Pressestelle des DAV

Erstellt vom Import-Prozess

Warum die Dokumen­tation des Strafpro­zesses unverzichtbar ist (Presse­mit­tei­lungen – Rechts­politik des DAV)

Berlin (DAV). Ein Gesetz­entwurf der Bundes­re­gierung zur Audiodo­ku­men­tation der strafge­richt­lichen Hauptver­handlung wird am morgigen Mittwoch im Vermitt­lungs­aus­schuss zwischen Bundestag und Bundesrat verhandelt. Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) betont, welche Bedeutung das Hauptver­hand­lungs­do­ku­men­ta­ti­ons­gesetz (DokHVG) für den Rechtsstaat hat. |  | „Das Strafrecht ist die Ultima Ratio des Rechts­staates. Im Strafprozess braucht es deshalb besonders hohe Ansprüche an Transparenz und Nachvoll­zieh­barkeit des Verfahrens“, macht Rechts­anwalt Prof. Dr. Ali B. Norouzi, stellver­tre­tender Vorsit­zender des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwalt­vereins, klar.  |  | Eine ganze Liste an Gründen spräche für die Einführung der Dokumen­tation der strafge­richt­lichen Hauptver­handlung: