Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Überprüfung einer Behördenentscheidung (standesrechtliche Sanktion wegen Verletzung infektionsrechtlicher Vorgaben für Arztpraxen) verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) – Verfassungsbeschwerde iÜ mangels hinreichender Begründung unzulässig (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)