BVerfG

Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen zukünftiger Sanierungskosten für durch DDR-Staatsbetriebe verursachte Umweltschäden (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in zwei Bund-Länder-Streitigkeiten Anträge der Länder Sachsen und Thüringen als unzulässig verworfen. Diese waren im Kern darauf gerichtet, den Bund zu verpflichten, sich an der Finanzierung weiterer Sanierungskosten für ökologische Altlasten zu beteiligen, die durch ehemalige staatseigene Betriebe der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) verursacht wurden.

Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der Corona-Pandemie (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu Art. 240 § 5 Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) festgestellt. Diese Vorschrift erlaubte es Veranstaltern von Freizeitveranstaltungen, anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszugeben, wenn Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie ausfielen (sogenannte Gutscheinlösung).

Neuregelung der Sitzzuteilung bei Bundestagswahlen im Rahmen der Wahlrechtsreform 2020 (Art 1 Nr 3 bis 5 BWahlGÄndG 25) verfassungsgemäß – angegriffene Vorschriften hinreichend bestimmt sowie mit Grundsätzen der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl sowie mit der Chancengleichheit der Parteien vereinbar – Sondervotum (Urteil des BVerfG 2. Senat)

Urteil vom 29.11.2023, AZ 2 BvF 1/21, ECLI:DE:BVerfG:2023:fs20231129.2bvf000121Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 6 Abs 5 S 1 BWahlG vom 14.11.2020, § 6 Abs 5 S 2 BWahlG vom 14.11.2020, § 6 Abs 5 S 3 BWahlG vom 14.11.2020, § 6 Abs 5 S 4 BWahlG vom 14.11.2020

Begründung der Ablehnung des Eilantrags der Tierschutzpartei auf Nennung von Wahlergebnissen im Programm von ARD und ZDF (Pressemeldung des BVerfG)

Am heutigen Tag hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Begründung ihres Beschlusses vom 8. Oktober 2023 veröffentlicht, mit dem sie einen Antrag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte (vgl.
Pressemitteilung Nr. 88/2023).

Besuch einer Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine beim Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Eine Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine unter der Leitung des Amtierenden Vorsitzenden Prof. Dr. Serhiy Holovaty besuchte am 27. November 2023 das Bundesverfassungsgericht. Die Gäste wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Gerichts empfangen. Die Fachgespräche behandelten die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts der Ukraine unter den Bedingungen des Krieges und ihre Bedeutung zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sowie grundrechtliche Fragen der Bewältigung von Krisen.

Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Presseunternehmens gegen eine in einem zivilrechtlichen Verfahren auferlegte Geheimhaltungspflicht (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines überregional tätigen Presseunternehmens, seines Rechtsnachfolgers und zweier Mitarbeiter nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine in einem laufenden zivilrechtlichen Verfahren auferlegte Geheimhaltungspflicht richtet. Damit wird der daneben gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos.

Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind grundsätzlich geboten (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die in den bayerischen Abiturzeugnissen der an Legasthenie leidenden Beschwerdeführer im Jahr 2010 angebrachten Bemerkungen über die Nichtbewertung ihrer Rechtschreibleistungen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzen, weil sie auf einer damals geübten diskriminierenden Verwaltungspraxis beruhen:

Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim Verfassungsrat der Französischen Republik (Pressemeldung des BVerfG)

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König besuchte vom 19. bis 21. November 2023 den Verfassungsrat der Französischen Republik in Paris und wurde dort von dem Präsidenten Laurent Fabius sowie weiteren Mitgliedern des Verfassungsrats empfangen. Themen der Fachgespräche waren die Rechtsprechung zur Privatsphäre im Rahmen der Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die jüngere Rechtsprechung zum Europarecht sowie die Organisation und Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsrats im Hinblick auf die Herausforderungen und die Praxis der Kommunikation durch die Verfassungsgerichte über ihre Rolle und ihre Rechtsprechung.

Zur Vereinbarkeit von Zeugnisbemerkungen bzgl behinderungsbedingter, abweichender Bewertungsmaßstäbe mit dem Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung (Art 3 Abs 3 S 2 GG) – Sicherung eines leistungsgerechten Zugangs zu Ausbildung und Beruf als legitimes öffentliches Interesse, Zeugnisbemerkungen mithin grds gerechtfertigt – Beschränkung der Verwaltungspraxis von Zeugnisvermerken auf legasthene Betroffene allerdings unzumutbar und damit unverhältnismäßig (Urteil des BVerfG 1. Senat)

Urteil vom 22.11.2023, AZ 1 BvR 2577/15, 1 BvR 2578/15, 1 BvR 2579/15, ECLI:DE:BVerfG:2023:rs20231122.1bvr257715Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 S 2 GG, Art 7 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 52 Abs 5 EUG BY

Kranzniederlegung für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft am Volkstrauertag (Pressemeldung des BVerfG)

Mit einer Kranzniederlegung in der Neuen Wache in Berlin wird am Volkstrauertag der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht. Am 19. November 2023 hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth an der Kranzniederlegung und der sich anschließenden zentralen Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag im Plenarsaal des Deutschen Bundestages teilgenommen.

Unzulässige Organklage gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz („EU-Wiederaufbaufonds – NGEU“) (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Organklage der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen. Die Antragstellerin wendet sich im Kern gegen die Mitwirkung der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages am Zustandekommen des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes (ERatG) sowie gegen die Mitwirkung der Bundesregierung am Beschluss des Rates der Europäischen Union über die Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020.

Feierstunde zum 80. Geburtstag des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier (Pressemeldung des BVerfG)

Am heutigen Tage fand im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts eine Feierstunde anlässlich des 80. Geburtstags des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier statt. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), hielt der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio die Festrede. Anschließend wandte sich Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier an die Festgesellschaft.

Art 1 und Art 2 des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nichtig – Zuführung nicht genutzter Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in einen „Energie- und Klimafonds“ mangels Darlegung eines Veranlassungszusammenhangs zwischen außergewöhnlicher Notlage und Kreditermächtigung verfassungswidrig – zudem Verletzung der Grundsätze der Jährlichkeit, Jährigkeit und Vorherigkeit – Grundsatz der Vorherigkeit gilt grds auch für Nachtragshaushalte (Urteil des BVerfG 2. Senat)

Urteil vom 15.11.2023, AZ 2 BvF 1/22, ECLI:DE:BVerfG:2023:fs20231115.2bvf000122Art 109 Abs 3 S 2 GG, Art 110 Abs 2 S 1 GG, Art 115 Abs 2 S 6 GG, § 33 S 1 BHO, § 33 S 2 BHO

Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim Gerichtshof der Europäischen Union (Pressemeldung des BVerfG)

Am 12. und 13. November 2023 besuchte eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König den Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg und wurde dort von dem Präsidenten Prof. Dr. Koen Lenaerts sowie weiteren Mitgliedern des Gerichtshofs empfangen. Themen der Arbeitssitzungen waren „Die Verpflichtungen von Union und Mitgliedstaaten nach Art. 4 EUV – nationale Identität im EUV und Verfassungsidentität im Grundgesetz“, „Pluralität der Schutzebenen und divergierende Wertevorstellungen im europäischen Gerichtsverbund – Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven“ und „Der Vorrang des Unionsrechts als Ausdruck des Gleichheitsprinzips?“.

Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen der Pressefreiheit einerseits und den für einen Ausschluss der Öffentlichkeit sprechenden Belangen andererseits bei einer Entscheidung über eine Geheimhaltungsverpflichtung gem § 174 Abs 3 S 1 GVG (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 10.11.2023, AZ 1 BvR 2036/23, ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20231110.1bvr203623Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG