Verhandlungstermin in „Dieselverfahren“ am Dienstag, den 23. Februar 2021 um 12.00 Uhr (VI ZR 505/19) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem weiteren den sogenannten „Dieselskandal“ betreffenden Verfahren Verhandlungstermin bestimmt. Das Verfahren hat die Frage zum Gegenstand, ob eine Konzerntochter der Volkswagen AG, die einen von der Konzernmutter entwickelten und gelieferten Motor mit unzulässiger Abschalteinrichtung in ein von ihr hergestelltes Fahrzeug eingebaut hat, vom Käufer des Fahrzeugs auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.











