Anwaltschaft erleichtert über die erste Gebührenanpassung seit sieben Jahren – Bundesrat gibt grünes Licht für RVG-Anpassung (Pressemeldung der BRAK)

Der Bundesrat hat heute endgültig grünes Licht für die dringend notwendige Anpassung der Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gegeben. Die Änderungen sollen zum 01.01.2021 in Kraft treten. Es ist die erste Anpassung seit mehr als sieben Jahren. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zeigen sich erleichtert über das positive Ende eines langen und steinigen Wegs.

Vorbehaltlich der rechtzeitigen Verkündung im Bundesgesetzblatt umfasst die Gebührenreform ab 01.01.2021 eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen sowie einer linearen Anpassung von 10 Prozent (bzw. 20 Prozent im Sozialrecht).

„Wir sind sehr froh, dass die Anpassung jetzt kommt, denn das war für die Anwaltschaft nach mehr als sieben Jahren wirklich bitter nötig“, resümiert die DAV-Präsidentin, Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann. „Für die Anwaltschaft war das ein langer Weg, haben wir doch seit 2018 dafür gekämpft, dass die anwaltliche Vergütung an die wirtschaftliche Entwicklung in den letzten sieben Jahren zumindest angenähert wird“, so Rechtsanwalt und Notar Ulrich Wessels, Präsident der BRAK.

Der Bundestag hat am 27. November einstimmig die RVG-Anpassung beschlossen – anders als zuvor im Bundesrat, wo es mit der Forderung des Finanzausschusses nach einer Verschiebung auf 2023 noch ein überraschendes Störfeuer gegeben hatte. Nun ist die Anpassung zum 1. Januar beschlossene Sache, der Bundesrat hat im heutigen Plenum final dafür gestimmt.

Es bleibt ein Kompromiss – aber ein wichtiger: „Die Reform war ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung“, betont Wessels. „Diese Angleichung ist gerade in der Corona-Krise, von der die Anwaltschaft deutlich betroffen ist, mehr erforderlich denn je.“ Die Anwaltschaft sichert den Zugang zum Recht. Das muss sie sich aber auch leisten können. „Eine gesetzliche Gebührenordnung
verpflichtet den Gesetzgeber auch Sorge zu tragen, dass die an sie gebundenen Berufsangehörigen nicht von der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung abgekoppelt werden“, mahnt Kindermann. „Es darf also nun nicht weitere sieben oder mehr Jahre dauern, bis dieses Thema das nächste Mal auf der Agenda steht.“ Die Politik ist daher gefordert, eine Anpassung der gesetzlich geregelten Rechtsanwaltsvergütung in jeder Legislaturperiode vorzunehmen. BRAK und DAV werden sich mit vereinten Kräften für diese regelmäßige Anpassung einsetzen.


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