DAV verurteilt gewaltsame Auflösung einer Demons­tration von Anwälten (PM 20/20 des DAV)

Pressemitteilung Rechtspolitik

Unabhängigkeit der türkischen Anwaltschaft in Gefahr

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verurteilt die von der türkischen Polizei gewaltsam unterdrückte Demonstration von Anwältinnen und Anwälten in Ankara. Diese wollten mit einem Protestmarsch gegen einen Gesetzesentwurf der Regierungspartei AKP demonstrieren, durch den das Wahlsystem der Kammern geändert und die anwaltliche Unabhängigkeit weiter beschränkt werden soll. Die türkische Polizei verweigerte den Mitgliedern und Vorsitzenden regionaler Anwaltskammern den Zutritt nach Ankara mit Gewalt.

DAV-Präsidentin Edith Kindermann verurteilt die Geschehnisse aufs Schärfste: „
Der Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit der betroffenen Anwälte, zumal unter Einsatz von Gewalt, ist nicht hinnehmbar und verletzt die Grundwert einer Demokratie.“

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wollten mit einem Protestmarsch aus verschiedenen Provinzen ein Zeichen gegen die Einschränkung ihrer Unabhängigkeit durch den Gesetzentwurf setzen. Diesen hatte der türkische Präsident Erdogan vorgelegt, kurz nachdem sich die Anwaltskammern von Ankara und Diyarbakir mit einer Beschwerde gegen homophobe Äußerungen des türkischen Religionsministers Erbaş gewandt hatten. Dieser hatte am 24. April 2020 behauptet, die LGBTI-Community würde Krankheiten wie COVID-19 verbreiten. Die Staatsanwaltschaft von Ankara leitete daraufhin Ermittlungen gegen die Anwaltskammer von Ankara wegen der Beleidigung religiöser Werte ein.

Kindermann zeigte sich zutiefst beunruhigt über den Anlass der Demonstration: „
Die türkischen Kolleginnen und Kollegen wollten durch ihren Protestmarsch ihre Sorge zum Ausdruck bringen, dass das von der türkischen Regierung geplante Gesetz die Unabhängigkeit der türkischen Anwaltschaft noch weiter einschränken könnte. Das ist ihr gutes Recht“, betont
Kindermann unter Verweis auf die UN Basic Principles on the Role of Lawyers von 1990: „
Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft durch ein verändertes Kammerwahlsystem einzuschränken heißt, den Rechtsstaat noch weiter einzuschränken. Wir sind solidarisch mit der türkischen Anwaltschaft und rufen die türkische Regierung und die Polizei dazu auf, die Unabhängigkeit und die Meinungsfreiheit der türkischen Anwälte zu achten und alle dagegen gerichteten Gesetzesvorschläge zurückzuziehen.“
Es sei im Übrigen inakzeptabel, dass auf die Kritik der Kammer an den homophoben Äußerungen des Ministers hin strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen worden seien. Hierin komme eine bedenkliche Tendenz der Aufweichung der Gewaltenteilung, der Trennung von Kirche und Staat und der anwaltlichen Unabhängigkeit zum Ausdruck. Die Ermittlungen gegen die Kammer von Ankara müssten umgehend eingestellt werden.

Pressemitteilung vom
24.06.2020 12.10

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verurteilt die von der türkischen Polizei gewaltsam unterdrückte Demonstration von Anwältinnen und Anwälten in Ankara. Diese wollten mit einem Protestmarsch gegen einen Gesetzesentwurf der Regierungspartei AKP demonstrieren, durch den das Wahlsystem der Kammern geändert und die anwaltliche Unabhängigkeit weiter beschränkt werden soll. Die türkische Polizei verweigerte den Mitgliedern und Vorsitzenden regionaler Anwaltskammern den Zutritt nach Ankara mit Gewalt.

DAV-Präsidentin Edith Kindermann verurteilt die Geschehnisse aufs Schärfste: „
Der Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit der betroffenen Anwälte, zumal unter Einsatz von Gewalt, ist nicht hinnehmbar und verletzt die Grundwert einer Demokratie.“

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wollten mit einem Protestmarsch aus verschiedenen Provinzen ein Zeichen gegen die Einschränkung ihrer Unabhängigkeit durch den Gesetzentwurf setzen. Diesen hatte der türkische Präsident Erdogan vorgelegt, kurz nachdem sich die Anwaltskammern von Ankara und Diyarbakir mit einer Beschwerde gegen homophobe Äußerungen des türkischen Religionsministers Erbaş gewandt hatten. Dieser hatte am 24. April 2020 behauptet, die LGBTI-Community würde Krankheiten wie COVID-19 verbreiten. Die Staatsanwaltschaft von Ankara leitete daraufhin Ermittlungen gegen die Anwaltskammer von Ankara wegen der Beleidigung religiöser Werte ein.

Kindermann zeigte sich zutiefst beunruhigt über den Anlass der Demonstration: „
Die türkischen Kolleginnen und Kollegen wollten durch ihren Protestmarsch ihre Sorge zum Ausdruck bringen, dass das von der türkischen Regierung geplante Gesetz die Unabhängigkeit der türkischen Anwaltschaft noch weiter einschränken könnte. Das ist ihr gutes Recht“, betont
Kindermann unter Verweis auf die UN Basic Principles on the Role of Lawyers von 1990: „
Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft durch ein verändertes Kammerwahlsystem einzuschränken heißt, den Rechtsstaat noch weiter einzuschränken. Wir sind solidarisch mit der türkischen Anwaltschaft und rufen die türkische Regierung und die Polizei dazu auf, die Unabhängigkeit und die Meinungsfreiheit der türkischen Anwälte zu achten und alle dagegen gerichteten Gesetzesvorschläge zurückzuziehen.“
Es sei im Übrigen inakzeptabel, dass auf die Kritik der Kammer an den homophoben Äußerungen des Ministers hin strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen worden seien. Hierin komme eine bedenkliche Tendenz der Aufweichung der Gewaltenteilung, der Trennung von Kirche und Staat und der anwaltlichen Unabhängigkeit zum Ausdruck. Die Ermittlungen gegen die Kammer von Ankara müssten umgehend eingestellt werden.

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verurteilt die von der türkischen Polizei gewaltsam unterdrückte Demonstration von Anwältinnen und Anwälten in Ankara. Diese wollten mit einem Protestmarsch gegen einen Gesetzesentwurf der Regierungspartei AKP demonstrieren, durch den das Wahlsystem der Kammern geändert und die anwaltliche Unabhängigkeit weiter beschränkt werden soll. Die türkische Polizei verweigerte den Mitgliedern und Vorsitzenden regionaler Anwaltskammern den Zutritt nach Ankara mit Gewalt.

DAV-Präsidentin Edith Kindermann verurteilt die Geschehnisse aufs Schärfste: „
Der Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit der betroffenen Anwälte, zumal unter Einsatz von Gewalt, ist nicht hinnehmbar und verletzt die Grundwert einer Demokratie.“

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wollten mit einem Protestmarsch aus verschiedenen Provinzen ein Zeichen gegen die Einschränkung ihrer Unabhängigkeit durch den Gesetzentwurf setzen. Diesen hatte der türkische Präsident Erdogan vorgelegt, kurz nachdem sich die Anwaltskammern von Ankara und Diyarbakir mit einer Beschwerde gegen homophobe Äußerungen des türkischen Religionsministers Erbaş gewandt hatten. Dieser hatte am 24. April 2020 behauptet, die LGBTI-Community würde Krankheiten wie COVID-19 verbreiten. Die Staatsanwaltschaft von Ankara leitete daraufhin Ermittlungen gegen die Anwaltskammer von Ankara wegen der Beleidigung religiöser Werte ein.

Kindermann zeigte sich zutiefst beunruhigt über den Anlass der Demonstration: „
Die türkischen Kolleginnen und Kollegen wollten durch ihren Protestmarsch ihre Sorge zum Ausdruck bringen, dass das von der türkischen Regierung geplante Gesetz die Unabhängigkeit der türkischen Anwaltschaft noch weiter einschränken könnte. Das ist ihr gutes Recht“, betont
Kindermann unter Verweis auf die UN Basic Principles on the Role of Lawyers von 1990: „
Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft durch ein verändertes Kammerwahlsystem einzuschränken heißt, den Rechtsstaat noch weiter einzuschränken. Wir sind solidarisch mit der türkischen Anwaltschaft und rufen die türkische Regierung und die Polizei dazu auf, die Unabhängigkeit und die Meinungsfreiheit der türkischen Anwälte zu achten und alle dagegen gerichteten Gesetzesvorschläge zurückzuziehen.“
Es sei im Übrigen inakzeptabel, dass auf die Kritik der Kammer an den homophoben Äußerungen des Ministers hin strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen worden seien. Hierin komme eine bedenkliche Tendenz der Aufweichung der Gewaltenteilung, der Trennung von Kirche und Staat und der anwaltlichen Unabhängigkeit zum Ausdruck. Die Ermittlungen gegen die Kammer von Ankara müssten umgehend eingestellt werden.

Pressemitteilung vom
24.06.2020 12.10