Mitgliederstatistik zum 01.01.2020 (Pressemeldung der BRAK)

Insgesamt leichter Zuwachs bei Mitgliederzahlen: Einzelzulassungen rückläufig, Zunahme bei Syndizi und Anstieg des Frauenanteils

Zum Stichtag 01.01.2020 verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern insgesamt 167.234 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr (166.375) bedeutet dies nur einen geringen Zuwachs von 0,52 %. Insgesamt waren 165.901 Rechtsanwälte zugelassen, davon 59.002 Rechtsanwältinnen. Dies bedeutet einen weiteren Anstieg des Frauenanteils auf 35,56 % (Vorjahr: 35,13 %).

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Einzelzulassungen als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zugunsten der Syndikus-Zulassungen erneut deutlich verringert. Zum 01.01.2020 gab es 146.795 (Vorjahr: 148.227) Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, 15.475 (Vorjahr: 14.013) Kolleginnen und Kollegen mit Doppelzulassung (Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt) und 3.631 (Vorjahr: 2.864) Syndikusrechtsanwälte. Der Frauenanteil liegt bei den Syndizi deutlich höher als bei den Rechtsanwälten mit Einzelzulassung (34,14 %) und ist im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen: 44,29 % der doppelt Zugelassenen und sogar 55,72 % der reinen Syndikusrechtsanwälte sind weiblich.

Wie schon in den letzten Jahren ist die Anzahl der Anwaltsnotare weiter rückläufig: Mit 5.226 liegt sie um 2,3 % unter dem Vorjahr (5.349).

Die Anzahl derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die neben ihrem Anwaltsberuf zugleich als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer tätig sind, verringerte sich zum 01.01.2020: So waren 513 (Vorjahr: 574) Rechtsanwälte auch als Wirtschaftsprüfer, 2.062 (Vorjahr: 2.137) auch als Steuerberater und 355 (Vorjahr: 370) zugleich als vereidigte Buchprüfer tätig.

Deutliche Zuwächse gab es bei den Rechtsanwalts-GmbHs (1.018, Vorjahr: 947).

Die Mitgliederstatistik ist abrufbar unter
www.brak.de/statistiken. In den Mitte Juni erscheinenden
BRAK-Mitteilungen folgt ein ausführlicher Bericht.


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