Nach einer bereits ausdrücklich erhobenen Verzögerungsrüge vorgebrachte Kritik an der Dauer des gerichtlichen Verfahrens… (Beschluss des BVerwG 5. Senat)
Beschluss vom 04.06.2021, AZ 5 B 22/20 D, ECLI:DE:BVerwG:2021:040621B5B22.20D0
Beschluss vom 04.06.2021, AZ 5 B 22/20 D, ECLI:DE:BVerwG:2021:040621B5B22.20D0
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt kommt zwar mit eingeschränkter Möglichkeit für Erfolgshonorare, aber ohne Prozessfinanzierung. Hierauf haben sich die Rechtspolitiker der Koalition geeinigt. Das Gesetz wird in diesem Monat im Bundestag beschlossen.