VGT 3/20: Verkehrs­anwälte: „Steigerung der Aggres­sivität“ im … (Pressemeldung des DAV)

Pressemitteilung Verkehrsrecht

Arbeitskreis III: Aggressivität im Straßenverkehr

Goslar/Berlin (DAV). Insbesondere durch intensive Berichterstattung von Einzelfällen hat die Öffentlichkeit den Eindruck, dass aggressive Fahrweisen im Straßenverkehr zunehmen. Dies lässt sich nicht belegten. Die Unfallzahlen sind konstant, aber auf hohem Niveau. Allerdings ist eine unangepasste Fahrweise bei tödlichen Unfällen die häufigste Unfallursache. Für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist die Gefahr erwischt zu werden nach wie vor gering, wenn es nicht zu einem Unfall kommt. Hilfreich wären eine intensive Präventionsarbeit und eine bessere Überwachung des Straßenverkehrs.

„Eine hohe Strafbarkeit schreckt Raser in der Regel nicht ab“, so
Rechtsanwalt Christian Funk von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Auch gebe es bereits ausreichende Sanktionsmöglichkeiten, insbesondere für verbotene Autorennen.
„Eine Verschärfung ist nicht erforderlich“, so der
Rechtsanwalt aus Saarbrücken.

Aus Sicht der DAV-Verkehrsrechtsanwälte wäre aber eine sinnvolle Präventionsarbeit notwendig. Der Nachweis einer aggressiven oder nötigenden Fahrweise ist nachträglich schwer zu führen, wenn es zu keinem Unfall kommt. Neben einer Thematisierung in der Fahrschülerausbildung ist eine verkehrspsychologische Beratung als Sanktion oder Auflage eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ein wirksames Mittel der Prävention. Notwendig ist aber auch eine bessere Überwachung des Straßenverkehrs durch eine bessere personelle und technische Ausstattung der Polizei.

Pressemitteilung vom
29.01.2020 14.32

Goslar/Berlin (DAV). Insbesondere durch intensive Berichterstattung von Einzelfällen hat die Öffentlichkeit den Eindruck, dass aggressive Fahrweisen im Straßenverkehr zunehmen. Dies lässt sich nicht belegten. Die Unfallzahlen sind konstant, aber auf hohem Niveau. Allerdings ist eine unangepasste Fahrweise bei tödlichen Unfällen die häufigste Unfallursache. Für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist die Gefahr erwischt zu werden nach wie vor gering, wenn es nicht zu einem Unfall kommt. Hilfreich wären eine intensive Präventionsarbeit und eine bessere Überwachung des Straßenverkehrs.

„Eine hohe Strafbarkeit schreckt Raser in der Regel nicht ab“, so
Rechtsanwalt Christian Funk von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Auch gebe es bereits ausreichende Sanktionsmöglichkeiten, insbesondere für verbotene Autorennen.
„Eine Verschärfung ist nicht erforderlich“, so der
Rechtsanwalt aus Saarbrücken.

Aus Sicht der DAV-Verkehrsrechtsanwälte wäre aber eine sinnvolle Präventionsarbeit notwendig. Der Nachweis einer aggressiven oder nötigenden Fahrweise ist nachträglich schwer zu führen, wenn es zu keinem Unfall kommt. Neben einer Thematisierung in der Fahrschülerausbildung ist eine verkehrspsychologische Beratung als Sanktion oder Auflage eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ein wirksames Mittel der Prävention. Notwendig ist aber auch eine bessere Überwachung des Straßenverkehrs durch eine bessere personelle und technische Ausstattung der Polizei.

Goslar/Berlin (DAV). Insbesondere durch intensive Berichterstattung von Einzelfällen hat die Öffentlichkeit den Eindruck, dass aggressive Fahrweisen im Straßenverkehr zunehmen. Dies lässt sich nicht belegten. Die Unfallzahlen sind konstant, aber auf hohem Niveau. Allerdings ist eine unangepasste Fahrweise bei tödlichen Unfällen die häufigste Unfallursache. Für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist die Gefahr erwischt zu werden nach wie vor gering, wenn es nicht zu einem Unfall kommt. Hilfreich wären eine intensive Präventionsarbeit und eine bessere Überwachung des Straßenverkehrs.

„Eine hohe Strafbarkeit schreckt Raser in der Regel nicht ab“, so
Rechtsanwalt Christian Funk von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Auch gebe es bereits ausreichende Sanktionsmöglichkeiten, insbesondere für verbotene Autorennen.
„Eine Verschärfung ist nicht erforderlich“, so der
Rechtsanwalt aus Saarbrücken.

Aus Sicht der DAV-Verkehrsrechtsanwälte wäre aber eine sinnvolle Präventionsarbeit notwendig. Der Nachweis einer aggressiven oder nötigenden Fahrweise ist nachträglich schwer zu führen, wenn es zu keinem Unfall kommt. Neben einer Thematisierung in der Fahrschülerausbildung ist eine verkehrspsychologische Beratung als Sanktion oder Auflage eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ein wirksames Mittel der Prävention. Notwendig ist aber auch eine bessere Überwachung des Straßenverkehrs durch eine bessere personelle und technische Ausstattung der Polizei.

Pressemitteilung vom
29.01.2020 14.32