Inso 9/19: Verbrau­cher­insolvenz: Endlich Restschuld­be­freiung nach … (Pressemeldung des DAV)

Pressemitteilung Insolvenzrecht und Sanierung

Langjährige Forderung der Arbeitsgemeinschaft wird erfüllt

Berlin (DAV). DieDauer des Restschuldbefreiungsverfahrens wird von derzeit fünf oder sechs Jahren auf drei Jahre verkürzt. Das erklärteheute Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Die Verkürzung soll sowohl fürGewerbetreibende als auch Verbraucher gelten.

„Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung fordert seit langem die Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen“, betont
Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz in der Arbeitsgemeinschaft.
„Wir begrüßen sehr, dass das deutsche Recht nun zügig an die Vorgabe aus Brüssel angepasst wird. Auch die Gleichbehandlung von Unternehmern und Verbrauchern ist aus unserer Sicht der einzig gangbare Weg.“

Die Ministerin erklärte weiter: „Um einen abrupten Übergang von der sechsjährigen zur dreijährigen Entschuldungsfrist zu verhindern, plane ich eine Übergangsregelung, bei der die Fristen nach und nach verkürzt werden.“ Auch diese Regelung verdient Anerkennung, da durch sie zum einen die Schuldner schon ab dem 17. Dezember 2019 von einer zumindest teilweisen Verkürzung profitieren und zum anderen größere Friktionen durch zunächst ausbleibende und dann in großer Zahl gestellte Anträge verhindert werden.

Hintergrund für die anstehende neue Regelung ist eine Einigung auf europäischer Ebene: Europäisches Parlament, Rat und Kommission hatten sich im Januar dieses Jahres in sogenannten Trilogverhandlungen auf die Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen geeinigt (
Richtlinie (EU) 2019/1023).

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von rund 1.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag/European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.

Pressemitteilung vom
07.11.2019 16.09

Berlin (DAV). DieDauer des Restschuldbefreiungsverfahrens wird von derzeit fünf oder sechs Jahren auf drei Jahre verkürzt. Das erklärteheute Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Die Verkürzung soll sowohl fürGewerbetreibende als auch Verbraucher gelten.

„Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung fordert seit langem die Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen“, betont
Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz in der Arbeitsgemeinschaft.
„Wir begrüßen sehr, dass das deutsche Recht nun zügig an die Vorgabe aus Brüssel angepasst wird. Auch die Gleichbehandlung von Unternehmern und Verbrauchern ist aus unserer Sicht der einzig gangbare Weg.“

Die Ministerin erklärte weiter: „Um einen abrupten Übergang von der sechsjährigen zur dreijährigen Entschuldungsfrist zu verhindern, plane ich eine Übergangsregelung, bei der die Fristen nach und nach verkürzt werden.“ Auch diese Regelung verdient Anerkennung, da durch sie zum einen die Schuldner schon ab dem 17. Dezember 2019 von einer zumindest teilweisen Verkürzung profitieren und zum anderen größere Friktionen durch zunächst ausbleibende und dann in großer Zahl gestellte Anträge verhindert werden.

Hintergrund für die anstehende neue Regelung ist eine Einigung auf europäischer Ebene: Europäisches Parlament, Rat und Kommission hatten sich im Januar dieses Jahres in sogenannten Trilogverhandlungen auf die Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen geeinigt (
Richtlinie (EU) 2019/1023).

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von rund 1.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag/European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.

Berlin (DAV). DieDauer des Restschuldbefreiungsverfahrens wird von derzeit fünf oder sechs Jahren auf drei Jahre verkürzt. Das erklärteheute Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Die Verkürzung soll sowohl fürGewerbetreibende als auch Verbraucher gelten.

„Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung fordert seit langem die Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen“, betont
Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz in der Arbeitsgemeinschaft.
„Wir begrüßen sehr, dass das deutsche Recht nun zügig an die Vorgabe aus Brüssel angepasst wird. Auch die Gleichbehandlung von Unternehmern und Verbrauchern ist aus unserer Sicht der einzig gangbare Weg.“

Die Ministerin erklärte weiter: „Um einen abrupten Übergang von der sechsjährigen zur dreijährigen Entschuldungsfrist zu verhindern, plane ich eine Übergangsregelung, bei der die Fristen nach und nach verkürzt werden.“ Auch diese Regelung verdient Anerkennung, da durch sie zum einen die Schuldner schon ab dem 17. Dezember 2019 von einer zumindest teilweisen Verkürzung profitieren und zum anderen größere Friktionen durch zunächst ausbleibende und dann in großer Zahl gestellte Anträge verhindert werden.

Hintergrund für die anstehende neue Regelung ist eine Einigung auf europäischer Ebene: Europäisches Parlament, Rat und Kommission hatten sich im Januar dieses Jahres in sogenannten Trilogverhandlungen auf die Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen geeinigt (
Richtlinie (EU) 2019/1023).

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von rund 1.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag/European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.

Pressemitteilung vom
07.11.2019 16.09