Pressemitteilung Rechtspolitik
DAV-Präsidentin Kindermann eröffnet den 71. Deutschen Anwaltstag
Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltstag findet in diesem Jahr ausschließlich digital statt. Schwerpunkte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutert dessen Präsidentin Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann in ihrer Rede. Kindermann fordert die längst überfälligen Anpassungen der anwaltlichen Vergütung und ein zeitgemäßes Berufsrecht. Die Coronakrise habe zudem gezeigt, dass an der Digitalisierung kein Weg vorbei führt und daher die Verfahrensrechte an die Entwicklung angepasst werden müssen.
RVG anpassen!
Die deutschlandweit größte Tagung der Anwaltschaft steht 2020 unter dem Motto „Die Kanzlei als Unternehmen“. Die
DAV-Präsidentin erläutert:
„Der Anwaltsberuf ist kein Beruf wie jeder andere. Wir sind nach § 3 BRAO der berufene unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Das Unternehmen, das wir als Anwältinnen und Anwälte betreiben, dient dazu, die Vertretung der Mandanten bestmöglich durchzuführen.“
Hier sei aber die Politik gefordert, die finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen:
„Gewinn ist die Voraussetzung für die Existenz eines Unternehmens über Jahre hinweg. Und nachdem wir vor einem Jahr gesagt haben, es muss kurzfristig zu einer RVG-Anpassung kommen, haben wir sie leider immer noch nicht im Bundesgesetzblatt gelesen“, mahnt
Kindermann.
Hier gibt
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz in ihrem Grußwort zum Anwaltstag Grund zum Optimismus:
„Ich begrüße es, dass sich die Landesjustizverwaltungen und die Anwaltsverbände auf eine Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren verständigt haben.“ Der Gesetzentwurf zur Anpassung des RVG, der diese Einigung umsetzt, solle zügig vorliegen.
„Trägerinnen und Träger unseres Rechtsstaats sind natürlich auch die Anwältinnen und Anwälte – und auch sie müssen mit ihrer Tätigkeit auskömmlich Geld verdienen können.“
BRAO-Reform
„Wir müssen das Berufsrecht an die Wirklichkeit anpassen!“DAV-Präsidentin Kindermann rückt vier Punkte in den Fokus dieser Forderung, darunter die Öffnung aller Gesellschaftsformen und Transparenz durch ein Kanzlei- oder Gesellschaftsregister. Von großer Bedeutung sei ferner die Regelung und Ausweitung interprofessioneller Berufsausübungsgemeinschaften:
„Wir haben eine immer komplexere Welt und immer komplexere Sachverhalte – wir müssen Know-how zusammenführen!“
Eine Idee, die bislang im Entwurf zur großen BRAO-Reform nicht vorgesehen ist, ist überdies die Möglichkeit, sogenannte Praxisnetze zu gründen –
„die Ärzte haben es vorgemacht“, gibt
Kindermann zu bedenken. Eine Bündelung der logistischen Herausforderungen – Technik, Mitarbeiter und Wissen – bei eigenständiger Berufsausübung der angeschlossenen Anwälte sei kostenschonend und schaffe Synergieeffekte.
Digitalisierungsschub
„Wir sind in einem Ausmaß gefordert, uns der Digitalisierung zuzuwenden, wie es sich der eine oder andere vor Jahren noch nicht hat vorstellen können.“ Was demzufolge laut
Kindermann dringend vorangetrieben werden müsse – dies habe Corona akut vor Augen geführt – sei die Anpassung der Verfahrensordnungen.
Zuletzt dankt die
Präsidentin der Politik, die auch in den bewegten Zeiten weiter für Gespräche und Abstimmungen in Sachen BRAO und RVG ansprechbar war, mit einem landwirtschaftlichen Bild:
„Auch Corona ist eine begrenzte Erscheinung – wir müssen auch in dieser Zeit den Acker weiter pflügen, damit wir irgendwann ernten.“
Programm & Anmeldung unter
anwaltstag.de. Bereits jetzt haben wir zum zweiten Mal in der Geschichte des Anwaltstags (nach 1989) die 2.000er-Marke geknackt: Bisher haben sich 2.038 Personen angemeldet.
Pressemitteilung vom
15.06.2020 09.46
Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltstag findet in diesem Jahr ausschließlich digital statt. Schwerpunkte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutert dessen Präsidentin Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann in ihrer Rede. Kindermann fordert die längst überfälligen Anpassungen der anwaltlichen Vergütung und ein zeitgemäßes Berufsrecht. Die Coronakrise habe zudem gezeigt, dass an der Digitalisierung kein Weg vorbei führt und daher die Verfahrensrechte an die Entwicklung angepasst werden müssen.
RVG anpassen!
Die deutschlandweit größte Tagung der Anwaltschaft steht 2020 unter dem Motto „Die Kanzlei als Unternehmen“. Die
DAV-Präsidentin erläutert:
„Der Anwaltsberuf ist kein Beruf wie jeder andere. Wir sind nach § 3 BRAO der berufene unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Das Unternehmen, das wir als Anwältinnen und Anwälte betreiben, dient dazu, die Vertretung der Mandanten bestmöglich durchzuführen.“
Hier sei aber die Politik gefordert, die finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen:
„Gewinn ist die Voraussetzung für die Existenz eines Unternehmens über Jahre hinweg. Und nachdem wir vor einem Jahr gesagt haben, es muss kurzfristig zu einer RVG-Anpassung kommen, haben wir sie leider immer noch nicht im Bundesgesetzblatt gelesen“, mahnt
Kindermann.
Hier gibt
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz in ihrem Grußwort zum Anwaltstag Grund zum Optimismus:
„Ich begrüße es, dass sich die Landesjustizverwaltungen und die Anwaltsverbände auf eine Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren verständigt haben.“ Der Gesetzentwurf zur Anpassung des RVG, der diese Einigung umsetzt, solle zügig vorliegen.
„Trägerinnen und Träger unseres Rechtsstaats sind natürlich auch die Anwältinnen und Anwälte – und auch sie müssen mit ihrer Tätigkeit auskömmlich Geld verdienen können.“
BRAO-Reform
„Wir müssen das Berufsrecht an die Wirklichkeit anpassen!“DAV-Präsidentin Kindermann rückt vier Punkte in den Fokus dieser Forderung, darunter die Öffnung aller Gesellschaftsformen und Transparenz durch ein Kanzlei- oder Gesellschaftsregister. Von großer Bedeutung sei ferner die Regelung und Ausweitung interprofessioneller Berufsausübungsgemeinschaften:
„Wir haben eine immer komplexere Welt und immer komplexere Sachverhalte – wir müssen Know-how zusammenführen!“
Eine Idee, die bislang im Entwurf zur großen BRAO-Reform nicht vorgesehen ist, ist überdies die Möglichkeit, sogenannte Praxisnetze zu gründen –
„die Ärzte haben es vorgemacht“, gibt
Kindermann zu bedenken. Eine Bündelung der logistischen Herausforderungen – Technik, Mitarbeiter und Wissen – bei eigenständiger Berufsausübung der angeschlossenen Anwälte sei kostenschonend und schaffe Synergieeffekte.
Digitalisierungsschub
„Wir sind in einem Ausmaß gefordert, uns der Digitalisierung zuzuwenden, wie es sich der eine oder andere vor Jahren noch nicht hat vorstellen können.“ Was demzufolge laut
Kindermann dringend vorangetrieben werden müsse – dies habe Corona akut vor Augen geführt – sei die Anpassung der Verfahrensordnungen.
Zuletzt dankt die
Präsidentin der Politik, die auch in den bewegten Zeiten weiter für Gespräche und Abstimmungen in Sachen BRAO und RVG ansprechbar war, mit einem landwirtschaftlichen Bild:
„Auch Corona ist eine begrenzte Erscheinung – wir müssen auch in dieser Zeit den Acker weiter pflügen, damit wir irgendwann ernten.“
Programm & Anmeldung unter
anwaltstag.de. Bereits jetzt haben wir zum zweiten Mal in der Geschichte des Anwaltstags (nach 1989) die 2.000er-Marke geknackt: Bisher haben sich 2.038 Personen angemeldet.
Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltstag findet in diesem Jahr ausschließlich digital statt. Schwerpunkte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutert dessen Präsidentin Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann in ihrer Rede. Kindermann fordert die längst überfälligen Anpassungen der anwaltlichen Vergütung und ein zeitgemäßes Berufsrecht. Die Coronakrise habe zudem gezeigt, dass an der Digitalisierung kein Weg vorbei führt und daher die Verfahrensrechte an die Entwicklung angepasst werden müssen.
RVG anpassen!
Die deutschlandweit größte Tagung der Anwaltschaft steht 2020 unter dem Motto „Die Kanzlei als Unternehmen“. Die
DAV-Präsidentin erläutert:
„Der Anwaltsberuf ist kein Beruf wie jeder andere. Wir sind nach § 3 BRAO der berufene unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Das Unternehmen, das wir als Anwältinnen und Anwälte betreiben, dient dazu, die Vertretung der Mandanten bestmöglich durchzuführen.“
Hier sei aber die Politik gefordert, die finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen:
„Gewinn ist die Voraussetzung für die Existenz eines Unternehmens über Jahre hinweg. Und nachdem wir vor einem Jahr gesagt haben, es muss kurzfristig zu einer RVG-Anpassung kommen, haben wir sie leider immer noch nicht im Bundesgesetzblatt gelesen“, mahnt
Kindermann.
Hier gibt
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz in ihrem Grußwort zum Anwaltstag Grund zum Optimismus:
„Ich begrüße es, dass sich die Landesjustizverwaltungen und die Anwaltsverbände auf eine Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren verständigt haben.“ Der Gesetzentwurf zur Anpassung des RVG, der diese Einigung umsetzt, solle zügig vorliegen.
„Trägerinnen und Träger unseres Rechtsstaats sind natürlich auch die Anwältinnen und Anwälte – und auch sie müssen mit ihrer Tätigkeit auskömmlich Geld verdienen können.“
BRAO-Reform
„Wir müssen das Berufsrecht an die Wirklichkeit anpassen!“DAV-Präsidentin Kindermann rückt vier Punkte in den Fokus dieser Forderung, darunter die Öffnung aller Gesellschaftsformen und Transparenz durch ein Kanzlei- oder Gesellschaftsregister. Von großer Bedeutung sei ferner die Regelung und Ausweitung interprofessioneller Berufsausübungsgemeinschaften:
„Wir haben eine immer komplexere Welt und immer komplexere Sachverhalte – wir müssen Know-how zusammenführen!“
Eine Idee, die bislang im Entwurf zur großen BRAO-Reform nicht vorgesehen ist, ist überdies die Möglichkeit, sogenannte Praxisnetze zu gründen –
„die Ärzte haben es vorgemacht“, gibt
Kindermann zu bedenken. Eine Bündelung der logistischen Herausforderungen – Technik, Mitarbeiter und Wissen – bei eigenständiger Berufsausübung der angeschlossenen Anwälte sei kostenschonend und schaffe Synergieeffekte.
Digitalisierungsschub
„Wir sind in einem Ausmaß gefordert, uns der Digitalisierung zuzuwenden, wie es sich der eine oder andere vor Jahren noch nicht hat vorstellen können.“ Was demzufolge laut
Kindermann dringend vorangetrieben werden müsse – dies habe Corona akut vor Augen geführt – sei die Anpassung der Verfahrensordnungen.
Zuletzt dankt die
Präsidentin der Politik, die auch in den bewegten Zeiten weiter für Gespräche und Abstimmungen in Sachen BRAO und RVG ansprechbar war, mit einem landwirtschaftlichen Bild:
„Auch Corona ist eine begrenzte Erscheinung – wir müssen auch in dieser Zeit den Acker weiter pflügen, damit wir irgendwann ernten.“
Programm & Anmeldung unter
anwaltstag.de. Bereits jetzt haben wir zum zweiten Mal in der Geschichte des Anwaltstags (nach 1989) die 2.000er-Marke geknackt: Bisher haben sich 2.038 Personen angemeldet.
Pressemitteilung vom
15.06.2020 09.46