Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer spricht sich für Aufnahme der Insolvenzverwalter in die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) aus
Am 22.06.2020 trafen sich die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern zu ihrer halbjährlichen Hauptversammlung (HV), die Corona-bedingt als Präsidentenkonferenz in Berlin stattfand. Auf der Tagesordnung der 158. HV stand unter anderem das Thema Berufsrecht für Insolvenzverwalter, das die Präsidentinnen und Präsidenten bereits im Rahmen der 157. HV beschäftigt hatte.
Nach konstruktiven Erörterungen kam die HV mehrheitlich mit 24 Ja-Stimmen überein, sich beim Gesetzgeber für eine „Aufnahme-Lösung“ einzusetzen. Insolvenzverwalter könnten nach diesem Vorschlag unter das Dach der BRAO kommen und auf Antrag als Insolvenzverwalter in die für den Ort ihrer Niederlassung zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden. Ein Zulassungsverfahren müssten Insolvenzverwalter nicht durchlaufen.
BRAK-Präsident RAuN Dr. Wessels begrüßt die Entscheidung der HV: „Die Aufnahme der Insolvenzverwalter in die BRAO ist die sachgerechte Lösung. 95 Prozent aller Insolvenzverwalter sind zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es verbietet sich, diese unter staatliche Aufsicht zu stellen. Auch eine eigene Kammer für Insolvenzverwalter macht da wenig Sinn. Die Verortung bei den Rechtsanwaltskammern halte ich für richtig. Wir werden mit einem konkreten Vorschlag für eine Gesetzesänderung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) herantreten.“
Die Bundesrechtsanwaltskammer ist die Dachorganisation der anwaltlichen Selbstverwaltung. Sie vertritt die Interessen der 28 Rechtsanwaltskammern und damit der gesamten Anwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland mit rund 166.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gegenüber Behörden, Gerichten und Organisationen – auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
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