RAuN Dr. Ulrich Wessels appelliert an alle deutschen Gerichte, den von der Corona-Krise mittelbar oder unmittelbar betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entgegenzukommen.
„Es haben sich in den vergangenen Tagen vermehrt Kolleginnen und Kollegen an die BRAK gewandt und um Unterstützung gebeten“, so Wessels. „Wir alle sind aktuell mit einer Ausnahmesituation konfrontiert, die uns viel abverlangt. Wir müssen nicht nur unseren Büroalltag so organisieren, dass wir weder uns noch unsere Mitarbeiter unnötiger Ansteckungsgefahr aussetzen, sondern müssen ggf. auch dafür sorgen, dass unsere Kinder betreut werden. Dies stellt die gesamte Anwaltschaft vor erhebliche organisatorische und letztlich auch wirtschaftliche Herausforderungen“, so Wessels weiter.
Die Anwaltschaft ist daher auch auf die Unterstützung der Richterinnen und Richter angewiesen: „Ich bitte alle Gerichte, bereits anberaumte Termine, die nicht eilbedürftig sind, in Abstimmung mit den Parteivertreterinnen und Parteivertretern aufzuheben und auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Fristen sollten unter Berücksichtigung der aktuellen Situation möglichst großzügig gesetzt, Fristverlängerungsanträge wohlwollend behandelt werden. Dies dient insbesondere auch der Sicherung und Wahrung von Mandanteninteressen. Natürlich darf Corona nicht zu einem Stillstand der Rechtspflege führen. Gleichwohl wünsche ich mir für alle Kolleginnen und Kollegen größtmögliche Flexibilität und Unterstützung durch die Justiz“, bekräftigt Wessels.
Die Bundesrechtsanwaltskammer ist die Dachorganisation der anwaltlichen Selbstverwaltung. Sie vertritt die Interessen der 28 Rechtsanwaltskammern und damit der gesamten Anwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland mit etwa 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gegenüber Behörden, Gerichten und Organisationen – auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
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