Anwaltschaft

BRAK fordert von neuer Regierung ausgewogenen Pakt für den Rechtsstaat (Pressemeldung der BRAK)

Anwaltschaft muss endlich berücksichtigt werden! Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nimmt die sich dem Ende zuneigenden Koalitionsverhandlungen zum Anlass, ihre Forderung nach einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat unter Einbeziehung der Anwaltschaft gegenüber der künftigen Regierung zu wiederholen. Dass ein Bestehen auf den bereits veröffentlichten Forderungen dringend notwendig ist, hat nicht zuletzt die Herbstkonferenz der Justizministerinnen BRAK fordert von neuer Regierung ausgewogenen Pakt für den Rechtsstaat (Pressemeldung der BRAK)

Große BRAO-Reform – Wichtige Forderungen der BRAK übernommen, in Teilen aber wenig überzeugend (Pressemeldung der BRAK)

Nachdem sich die Rechtspolitiker der Koalition bereits in der letzten Woche in Sachen großer BRAO-Reform geeinigt hatten, folgt nun morgen die Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag. Einige Forderungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) haben Gehör gefunden und wurden in die finale Fassung übernommen. Hinter den Erwartungen der BRAK blieb der Entwurf jedoch zurück. Dies ist umso bedauerlicher, als die BRAK mit einer Stellungnahme im Jahr 2018 konkrete Formulierungsvorschläge für eine Änderung der BRAO unterbreitet hatte.

Mitglieder der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2021 (Pressemeldung der BRAK)

Zum Stichtag 01.01.2021 verzeichneten die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 167.092 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr (167.234) bedeutet dies erstmalig einen – wenn auch äußerst geringen – Rückgang der Mitgliederzahlen um 0,1 %. Insgesamt waren 165.680 Rechtsanwälte (Vorjahr: 165.901) zugelassen, davon 59.466 Rechtsanwältinnen (Vorjahr: 59.002). Dies bedeutet insgesamt einen Rückgang von 0,13 % bei den Zulassungen. Mitglieder der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2021 (Pressemeldung der BRAK)

Mindestanforderungen an Gutachten – Fachverbände und Kammern definieren Standards für Unterbringungen und für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen (Pressemeldung der BRAK)

Die Vertreter*innen juristischer, psychologischer, medizinischer und (sozial)pädagogischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer haben sich auf ‚Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten nach § 1631b BGB (und zur freiheitsentziehenden Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker)‘ geeinigt.