Pressemitteilung Rechtspolitik
Rede der DAV-Präsidentin zum digitalen Auftakt
Berlin (DAV). Der Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins (DAV) bildet normalerweise den buchstäblichen Auftakt in das rechtspolitische Jahr. In diesem Jahr muss er pandemiebedingt ausfallen. Das ist besonders bedauerlich, da der DAV sein Jubiläumsjahr einläutet. Auf die Botschaft der DAV-Präsidentin muss dennoch niemand verzichten – sie findet im virtuellen Raum statt.
Das Jahr 2021 wird ein besonderes, vor allem in rechtspolitischer Sicht. Nicht nur steht uns ein „Superwahljahr“ bevor. Der DAV feiert 2021 auch sein 150-jähriges Bestehen. Im Jahr 1871 wurde er in Bamberg gegründet. Das Motto des diesjährigen Deutschen Anwaltstags schlägt daher die Brücke von der Vergangenheit in die Zukunft: „Die Anwaltschaft in besonderer Verantwortung“.
DAV-Präsidentin Edith Kindermann versteht dies als klaren Auftrag:
„Wir erleben Tendenzen, die sowohl antidemokratisch als auch antirechtsstaatlich sind. Und umso wichtiger ist es, dass wir an dieser Stelle alle zusammenstehen und dass auch die Anwaltschaft ihre klare Stimme und ihr wachsames Auge weiter mit in die Gesamtdebatten einbringt.“
RVG – Dank und Appell: Anpassung jede Legislaturperiode
Zum 1. Januar 2021 trat die lang erkämpfte Anpassung der Anwaltsgebühren an die wirtschaftliche Entwicklung in Kraft.
Kindermann dankt dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie anderen Verbündeten für den Einsatz und das Festhalten am geforderten Datum. Doch mit dem Lob ist auch ein dringender Appell verbunden:
„Es darf – und das lassen Sie mich kritisch an dieser Stelle sagen – beim nächsten Mal nicht wieder sieben Jahre dauern“, mahnt die
DAV-Präsidentin. Die Prüfung, ob eine erneute Anpassung erforderlich ist, müsse vielmehr in jeder Legislaturperiode erfolgen.
Froh ist Kindermann auch über die Gesetzentwürfe zur großen BRAO-Reform und zur Modernisierung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts. Diese werden für zeitgemäße Rahmenbedingungen für die anwaltliche Tätigkeit sorgen.
Digital voran – aber nicht um jeden Preis
Besonderes Augenmerk richtet die Präsidentin auf den Bereich Digitalisierung. Sie plädiert für eine ergebnisoffene Diskussion auf Basis der vielfältigen Erfahrungen des letzten Jahres. Denn bei allen Vorteilen und Möglichkeiten für die einen bewirke die Digitalisierung für andere einen Ausschluss:
„Wen grenzen wir aus, weil er gar nicht die Fähigkeiten hat, mit dem Computer umzugehen, oder bei einem technischen Problem scheitert? Wen grenzen wir aus, weil er gar keinen Breitbandanschluss hat?“ Hier sei eine entsprechende technische Ausstattung der Gesamtbevölkerung erforderlich, so
Kindermann.
Auch die Digitalisierung der Verfahrensordnungen ist der
Rechtsanwältin und Notarin ein Anliegen:
„Wir können nicht ‚digital‘ sagen, aber letztlich Print leben.“ Die Rechtspflege brauche ein den modernen Anforderungen entsprechendes Verfahrensrecht. Insofern sei sie dankbar für die bisherigen Diskussionen, mahnt aber an:
„Wir fordern naturgemäß, dass die Anwaltschaft eingebunden ist. Denn den großen Schritt in die Digitalisierung können wir nur gemeinsam gehen.“
___
Save the Date: Der Deutsche Anwaltstag wird vom 7. bis 11. Juni 2021 stattfinden. Geplant ist er in hybrider Form mit einem Online-Angebot und physischen Veranstaltungen in Berlin.
Die Rede der DAV-Präsidentin zum Auftakt 2021 können Sie
hier in voller Länge abrufen. Ein Foto der Präsidentin finden Sie
hier.
Pressemitteilung vom
22.01.2021 13.00
Berlin (DAV). Der Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins (DAV) bildet normalerweise den buchstäblichen Auftakt in das rechtspolitische Jahr. In diesem Jahr muss er pandemiebedingt ausfallen. Das ist besonders bedauerlich, da der DAV sein Jubiläumsjahr einläutet. Auf die Botschaft der DAV-Präsidentin muss dennoch niemand verzichten – sie findet im virtuellen Raum statt.
Das Jahr 2021 wird ein besonderes, vor allem in rechtspolitischer Sicht. Nicht nur steht uns ein „Superwahljahr“ bevor. Der DAV feiert 2021 auch sein 150-jähriges Bestehen. Im Jahr 1871 wurde er in Bamberg gegründet. Das Motto des diesjährigen Deutschen Anwaltstags schlägt daher die Brücke von der Vergangenheit in die Zukunft: „Die Anwaltschaft in besonderer Verantwortung“.
DAV-Präsidentin Edith Kindermann versteht dies als klaren Auftrag:
„Wir erleben Tendenzen, die sowohl antidemokratisch als auch antirechtsstaatlich sind. Und umso wichtiger ist es, dass wir an dieser Stelle alle zusammenstehen und dass auch die Anwaltschaft ihre klare Stimme und ihr wachsames Auge weiter mit in die Gesamtdebatten einbringt.“
RVG – Dank und Appell: Anpassung jede Legislaturperiode
Zum 1. Januar 2021 trat die lang erkämpfte Anpassung der Anwaltsgebühren an die wirtschaftliche Entwicklung in Kraft.
Kindermann dankt dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie anderen Verbündeten für den Einsatz und das Festhalten am geforderten Datum. Doch mit dem Lob ist auch ein dringender Appell verbunden:
„Es darf – und das lassen Sie mich kritisch an dieser Stelle sagen – beim nächsten Mal nicht wieder sieben Jahre dauern“, mahnt die
DAV-Präsidentin. Die Prüfung, ob eine erneute Anpassung erforderlich ist, müsse vielmehr in jeder Legislaturperiode erfolgen.
Froh ist Kindermann auch über die Gesetzentwürfe zur großen BRAO-Reform und zur Modernisierung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts. Diese werden für zeitgemäße Rahmenbedingungen für die anwaltliche Tätigkeit sorgen.
Digital voran – aber nicht um jeden Preis
Besonderes Augenmerk richtet die Präsidentin auf den Bereich Digitalisierung. Sie plädiert für eine ergebnisoffene Diskussion auf Basis der vielfältigen Erfahrungen des letzten Jahres. Denn bei allen Vorteilen und Möglichkeiten für die einen bewirke die Digitalisierung für andere einen Ausschluss:
„Wen grenzen wir aus, weil er gar nicht die Fähigkeiten hat, mit dem Computer umzugehen, oder bei einem technischen Problem scheitert? Wen grenzen wir aus, weil er gar keinen Breitbandanschluss hat?“ Hier sei eine entsprechende technische Ausstattung der Gesamtbevölkerung erforderlich, so
Kindermann.
Auch die Digitalisierung der Verfahrensordnungen ist der
Rechtsanwältin und Notarin ein Anliegen:
„Wir können nicht ‚digital‘ sagen, aber letztlich Print leben.“ Die Rechtspflege brauche ein den modernen Anforderungen entsprechendes Verfahrensrecht. Insofern sei sie dankbar für die bisherigen Diskussionen, mahnt aber an:
„Wir fordern naturgemäß, dass die Anwaltschaft eingebunden ist. Denn den großen Schritt in die Digitalisierung können wir nur gemeinsam gehen.“
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Save the Date: Der Deutsche Anwaltstag wird vom 7. bis 11. Juni 2021 stattfinden. Geplant ist er in hybrider Form mit einem Online-Angebot und physischen Veranstaltungen in Berlin.
Die Rede der DAV-Präsidentin zum Auftakt 2021 können Sie
hier in voller Länge abrufen. Ein Foto der Präsidentin finden Sie
hier.
Berlin (DAV). Der Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins (DAV) bildet normalerweise den buchstäblichen Auftakt in das rechtspolitische Jahr. In diesem Jahr muss er pandemiebedingt ausfallen. Das ist besonders bedauerlich, da der DAV sein Jubiläumsjahr einläutet. Auf die Botschaft der DAV-Präsidentin muss dennoch niemand verzichten – sie findet im virtuellen Raum statt.
Das Jahr 2021 wird ein besonderes, vor allem in rechtspolitischer Sicht. Nicht nur steht uns ein „Superwahljahr“ bevor. Der DAV feiert 2021 auch sein 150-jähriges Bestehen. Im Jahr 1871 wurde er in Bamberg gegründet. Das Motto des diesjährigen Deutschen Anwaltstags schlägt daher die Brücke von der Vergangenheit in die Zukunft: „Die Anwaltschaft in besonderer Verantwortung“.
DAV-Präsidentin Edith Kindermann versteht dies als klaren Auftrag:
„Wir erleben Tendenzen, die sowohl antidemokratisch als auch antirechtsstaatlich sind. Und umso wichtiger ist es, dass wir an dieser Stelle alle zusammenstehen und dass auch die Anwaltschaft ihre klare Stimme und ihr wachsames Auge weiter mit in die Gesamtdebatten einbringt.“
RVG – Dank und Appell: Anpassung jede Legislaturperiode
Zum 1. Januar 2021 trat die lang erkämpfte Anpassung der Anwaltsgebühren an die wirtschaftliche Entwicklung in Kraft.
Kindermann dankt dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie anderen Verbündeten für den Einsatz und das Festhalten am geforderten Datum. Doch mit dem Lob ist auch ein dringender Appell verbunden:
„Es darf – und das lassen Sie mich kritisch an dieser Stelle sagen – beim nächsten Mal nicht wieder sieben Jahre dauern“, mahnt die
DAV-Präsidentin. Die Prüfung, ob eine erneute Anpassung erforderlich ist, müsse vielmehr in jeder Legislaturperiode erfolgen.
Froh ist Kindermann auch über die Gesetzentwürfe zur großen BRAO-Reform und zur Modernisierung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts. Diese werden für zeitgemäße Rahmenbedingungen für die anwaltliche Tätigkeit sorgen.
Digital voran – aber nicht um jeden Preis
Besonderes Augenmerk richtet die Präsidentin auf den Bereich Digitalisierung. Sie plädiert für eine ergebnisoffene Diskussion auf Basis der vielfältigen Erfahrungen des letzten Jahres. Denn bei allen Vorteilen und Möglichkeiten für die einen bewirke die Digitalisierung für andere einen Ausschluss:
„Wen grenzen wir aus, weil er gar nicht die Fähigkeiten hat, mit dem Computer umzugehen, oder bei einem technischen Problem scheitert? Wen grenzen wir aus, weil er gar keinen Breitbandanschluss hat?“ Hier sei eine entsprechende technische Ausstattung der Gesamtbevölkerung erforderlich, so
Kindermann.
Auch die Digitalisierung der Verfahrensordnungen ist der
Rechtsanwältin und Notarin ein Anliegen:
„Wir können nicht ‚digital‘ sagen, aber letztlich Print leben.“ Die Rechtspflege brauche ein den modernen Anforderungen entsprechendes Verfahrensrecht. Insofern sei sie dankbar für die bisherigen Diskussionen, mahnt aber an:
„Wir fordern naturgemäß, dass die Anwaltschaft eingebunden ist. Denn den großen Schritt in die Digitalisierung können wir nur gemeinsam gehen.“
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Save the Date: Der Deutsche Anwaltstag wird vom 7. bis 11. Juni 2021 stattfinden. Geplant ist er in hybrider Form mit einem Online-Angebot und physischen Veranstaltungen in Berlin.
Die Rede der DAV-Präsidentin zum Auftakt 2021 können Sie
hier in voller Länge abrufen. Ein Foto der Präsidentin finden Sie
hier.
Pressemitteilung vom
22.01.2021 13.00