Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Vorliegen einer „demnächst“ zugestellten Klage; Erbringung aller Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagezustellung; Restschadensersatzanspruch des geschädigten Käufers nach Verjährung des Anspruchs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei Erwerb des Fahrzeugs durch den Händler unabhängig von einer Bestellung des Geschädigten (Urteil des BGH 6a. Zivilsenat)

Urteil vom 21.03.2022, AZ VIa ZR 275/21, ECLI:DE:BGH:2022:210322UVIAZR275.21.0§ 167 ZPO, § 195 BGB, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 826 BGB, § 852 S 1 BGB