aaa) Zwischen den Waren der Klassen 9 „
Elektrische Batterien für Kraftfahrzeuge“ sowie der Klasse 11 „
Getränkekühler für Kraftfahrzeuge“ besteht eine durchschnittliche Ähnlichkeit zu den „
Einzelhandelsdienstleistungen … in Bezug auf Fahrzeuge, deren Teile, Ersatzteile und Zubehör“ der Klasse 35, für die die Widerspruchsmarke zu 1.) eingetragen ist. Für die Bejahung einer Ähnlichkeit zwischen Einzelhandelsdienstleistungen und den auf sie bezogenen Waren reicht es aus, dass sich die Dienstleistungen auf die entsprechenden Waren beziehen und die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund dieses Verhältnisses annehmen, die Waren und Dienstleistungen stammten aus denselben Unternehmen (BGH GRUR 2014, 378 Rdnr. 39 – OTTO CAP). Die Tatsache, dass Handelsmarken, also Warenmarken in der Hand von Handelsunternehmen, seit Jahren „auf dem Vormarsch“ sind, führt zu einer Gewöhnung des Verkehrs an ein Nebeneinander von Hersteller-, Handels- und Handelsdienstleistungsmarken und zu der Annahme, dass das Handelsunternehmen häufig nicht nur die Verantwortung für die Einzelhandelsdienstleistungen, sondern auch eine Produktverantwortung übernimmt; vor diesem Hintergrund kann zwischen den Waren und den Einzelhandelsdienstleistungen, die identische Waren zum Gegenstand haben, je nach Handelssektor und Zuschnitt eine (geringe bis mittlere) Ähnlichkeit angenommen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn große Handelshäuser in dem betreffenden Warensektor neben dem Verkauf fremder Waren auch Waren mit eigenen Handelsmarken anbieten (BGH a. a. O. – OTTO CAP; BPatG 29 W (pat) 4/20 – Bell&Mondo/BELMONDO; 28 W (pat) 3/19 – Carrera; 30 W (pat) 550/18 – Damia/DAMLA/Mamia). Die Recherche des Senats hat ergeben, dass im Bereich des Zubehörs und der Ersatzteile für Fahrzeuge etliche große Händler neben Markenprodukten auch Produkte unter ihrem Handelsnamen anbieten (z. B. ATU, OBI, HP).

55

bbb) Eine durchschnittliche Ähnlichkeit ist daher auch anzunehmen zwischen den genannten Einzelhandelsdienstleistungen und den Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie –zubehör der Klasse 12 der angegriffenen Marke. Diese Waren werden regelmäßig über selbständige Händler angeboten, die an einzelne Hersteller exklusiv vertraglich gebunden sind.

56

ccc) Die einzelnen Werbedienstleistungen der Klasse 35 der angegriffenen Marke fallen alle unter den weiten Oberbegriff „
Werbung“, der für die Widerspruchsmarke zu 1.) eingetragen ist, so dass insoweit Identität zwischen den beiderseitigen Dienstleistungen vorliegt.

57

ddd) Eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit besteht zwischen den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen der Klasse 36 der angegriffenen Marke und den „
Einzelhandelsdienstleistungen … in Bezug auf Fahrzeuge“ der Klasse 35 der Widerspruchsmarke zu 1.). Der Verkehr ist seit langem daran gewöhnt, dass Autohäuser zusammen mit dem Kaufvertrag über ein Fahrzeug auch Verträge zum Leasing, zur Finanzierung oder bezüglich der hierfür notwendigen Versicherungen mit abschließen oder wenigstens anbahnen. Häufig betreiben die hinter dem Händler stehenden Hersteller zu diesem Zweck eigene Banken, auch „Autobanken“ genannt. Insofern sind die Vertriebswege dieser Produkte identisch und sie ergänzen sich.

58

eee) Die genannten Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Fahrzeuge sind auch überdurchschnittlich ähnlich zu den Dienstleistungen der Klasse 37 „
Abschmieren von Kraftfahrzeugen; Aufbringen von dekorativen Zierlinien auf Kraftfahrzeuge; Beratungsdienste in Bezug auf die Reparatur von Kraftfahrzeugen; Bereitstellung von Informationen in Bezug auf die Reparatur oder Wartung von zweirädrigen Kraftfahrzeugen; Betanken von Kraftfahrzeugen mit Benzin; Instandhaltung oder Reparatur von Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen für die Personenbeförderung; Instandhaltung von Kraftfahrzeugen; Instandhaltung von Lastkraftwagen; Mobiler Ölwechsel für Kraftfahrzeuge vor Ort beim Kunden; Polsterungen und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Reinigen und Polieren von Kraftfahrzeugen; Reinigung von Kraftfahrzeugen; Reparatur oder Instandhaltung von Kraftfahrzeugen; Reparatur oder Wartung von zweirädrigen Kraftfahrzeugen; Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen; Reparatur und Pflege von Kraftfahrzeugen; Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Motoren; Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Teilen; Reparatur von Anhängern; Reparatur von Kraftfahrzeugen; Reparatur von Kraftfahrzeugen in Werkstätten; Reparieren von Kraftfahrzeugen; Vermietung von Wartungsausrüstungen für Kraftfahrzeuge; Wartung oder Reparatur von Kraftfahrzeugen; Wartung und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen; Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen für die Personenbeförderung; Wartung von Kraftfahrzeugen; Wartung von Lastkraftwagen; Wartung von Nutzfahrzeugen; Waschen von Kraftfahrzeugen; Ölwechsel für Kraftfahrzeuge“. Bei diesen Reparatur- und Instandhaltungsdienstleistungen für Kraftfahrzeuge handelt es sich um Dienstleistungen, die von Autohäusern üblicherweise durch die regelmäßig angeschlossenen Kfz-Werkstätten erbracht werden. Sie ergänzen sich gegenseitig und werden häufig aus einer Hand angeboten, so dass sie zueinander überdurchschnittlich ähnlich sind.

59

fff) Die Dienstleistungen der Klasse 39 „
Abschleppdienste für Fahrzeuge; Abschleppdienste in Bezug auf Fahrzeuge; Abschleppdienstleistungen für Automobile; Abschleppen und Abtransport von Fahrzeugen als Bestandteil von Pannenservices; Abschleppen von Fahrzeugen; Abschleppen von Fahrzeugen im Rahmen des Pannendienstes; Abschleppen von Kraftfahrzeugen; Abschleppen von Straßenfahrzeugen; Bergung [Transport] von Fahrzeugen auf dem Land; Bergung von Automobile; Bergung von Fahrzeugen; Bergung von Kraftfahrzeugen; Bergung von Motorfahrzeugen; Bergung von Motorkraftfahrzeugen; Bergungsdienste für Fahrzeuge; Notabschleppen von Lastkraftwagen; Notabschleppen von Personen- oder Lastkraftwagen“ werden häufig von Autohäusern im Rahmen eines Rundum-Services erbracht, um eine Reparatur des Fahrzeugs zu ermöglichen und einen entsprechenden Auftrag ihren Werkstätten zu sichern. Die Dienstleistungen „
Befördern und Lagern von Waren; Beförderung auf dem Landwege; Beförderung auf der Straße; Beförderung von Frachten; Beförderung von Gütern;Transport mit Kraftfahrzeugen; Transport mit Lastkraftwagen; Transport von Kraftfahrzeugen; Transportdienste mittels Lastkraftwagen“ stellen hierzu den weiteren Oberbegriff dar. Insoweit besteht eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit zu den auf Kraftfahrzeuge bezogenen Einzelhandelsdienstleistungen der Klasse 35 der Widerspruchsmarke zu 1.).

60

Von Autohäusern werden auch regelmäßig Fahrzeuge zur Leihe oder Miete angeboten, z. B. zur Überbrückung der Reparaturzeit des eigenen Fahrzeugs oder zum Kennenlernen eines neuen Modells. Daher besteht auch überdurchschnittliche Ähnlichkeit zu den Dienstleistungen der Klasse 39 „
Ausliefern von Waren; Auslieferung von Fahrzeugen;Auslieferung von Waren durch Kuriere; Auslieferungsservice; Auto- und Fahrzeugverleih; Auto- und Fahrzeugvermietung; Automobilbergungsdienste; Automobilvermietung; Automobilvermietungsdienstleistungen; Autoverleihdienstleistungen; Autovermietung; Autovermietungsdienste; Carsharing-Dienstleistungen; Dienstleistungen für die Vermietung von Autos; Organisation der Vermietung sämtlicher Verkehrsmittel; Organisation der Vermietung von Automobilen; Organisation der Vermietung von Autos; Organisation der Vermietung von Kraftfahrzeugen; Transport mit Kraftfahrzeugen; Transport mit Lastkraftwagen; Transport von Kraftfahrzeugen; Transportdienste mittels Lastkraftwagen; Verleih und Vermietung von Fahrzeugen; Vermietung von Anhängern; Vermietung von Autoanhängern; Vermietung von Automobilen; Vermietung von Autoparkplätzen; Vermietung von Autos; Vermietung von Autotransportern; Vermietung von Beförderungsmitteln; Vermietung von Bussen; Vermietung von Campingfahrzeugen; Vermietung von Fahrzeugen; Vermietung von Fahrzeugen für den Transport; Vermietung von Fahrzeugen für die Reise; Vermietung von Fahrzeugen für Transportzwecke; Vermietung von Fahrzeugen zum Zwecke des Transports; Vermietung von Fahrzeugen, insbesondere von Kraftfahrzeugen und Lastkraftwagen; Vermietung von Fahrzeugteilen; Vermietung von Fahrzeugzubehör insbesondere Gepäckträgern, Kindersicherheitssitzen, Fahrzeuganhängern; Vermietung von GPS-Ausrüstungen für Navigationszwecke; Vermietung von Güterwagen; Vermietung von Kraftfahrzeugen; Vermietung von Landfahrzeugen; Vermietung von Lastkraftwagen; Vermietung von Lastkraftwagen und Anhängern; Vermietung von Lastkraftwagen und von Fahrzeugen; Vermietung von Lastwagen; Vermietung von Lastwagenanhängern; Vermietung von Mietfahrzeugen; Vermietung von Mietfahrzeugen für die Beförderung von Passagieren; Vermietung von motorbetriebenen Landfahrzeugen; Vermietung von Motorfahrzeugen; Vermietung von motorisierten Landfahrzeugen; Vermietung von Motorrädern; Vermietung von Navigationssystemen; Vermietung von Nutzfahrzeugen; Vermietung von Reisebussen; Vermietung von Schienenfahrzeugen; Vermietung von Straßenfahrzeugen; Vermietung von Straßenkraftfahrzeugen; Vermietung von Straßentransportdienstleistungen; Vermietung von Tankwagen; Vermietung von Traktoren; Vermietung von Transportern; Vermietung von Transportfahrzeugen; Vermietung von Transportfahrzeugen und Anhängern; Vermietung von Transportkraftfahrzeugen; Vermietung von Transportmitteln; Vermietung von Transportmitteln für Senioren auf dem Landweg; Vermietung von Trucks; Vermietung von Umzugswagen; Vertragliche Vermietung von Kraftfahrzeugen“.

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Im Rahmen eines umfassenden Services für ihre Kunden bieten Autohändler weitere Dienstleistungen wie die vorübergehende Einlagerung von Reifen oder des ganzen Fahrzeugs an. Es besteht daher auch eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit zu den Dienstleistungen der Klasse 39 „
Einlagerung von Fahrzeugen; Einlagerung von Waren; Einparkdienste für Autos; Vermietung von Garagen; Vermietung von Garagen und Parkplätzen; Vermietung von Garagenparkplätzen; Vermietung von Garagenplätzen; Vermietung von Lagercontainern; Vermietung von Lagereinheiten; Vermietung von Lagereinrichtungen; Vermietung von Lagerflächen; Vermietung von Lagergebäuden; Vermietung von Lagern; Vermietung von Lagerräumen; Vermietung von transportablen Lagercontainern; Vermietung von Transportkisten“.

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ggg) Die Designdienstleistungen der Klasse 42 der angegriffenen Marke fallen alle unter den weiten Oberbegriff „
Designdienstleistungen“, die für die Widerspruchsmarke zu 1.) eingetragen sind. Insoweit liegt Identität der Dienstleistungen vor. Dies gilt auch für die Dienstleistungen der Klasse 42 „
Inspektion von Kraftfahrzeugen vor dem Transport [auf Fahrtüchtigkeit]; Prüfung von Kraftfahrzeugen [auf Verkehrssicherheit]“, die unter die weit gefasste Widerspruchsdienstleistung „
Prüfung von Fahrzeugen“ fällt.

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3. Eine Verwechslungsgefahr besteht nicht hinsichtlich der verbleibenden Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 18, 20, 34, 36, 37 und 39. Eine Verwechslungsgefahr ist nämlich ausgeschlossen, soweit die sich gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen unähnlich sind (vgl. BPatG 26 W (pat) 506/13 – MUSIC MONSTER/MONSTER MUSIC m. w. N.).

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a) Diese ist bezüglich der Waren der Klasse 18 „
Satteldecken; Sattelgurte“ und der Klasse 20 „
Sattelständer“ anzunehmen. Insoweit handelt es sich um Gegenstände, die zum Reiten eines Tieres, aber nicht für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs notwendig sind. Die Widerspruchswaren und –dienstleistungen weisen jedoch keinen Bezug hierzu auf.

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b) Keine Ähnlichkeit besteht auch hinsichtlich der Waren der Klasse 34 „
Feuerzeuge, nicht aus Edelmetall [ausgenommen für Kraftfahrzeuge]“, da hier der Bereich der Kraftfahrzeuge ausgenommen ist.

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c) Der Senat konnte auch nicht recherchieren, dass zwischen den Waren der Klasse 7 „
Robotergesteuerte Waschanlagen für Fahrzeuge; Waschanlagen für Fahrzeuge“ und den Handelsdienstleistungen in Bezug auf Fahrzeuge, Ersatzteile und Zubehör ein irgend gearteter Bezug besteht.

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d) Dies gilt auch für die Dienstleistung der Klasse 36 „
Vermietung von Verkaufsräumen“, die eher dem Immobilienbereich zuzurechnen ist.

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e) Die Baudienstleistungen der Klasse 36 „
Vermietung und Wartung von Arbeitsbühnen; Vermietung von Abrissfahrzeugen; Vermietung von Arbeitsbühnen; Vermietung von Autowaschanlagen; Vermietung von Baggermaschinen; Vermietung von Baggern; Vermietung von Bauausrüstungen; Vermietung von Baugeräten; Vermietung von Baugerüsten, Arbeits- und Bauplattformen; Vermietung von Baumaschinen; Vermietung von Baumaschinen und -geräten; Vermietung von Betonmischern; Vermietung von Betonmischgeräten; Vermietung von Betonmischmaschinen; Vermietung von Gelenkladern; Vermietung von gewerblichen Reinigungs-maschinen; Vermietung von Hubarbeitsbühnen; Vermietung von Hubarbeitsbühnen im Bauwesen; Vermietung von Hubvorrichtungen für Personen; Vermietung von Kleinbaggern; Vermietung von Kompaktladern“ stehen gleichfalls in keinem Zusammenhang mit den Widerspruchsdienstleistungen, für die die Widerspruchsmarke zu 1.) eingetragen ist, insbesondere nicht mit den Handelsdienstleistungen im Kraftfahrzeugbereich.

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f) Entsprechend gilt dies auch für die Entsorgungsdienstleistungen der Klasse 39 „
Abfallabtransport; Abfalltransport; Abtransport von Abfällen; Abtransport von Müll“, die Personenbeförderungsdienstleistungen „Bustransportdienste;
Beförderung mit Autobussen; Beförderung von Passagieren mit Kleinbussen; Beförderung von Reisenden mit Kraftfahrzeugen; Chauffeurdienste; Vermietung von chauffierten Fahrzeugen; Vermietung von Fahrzeugen mit Chauffeur“, die Umzugsdienstleistungen „
Durchführung von Umzügen; Durchführung von Umzügen [Möbelumzüge]; Durchführung von Umzügen [Umzugsdienste]; Durchführung von Umzügen von Büroausstattung; Durchführung von Umzügen von Haushaltsgegenständen; Durchführung von Umzügen von Haushaltsmöbeln; Durchführung von Umzügen von Hausrat; Durchführung von Wohnungsumzügen“ und die Reisedienstleistungen „
Durchführung von Urlaubsreisen; Chartern von Flugzeugen“. Keinen Zusammenhang mit Handelsdienstleistungen im Automobilbereich weisen die Dienstleistungen „
Auskünfte in Bezug auf den Frachttransport; Auskünfte in Bezug auf den Transport von Waren; Auskünfte in Bezug auf Kühllagerung; Auskünfte in Bezug auf Lagerung; Auskünfte in Bezug auf Straßentransporte; Auskünfte in Bezug auf Transportarten; Auskünfte über Anlegeplätze [Parkplatzdienste]; Auskünfte über Straßentransporte; Beratungsdienste in Bezug auf den Transport; Beratungsdienste in Bezug auf Transport; Bewachte Transporte mit Lastkraftwagen; Bewachter Transport von Wertsachen und Geld mit Lastkraftwagen; Buchung von Mietfahrzeugen; Containertransportdienste; Containervermietung; Containervermietungsdienste; Containervermietungsdienstleistungen; Dienstleistungen in Bezug auf die Vermietung von Gabelstaplern; Durchführung von Touren; Ferntransporte mittels Lastkraftwagen; Verladen von Frachtcontainern auf Lastkraftwagen; Vermietung von Abfalllagercontainern; Vermietung von Containern für das Transportgewerbe; Vermietung von Containern für Frachten; Vermietung von Containern für Lagerzwecke; Vermietung von Fahrzeugen mit Hubarbeitsbühnen; Vermietung von Fahrzeugen mit Maschinenhäusern; Vermietung von Frachtcontainerchassis; Vermietung von Frachtcontainern; Vermietung von Gabelstaplern; Vermietung von Gefriergeräten; Vermietung von gekühlten Lagereinrichtungen; Vermietung von Kähnen; Vermietung von Kühllagereinrichtungen; Vermietung von Kühllagerflächen; Vermietung von Kühlschränken; Vermietung von Kühlschränken für kommerzielle Zwecke; Vermietung von Luftfahrzeugen; Vermietung von Maschinen und Geräten zum Be- und Entladen; Vermietung von mobilen Fahrbahnen; Vermietung von Tiefkühllagern; Vermietung von Tiefkühlschränken“ auf. Die Tätigkeiten „
Abholen von Frachten; Abholen von Gütern; Abholen von Waren; Abholen von Waren und Gütern; Abholung und Auslieferung von Waren und Paketen; Abladen von Waren; Be- und Entladen von Fahrzeugen; Beladen von Fahrzeugen mit Frachtgut; Beladen von Lastwägen“ können zwar im Zusammenhang mit Abschleppdiensten anfallen, jedoch erscheint es ausgeschlossen, dass Autohäuser diese Dienstleistungen gegenüber Dritten anbieten. Auch insoweit besteht keine Ähnlichkeit der beiderseitigen Dienstleistungen.

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4. Soweit eine Verwechslungsgefahr mit der Widerspruchsmarke zu 1.) wegen Unähnlichkeit der beiderseitigen Waren und Dienstleistungen ausgeschlossen ist, verhilft der Widersprechenden auch der Widerspruch aus der Widerspruchswortmarke zu 2.) „BEP’S“ nicht zum Erfolg. Diese wird genauso wie die Widerspruchsmarke zu 1.) ausgesprochen. Insoweit kann zwar im Vergleich zur angegriffenen Marke wegen der möglichen identischen Aussprache (s. o.) in klanglicher Hinsicht eine Identität der Marken angenommen werden. Allerdings besteht hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen, die nicht bereits aufgrund des Widerspruchs aus der Widerspruchsmarke zu 1.) zu löschen sind, ebenfalls keine Ähnlichkeit zu den Waren und Dienstleistungen, für die die Widerspruchsmarke zu 2.) eingetragen ist. Die Dienstleistungen der Klasse 35 „
Retail and wholesale services, also online, of vehicles, cars, motorcycles, bicycles, tricycles, parts, spare parts and fittings therefor“ sind im Wesentlichen identisch zu den Dienstleistungen der Klasse 35 „
Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Fahrzeuge, Automobile, Motorräder, Fahrräder, Dreiräder, deren Teile, Ersatzteile und Zubehör“ der Widerspruchsmarke zu 1.), so dass die dortigen Ausführungen hier entsprechend gelten. Auch zwischen den Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und -zubehör der Klassen 9 und 12, für die die Widerspruchsmarke zu 2.) eingetragen ist, und den verbleibenden Waren und Dienstleistungen der angegriffenen Marke besteht keine Ähnlichkeit.

III.

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Gründe für eine Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens aus Billigkeitsgründen auf einen der Verfahrensbeteiligten nach § 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG liegen nicht vor.