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Verfassungsbeschwerden gegen Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach erfolgtem Wechsel des Aufgabenträgers erfolgreich (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, mit der sich die Beschwerdeführerinnen gegen ihre Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach erfolgtem Wechsel des Aufgabenträgers wandten. Die fachgerichtlichen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerinnen jeweils in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG).

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Arbeitnehmervereinigung wegen Aberkennung der Tariffähigkeit durch die Arbeitsgerichte – keine verfassungsrechtliche Bedenken gegen fachgerichtliche Maßstäbe zur Beurteilung der Organisationsstärke einer Arbeitnehmervereinigung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 31.05.2022, AZ 1 BvR 2387/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220531.1bvr238721Art 9 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, TarifEinhG, § 2 Abs 1 TVG