Pressemitteilung Rechtspolitik
Anwaltstag fordert gesetzliche Grundlage für App
Berlin (DAV). Das Timing hätte kaum besser sein können: Am Vorabend des offiziellen Starts der Corona-Tracing-App war diese Maßnahme Gegenstand der ersten großen rechtspolitischen Podiumsdiskussion beim virtuellen Deutschen Anwaltstag. Das Podium diskutierte über Freiwilligkeit, Effektivität und Datensicherheit. Letztlich sprach es sich – wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) – für eine gesetzliche Grundlage aus.
Wie freiwillig wird die freiwillige Nutzung langfristig wirklich sein? Wird die App zur Zugangsvoraussetzung für Restaurants und Theater? Wird sie vom Arbeitgeber obligatorisch auf Diensthandys installiert? Wird sie zur Schranke bei Behördengängen?
„Wir brauchen ein Gesetz, das in generalisierender Betrachtung auch mittelbare Diskriminierung ausschließt“, fordert
Rechtsanwalt Dr. Eren Basar, Mitglied im DAV-Ausschuss Gefahrenabwehrrecht. Es müsse
sichergestellt werden, dass es nicht zu einem faktischen Zwang zur Nutzung kommt
. „Der Gesetzgeber wäre gut beraten, hier nachzulegen.“
Ein Gesetz schafft Rechtssicherheit und Vertrauen in der Bevölkerung. Ohne ein solches Gesetz können die Rahmenbedingungen der Corona-Warn-App leicht – ohne Parlament, schon durch eine Verordnung – geändert werden, warnt der DAV.
Basar mahnt:
„Es muss außerdem ein laufendes Monitoring der App geben, damit sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass die App sicher ist und eben nicht zur Datenkrake wird.“ Damit würde das Vertrauen in die App weiter gestärkt.
Und auch wenn die datensparsame Ausgestaltung der Corona-App gelobt wurde – zumal viele Forderungen des DAV bereits umgesetzt wurden – bestehe immer die Gefahr, dass Erkenntnisse aus der App missbraucht werden:
„Die App darf nicht den Einstieg in eine Überwachung markieren“, warnt
Basar. Ziel einer gesetzlichen Regelung müsse daher auch sein, schon Begehrlichkeiten in dieser Hinsicht abzuwehren – auch um den Bürgerinnen und Bürger Sicherheit zu vermitteln. Der DAV forderte hier daher schon von Anfang an ein allgemeines Beweisverwertungsverbot.
Die Podiumsdiskussion „Corona-App – Ticket in die Normalität oder in den Überwachungsstaat“ ist auch nachträglich bei
YouTube abrufbar.
Programm & Anmeldung unter
anwaltstag.de
Pressemitteilung vom
16.06.2020 10.45
Berlin (DAV). Das Timing hätte kaum besser sein können: Am Vorabend des offiziellen Starts der Corona-Tracing-App war diese Maßnahme Gegenstand der ersten großen rechtspolitischen Podiumsdiskussion beim virtuellen Deutschen Anwaltstag. Das Podium diskutierte über Freiwilligkeit, Effektivität und Datensicherheit. Letztlich sprach es sich – wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) – für eine gesetzliche Grundlage aus.
Wie freiwillig wird die freiwillige Nutzung langfristig wirklich sein? Wird die App zur Zugangsvoraussetzung für Restaurants und Theater? Wird sie vom Arbeitgeber obligatorisch auf Diensthandys installiert? Wird sie zur Schranke bei Behördengängen?
„Wir brauchen ein Gesetz, das in generalisierender Betrachtung auch mittelbare Diskriminierung ausschließt“, fordert
Rechtsanwalt Dr. Eren Basar, Mitglied im DAV-Ausschuss Gefahrenabwehrrecht. Es müsse
sichergestellt werden, dass es nicht zu einem faktischen Zwang zur Nutzung kommt
. „Der Gesetzgeber wäre gut beraten, hier nachzulegen.“
Ein Gesetz schafft Rechtssicherheit und Vertrauen in der Bevölkerung. Ohne ein solches Gesetz können die Rahmenbedingungen der Corona-Warn-App leicht – ohne Parlament, schon durch eine Verordnung – geändert werden, warnt der DAV.
Basar mahnt:
„Es muss außerdem ein laufendes Monitoring der App geben, damit sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass die App sicher ist und eben nicht zur Datenkrake wird.“ Damit würde das Vertrauen in die App weiter gestärkt.
Und auch wenn die datensparsame Ausgestaltung der Corona-App gelobt wurde – zumal viele Forderungen des DAV bereits umgesetzt wurden – bestehe immer die Gefahr, dass Erkenntnisse aus der App missbraucht werden:
„Die App darf nicht den Einstieg in eine Überwachung markieren“, warnt
Basar. Ziel einer gesetzlichen Regelung müsse daher auch sein, schon Begehrlichkeiten in dieser Hinsicht abzuwehren – auch um den Bürgerinnen und Bürger Sicherheit zu vermitteln. Der DAV forderte hier daher schon von Anfang an ein allgemeines Beweisverwertungsverbot.
Die Podiumsdiskussion „Corona-App – Ticket in die Normalität oder in den Überwachungsstaat“ ist auch nachträglich bei
YouTube abrufbar.
Programm & Anmeldung unter
anwaltstag.de
Berlin (DAV). Das Timing hätte kaum besser sein können: Am Vorabend des offiziellen Starts der Corona-Tracing-App war diese Maßnahme Gegenstand der ersten großen rechtspolitischen Podiumsdiskussion beim virtuellen Deutschen Anwaltstag. Das Podium diskutierte über Freiwilligkeit, Effektivität und Datensicherheit. Letztlich sprach es sich – wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) – für eine gesetzliche Grundlage aus.
Wie freiwillig wird die freiwillige Nutzung langfristig wirklich sein? Wird die App zur Zugangsvoraussetzung für Restaurants und Theater? Wird sie vom Arbeitgeber obligatorisch auf Diensthandys installiert? Wird sie zur Schranke bei Behördengängen?
„Wir brauchen ein Gesetz, das in generalisierender Betrachtung auch mittelbare Diskriminierung ausschließt“, fordert
Rechtsanwalt Dr. Eren Basar, Mitglied im DAV-Ausschuss Gefahrenabwehrrecht. Es müsse
sichergestellt werden, dass es nicht zu einem faktischen Zwang zur Nutzung kommt
. „Der Gesetzgeber wäre gut beraten, hier nachzulegen.“
Ein Gesetz schafft Rechtssicherheit und Vertrauen in der Bevölkerung. Ohne ein solches Gesetz können die Rahmenbedingungen der Corona-Warn-App leicht – ohne Parlament, schon durch eine Verordnung – geändert werden, warnt der DAV.
Basar mahnt:
„Es muss außerdem ein laufendes Monitoring der App geben, damit sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass die App sicher ist und eben nicht zur Datenkrake wird.“ Damit würde das Vertrauen in die App weiter gestärkt.
Und auch wenn die datensparsame Ausgestaltung der Corona-App gelobt wurde – zumal viele Forderungen des DAV bereits umgesetzt wurden – bestehe immer die Gefahr, dass Erkenntnisse aus der App missbraucht werden:
„Die App darf nicht den Einstieg in eine Überwachung markieren“, warnt
Basar. Ziel einer gesetzlichen Regelung müsse daher auch sein, schon Begehrlichkeiten in dieser Hinsicht abzuwehren – auch um den Bürgerinnen und Bürger Sicherheit zu vermitteln. Der DAV forderte hier daher schon von Anfang an ein allgemeines Beweisverwertungsverbot.
Die Podiumsdiskussion „Corona-App – Ticket in die Normalität oder in den Überwachungsstaat“ ist auch nachträglich bei
YouTube abrufbar.
Programm & Anmeldung unter
anwaltstag.de
Pressemitteilung vom
16.06.2020 10.45