39. Verbrau­cher­insol­venz­ver­an­staltung – Aktuelle Regelungen und erste Gerichts­ent­schei­dungen in der Corona-Krise (Inso 05/20 des DAV)

Pressemitteilung Insolvenzrecht und Sanierung

Vier Online-Vorträge am 18. und 19. Juni 2020

Berlin (DAV).  Zum 39. Mal richtet die Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV die Verbraucherinsolvenzveranstaltung aus. Sie findet in diesem Jahr erstmals als Webinar statt. Themen, die sich aus den aktuellen Regelungen und Maßnahmen in der Corona-Krise ergeben, stehen dabei im Zentrum.
Ist Kurzarbeitergeld pfändbar? Sind die Prämien für so genannte besonders belastete Berufe wie etwa für Mitarbeitende in der Pflege pfändbar? Ist die an Kleinunternehmer gezahlte Soforthilfe von zumeist 9.000 Euro pfändbar? Wofür darf die Soforthilfe verwendet werden? Auch für den Lebensunterhalt? Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 die Verkürzung der Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung auf drei Jahre beschlossen. Wann und wie erfolgt die Umsetzung? Diese und weitere Themen werden in den Vorträgen des Webinars erörtert. Nach den Vorträgen besteht jeweils die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Das vollständige Programm finden Sie
hier.

Teilnahme:

Interessierte können am 18. und 19. Juni 2020 jeweils von 16.00 bis 18.30 Uhr online an insgesamt vier Vorträgen teilnehmen.

Anmeldung unter
www.anwaltakademie-event.de/1904

Die Teilnahme wird mit fünf Stunden Fachanwaltsfortbildung angerechnet.

Kostenbeitrag:

Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro pro Tag, bei Buchung beider Tage 160 Euro.

Nichtanwaltliche Mitarbeiter gemeinnütziger Schuldnerberatungsstellen, die Mitglieder der BAG-SB sind, zahlen 50 EUR für einen Tag, 90 EUR für zwei Tage.

Für Journalistinnen und Journalisten ist die Teilnahme kostenlos.

Wer teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei

Michaela Jürgens

DeutscheAnwaltAkademie

Fon +49 30 726153-183

juergens@anwaltakademie.de

Die Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung wurde als Untergruppierung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung 2001 gegründet. Die Arbeitsgruppe bietet Schuldner- und Gläubigervertretern, Insolvenzverwaltern und Treuhändern ein Diskussions- und Fortbildungsforum zu Fragen der Insolvenzverfahren natürlicher Personen.

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.

Pressemitteilung vom
12.06.2020 10.00

Berlin (DAV).  Zum 39. Mal richtet die Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV die Verbraucherinsolvenzveranstaltung aus. Sie findet in diesem Jahr erstmals als Webinar statt. Themen, die sich aus den aktuellen Regelungen und Maßnahmen in der Corona-Krise ergeben, stehen dabei im Zentrum.
Ist Kurzarbeitergeld pfändbar? Sind die Prämien für so genannte besonders belastete Berufe wie etwa für Mitarbeitende in der Pflege pfändbar? Ist die an Kleinunternehmer gezahlte Soforthilfe von zumeist 9.000 Euro pfändbar? Wofür darf die Soforthilfe verwendet werden? Auch für den Lebensunterhalt? Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 die Verkürzung der Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung auf drei Jahre beschlossen. Wann und wie erfolgt die Umsetzung? Diese und weitere Themen werden in den Vorträgen des Webinars erörtert. Nach den Vorträgen besteht jeweils die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Das vollständige Programm finden Sie
hier.

Teilnahme:

Interessierte können am 18. und 19. Juni 2020 jeweils von 16.00 bis 18.30 Uhr online an insgesamt vier Vorträgen teilnehmen.

Anmeldung unter
www.anwaltakademie-event.de/1904

Die Teilnahme wird mit fünf Stunden Fachanwaltsfortbildung angerechnet.

Kostenbeitrag:

Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro pro Tag, bei Buchung beider Tage 160 Euro.

Nichtanwaltliche Mitarbeiter gemeinnütziger Schuldnerberatungsstellen, die Mitglieder der BAG-SB sind, zahlen 50 EUR für einen Tag, 90 EUR für zwei Tage.

Für Journalistinnen und Journalisten ist die Teilnahme kostenlos.

Wer teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei

Michaela Jürgens

DeutscheAnwaltAkademie

Fon +49 30 726153-183

juergens@anwaltakademie.de

Die Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung wurde als Untergruppierung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung 2001 gegründet. Die Arbeitsgruppe bietet Schuldner- und Gläubigervertretern, Insolvenzverwaltern und Treuhändern ein Diskussions- und Fortbildungsforum zu Fragen der Insolvenzverfahren natürlicher Personen.

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.

Berlin (DAV).  Zum 39. Mal richtet die Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV die Verbraucherinsolvenzveranstaltung aus. Sie findet in diesem Jahr erstmals als Webinar statt. Themen, die sich aus den aktuellen Regelungen und Maßnahmen in der Corona-Krise ergeben, stehen dabei im Zentrum.
Ist Kurzarbeitergeld pfändbar? Sind die Prämien für so genannte besonders belastete Berufe wie etwa für Mitarbeitende in der Pflege pfändbar? Ist die an Kleinunternehmer gezahlte Soforthilfe von zumeist 9.000 Euro pfändbar? Wofür darf die Soforthilfe verwendet werden? Auch für den Lebensunterhalt? Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 die Verkürzung der Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung auf drei Jahre beschlossen. Wann und wie erfolgt die Umsetzung? Diese und weitere Themen werden in den Vorträgen des Webinars erörtert. Nach den Vorträgen besteht jeweils die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Das vollständige Programm finden Sie
hier.

Teilnahme:

Interessierte können am 18. und 19. Juni 2020 jeweils von 16.00 bis 18.30 Uhr online an insgesamt vier Vorträgen teilnehmen.

Anmeldung unter
www.anwaltakademie-event.de/1904

Die Teilnahme wird mit fünf Stunden Fachanwaltsfortbildung angerechnet.

Kostenbeitrag:

Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro pro Tag, bei Buchung beider Tage 160 Euro.

Nichtanwaltliche Mitarbeiter gemeinnütziger Schuldnerberatungsstellen, die Mitglieder der BAG-SB sind, zahlen 50 EUR für einen Tag, 90 EUR für zwei Tage.

Für Journalistinnen und Journalisten ist die Teilnahme kostenlos.

Wer teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei

Michaela Jürgens

DeutscheAnwaltAkademie

Fon +49 30 726153-183

juergens@anwaltakademie.de

Die Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung wurde als Untergruppierung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung 2001 gegründet. Die Arbeitsgruppe bietet Schuldner- und Gläubigervertretern, Insolvenzverwaltern und Treuhändern ein Diskussions- und Fortbildungsforum zu Fragen der Insolvenzverfahren natürlicher Personen.

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.

Pressemitteilung vom
12.06.2020 10.00