Verhandlungstermin am 7. Februar 2024, 10.00 Uhr, in Sachen VIII ZR 363/21 (Hotelkosten bei Beherbergungsverbot im Rahmen der Corona-Pandemie) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob ein Hotelgast die Rückzahlung des von ihm vorausgezahlten Beherbergungsentgelts verlangen kann, wenn nach der Buchung ein behördliches Verbot der Beherbergung zu touristischen Zwecken zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erlassen wird, das den gebuchten Zeitraum umfasst.