Warum die Dokumentation des Strafprozesses unverzichtbar ist (Pressemitteilungen – Rechtspolitik des DAV)
Berlin (DAV). Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Audiodokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung wird am morgigen Mittwoch im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat verhandelt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) betont, welche Bedeutung das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz (DokHVG) für den Rechtsstaat hat. | | „Das Strafrecht ist die Ultima Ratio des Rechtsstaates. Im Strafprozess braucht es deshalb besonders hohe Ansprüche an Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens“, macht Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali B. Norouzi, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, klar. | | Eine ganze Liste an Gründen spräche für die Einführung der Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung: